Jugendschutz
VG Karlsruhe: Haftung für den Inhalt verlinkter pornografischer Seiten
Die Verlinkung des Seitenanbieters auf Internetseiten mit pornografischen Inhalten führt zu einer Haftung unter dem Gesichtspunkt des Störers. Das VG Karlsruhe geht hierbei davon aus, dass der Seitenanbieter auch für den Inhalt von verlinkten Seiten verantwortlich gemacht werden kann, da im Sinne eines weit auszulegenden Jugendschutzes auch derjenige als Anbieter anzusehen sei, der lediglich den (pornografischen) Inhalt anderer Websites vermittle.
Die Verlinkung des Seitenanbieters auf Internetseiten mit pornografischen Inhalten führt zu einer Haftung unter dem Gesichtspunkt des Störers. Das VG Karlsruhe geht hierbei davon aus, dass der Seitenanbieter auch für den Inhalt von verlinkten Seiten verantwortlich gemacht werden kann, da im Sinne eines weit auszulegenden Jugendschutzes auch derjenige als Anbieter anzusehen sei, der lediglich den (pornografischen) Inhalt anderer Websites vermittle.
VG München: Minderjährige sind vor dem Zugriff auf pornografische bzw entwicklungsbeeinträchtigende Texte im Internet zu schützen
Die 17. Kammer des VG München entschied am 26.07.2012 in der Rechtssache M 17 K 11.6112, dass im Internet veröffentlichte Texte dem Jugendmedienstaatsvertrag (JMStV) unterlägen, und daher gegebenenfalls vor dem unberechtigten Zugriff durch Minderjährige zu schützen seien. Dies könne sich einerseits daraus ergeben, dass es sich bei besagten Texten um Pornographie handele (§ 4 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 u 2 JMStV), und andererseits daraus, dass diese Texte entwicklungsbeeinträchtigend seien (§ 5 Abs. 1 JMStV).
Die 17. Kammer des VG München entschied am 26.07.2012 in der Rechtssache M 17 K 11.6112, dass im Internet veröffentlichte Texte dem Jugendmedienstaatsvertrag (JMStV) unterlägen, und daher gegebenenfalls vor dem unberechtigten Zugriff durch Minderjährige zu schützen seien. Dies könne sich einerseits daraus ergeben, dass es sich bei besagten Texten um Pornographie handele (§ 4 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 u 2 JMStV), und andererseits daraus, dass diese Texte entwicklungsbeeinträchtigend seien (§ 5 Abs. 1 JMStV).
EU-Kommission: Soziale Netzwerke bieten nur unzureichenden Schutz Minderjähriger
In den meisten sozialen Netzwerken in Europa sind Minderjährige nicht ausreichend geschützt. Das zeigt ein gestern (Dienstag) in Brüssel vorgestellter Bericht der EU-Kommission. Auch die in Deutschland besonders beliebten Netzwerke SchülerVZ und Facebook haben Nachholbedarf.
In den meisten sozialen Netzwerken in Europa sind Minderjährige nicht ausreichend geschützt. Das zeigt ein gestern (Dienstag) in Brüssel vorgestellter Bericht der EU-Kommission. Auch die in Deutschland besonders beliebten Netzwerke SchülerVZ und Facebook haben Nachholbedarf.
“MTV I want a famous face“ Sendezeitbeschränkung auf die Nachtzeit rechtens
Mit Urteil vom 23. März 2011 hat der Bayer. Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) der Berufung der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien (BLM) stattgegeben und entschieden, dass die Sendezeitbeschränkung für zwei Folgen der Sendung „MTV I want a famous face“ auf die Nachtzeit zwischen 23 Uhr und 6 Uhr zu Recht erfolgt ist.
Mit Urteil vom 23. März 2011 hat der Bayer. Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) der Berufung der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien (BLM) stattgegeben und entschieden, dass die Sendezeitbeschränkung für zwei Folgen der Sendung „MTV I want a famous face“ auf die Nachtzeit zwischen 23 Uhr und 6 Uhr zu Recht erfolgt ist.
Doch kein neuer Jugendmedienschutz-Staatsvertrag? NRW schießt quer.
Nach der gesetzgeberischen Planung sollte ab dem 01.01.2011 ein neuer Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV) in Kraft treten. Die geplanten Änderungen im Rahmen des neuen Jugendmedienschutz-Staatsvertrags sorgten bisweilen für eine Flut von Reaktionen, wobei eine Vielzahl der zu lesenden Meldungen zumindest unvollständig oder fehlerhaft waren.
Nach der gesetzgeberischen Planung sollte ab dem 01.01.2011 ein neuer Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV) in Kraft treten. Die geplanten Änderungen im Rahmen des neuen Jugendmedienschutz-Staatsvertrags sorgten bisweilen für eine Flut von Reaktionen, wobei eine Vielzahl der zu lesenden Meldungen zumindest unvollständig oder fehlerhaft waren.
JMStV: Webseite kennzeichnen statt Altersverifikation?
Nach bisheriger Rechtslage können Inhalte, die nicht für Minderjährige bestimmt sind, je nach Grad der Entwicklungsbeeinträchtigung entweder mit einem entsprechenden Zugangsschutz gesichert werden (Altersverifikation) oder nur zu Nachtzeiten geöffnet werden (Sendezeitbeschränkung). Mit der Neufassung des Jugendmedienschutz-Staatsvertrages (JMStV), welche wohl ab Anfang 2011 gelten wird, können Inhalte auch für ein bestimmtes Alter gekennzeichnet werden („ab XX“ Jahren). Doch in welchem Verhältnis steht diese neue Möglichkeit zu den bisherigen Optionen? Darf bspw. ein Online-Anbieter von Pornographie sein bisher bestehende �Altersverifikationssystem (AVS ) abschalten und allein auf die Kennzeichnung seiner Webseite zu vertrauen?
Nach bisheriger Rechtslage können Inhalte, die nicht für Minderjährige bestimmt sind, je nach Grad der Entwicklungsbeeinträchtigung entweder mit einem entsprechenden Zugangsschutz gesichert werden (Altersverifikation) oder nur zu Nachtzeiten geöffnet werden (Sendezeitbeschränkung). Mit der Neufassung des Jugendmedienschutz-Staatsvertrages (JMStV), welche wohl ab Anfang 2011 gelten wird, können Inhalte auch für ein bestimmtes Alter gekennzeichnet werden („ab XX“ Jahren). Doch in welchem Verhältnis steht diese neue Möglichkeit zu den bisherigen Optionen? Darf bspw. ein Online-Anbieter von Pornographie sein bisher bestehende �Altersverifikationssystem (AVS ) abschalten und allein auf die Kennzeichnung seiner Webseite zu vertrauen?
FAQ: Internetsicherheit und Jugendschutz
Immer wieder werden an die IT-Recht Kanzlei auch Fragen zum Thema Internetsicherheit und Jugendschutz im Internet herangetragen. Besonders die Fragen, wie Kinder und Jugendliche im Internetzeitalter vor Gefahren (insbesondere vor Kinderpornografie) geschützt sind, beschäftigen viele. Auch im Zusammenhang mit Spam oder Pop-Ups herrschen Unsicherheiten.
Immer wieder werden an die IT-Recht Kanzlei auch Fragen zum Thema Internetsicherheit und Jugendschutz im Internet herangetragen. Besonders die Fragen, wie Kinder und Jugendliche im Internetzeitalter vor Gefahren (insbesondere vor Kinderpornografie) geschützt sind, beschäftigen viele. Auch im Zusammenhang mit Spam oder Pop-Ups herrschen Unsicherheiten.
AG München: Zur Mitgliedschaft auf einer Website mit Minderjährigen
Eine Mitgliedschaft auf einer Website mit einem Minderjährigen kommt nur dann zustande, wenn diese von seinen Eltern oder nachträglich (nach seinem 18. Geburtstag) von ihm genehmigt wird. Darüber hinaus sind Entgeltvereinbarungen, die in einem ungegliederten Fließtext enthalten sind, unwirksam, da überraschend.
Eine Mitgliedschaft auf einer Website mit einem Minderjährigen kommt nur dann zustande, wenn diese von seinen Eltern oder nachträglich (nach seinem 18. Geburtstag) von ihm genehmigt wird. Darüber hinaus sind Entgeltvereinbarungen, die in einem ungegliederten Fließtext enthalten sind, unwirksam, da überraschend.
VG Berlin: „Sex and the City“ nicht vor 20.00 Uhr
Mit der Ausstrahlung einer Folge der Serie „Sex and the City“ vor 20.00 Uhr hat ProSieben gegen jugendschutzrechtliche Vorschriften verstoßen. Mit dieser Begründung hat das Verwaltungsgericht Berlin die Klage des Fernsehsenders gegen einen Beanstandungsbescheid der Medienanstalt Berlin-Brandenburg (MABB) abgewiesen.
Mit der Ausstrahlung einer Folge der Serie „Sex and the City“ vor 20.00 Uhr hat ProSieben gegen jugendschutzrechtliche Vorschriften verstoßen. Mit dieser Begründung hat das Verwaltungsgericht Berlin die Klage des Fernsehsenders gegen einen Beanstandungsbescheid der Medienanstalt Berlin-Brandenburg (MABB) abgewiesen.
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