100 EUR Abmahnung
OLG Koblenz: 40€-Klausel nur in der Widerrufsbelehrung genügt nicht für eine vertragliche Vereinbarung
Das OLG Koblenz (Beschluss vom 08.03.2010; Az.: 9 U 1283/09) hatte über die Frage zu befinden, ob es für eine vertragliche Vereinbarung der 40-€-Klausel gemäß § 357 II 3 BGB ausreicht, dass die Klausel nur Erwähnung in der Widerrufsbelehrung selbst findet. Im Ergebnis schloss sich das Gericht der Auffassung des OLG Hamburg an (Beschluss vom 17.02.2010; Az.: 5 W 10/10), dass für eine vertragliche Vereinbarung eine gesonderte Vereinbarung außerhalb der Widerrufsbelehrung verlangte. Sowohl im Fall des OLG Koblenz, als auch in der Entscheidung des OLG Hamburg war die Widerrufsbelehrung in den AGB eingebettet.
Das OLG Koblenz (Beschluss vom 08.03.2010; Az.: 9 U 1283/09) hatte über die Frage zu befinden, ob es für eine vertragliche Vereinbarung der 40-€-Klausel gemäß § 357 II 3 BGB ausreicht, dass die Klausel nur Erwähnung in der Widerrufsbelehrung selbst findet. Im Ergebnis schloss sich das Gericht der Auffassung des OLG Hamburg an (Beschluss vom 17.02.2010; Az.: 5 W 10/10), dass für eine vertragliche Vereinbarung eine gesonderte Vereinbarung außerhalb der Widerrufsbelehrung verlangte. Sowohl im Fall des OLG Koblenz, als auch in der Entscheidung des OLG Hamburg war die Widerrufsbelehrung in den AGB eingebettet.
Aktuelle Rechtsprechung: Zum Auskunftsanspruch (UrhG)
Durch den seit 01.09.2008 gültigen § 101 UrhG besteht ein Auskunftsanspruch der Urheber gegenüber dem jeweiligen Provider im Falle einer Rechtsverletzung im gewerblichen Ausmaß. Die Frage wann ein solches gewerbliches Ausmaß anzunehmen ist, hat seit Inkrafttreten der Regelung<br />schon mehrere Gerichte beschäftigt. Eine einheitliche Linie ist bei den bisher dazu ergangenen Gerichtsentscheidungen aber noch nicht erkennbar.
Durch den seit 01.09.2008 gültigen § 101 UrhG besteht ein Auskunftsanspruch der Urheber gegenüber dem jeweiligen Provider im Falle einer Rechtsverletzung im gewerblichen Ausmaß. Die Frage wann ein solches gewerbliches Ausmaß anzunehmen ist, hat seit Inkrafttreten der Regelung<br />schon mehrere Gerichte beschäftigt. Eine einheitliche Linie ist bei den bisher dazu ergangenen Gerichtsentscheidungen aber noch nicht erkennbar.
LG Frankfurt: Verstoß gegen HWG bei Werbung mit Rabatten auf Schönheitsoperationen
Das LG Frankfurt hat entschieden, dass die Bewerbung eines “Body-Beauty-Gesundheitszentrums” mit Frühlingsrabatten auf Schönheitsoperationen gem. § 7 Abs. 1 HWG unzulässig ist. Es stelle einen Verstoß gegen § 1UWG dar, ohne dass Feststellungen bezüglich weiterer Merkmale der Unlauterkeit notwendig wären, wenn gegen eine dem Gesundheitsschutz dienenden Norm verstoßen wird.
Das LG Frankfurt hat entschieden, dass die Bewerbung eines “Body-Beauty-Gesundheitszentrums” mit Frühlingsrabatten auf Schönheitsoperationen gem. § 7 Abs. 1 HWG unzulässig ist. Es stelle einen Verstoß gegen § 1UWG dar, ohne dass Feststellungen bezüglich weiterer Merkmale der Unlauterkeit notwendig wären, wenn gegen eine dem Gesundheitsschutz dienenden Norm verstoßen wird.
LG Hildesheim: Wettbewerbswidrigkeit mangels wissenschaftlicher Absicherung der beworbenen Therapie
Das LG Hildesheim (Urteil vom 04.11.2009, Az.: 11 O 19/09) hat sich zur berufwidrigen Werbung einer Heilpraktikerin geäußert. Die beklagte Heilpraktikerin hat mit einer sog. “SZ®”-Therapie geworben, die auf einer Diagnose mittels Dunkelfeldmikroskopie, Iris-Diagnose und/oder einem Gespräch beruht und/oder die Elemente Ozon, Isopathie, Spagyrik und Homöopathie enthält.
Das LG Hildesheim (Urteil vom 04.11.2009, Az.: 11 O 19/09) hat sich zur berufwidrigen Werbung einer Heilpraktikerin geäußert. Die beklagte Heilpraktikerin hat mit einer sog. “SZ®”-Therapie geworben, die auf einer Diagnose mittels Dunkelfeldmikroskopie, Iris-Diagnose und/oder einem Gespräch beruht und/oder die Elemente Ozon, Isopathie, Spagyrik und Homöopathie enthält.
Neue Serie der IT-Recht-Kanzlei: Das deutsche Urheberrecht nach seiner Novellierung aus IT-rechtlicher Sicht (Teil 3: Die allgemeinen Verwertungsrechte)
Die zahlreichen Änderungen des Urhebergesetzes, die nach der am 01.01.2008 in Kraft getretenen Novellierung des Urheberrechts (zweiter Korb) erlassen worden sind, veranlassten die IT-Recht-Kanzlei zur Überarbeitung und erneuten Veröffentlichung dieser Serie. Von den Gesetzesänderungen sind insbesondere alle Urheber, Verwerter und Nutzer von digitalen Werken betroffen. Der Aufklärungsbedarf ist weiterhin groß. Die IT-Recht-Kanzlei will mit der neuen Serie das Urheberrecht samt der Änderungen, insbesondere aus IT-rechtlicher Sicht, darstellen. *Der folgende Beitrag (Teil 3) beschäftigt sich mit den allgemeinen Verwertungsrechten.*
Die zahlreichen Änderungen des Urhebergesetzes, die nach der am 01.01.2008 in Kraft getretenen Novellierung des Urheberrechts (zweiter Korb) erlassen worden sind, veranlassten die IT-Recht-Kanzlei zur Überarbeitung und erneuten Veröffentlichung dieser Serie. Von den Gesetzesänderungen sind insbesondere alle Urheber, Verwerter und Nutzer von digitalen Werken betroffen. Der Aufklärungsbedarf ist weiterhin groß. Die IT-Recht-Kanzlei will mit der neuen Serie das Urheberrecht samt der Änderungen, insbesondere aus IT-rechtlicher Sicht, darstellen. *Der folgende Beitrag (Teil 3) beschäftigt sich mit den allgemeinen Verwertungsrechten.*
BGH: Wettbewerbsverein erhält nach eigener Abmahnung nicht die Kosten einer beauftragten anwaltlichen Zweitabmahnung erstattet
Die IT-Recht Kanzlei [berichtete bereits|wettbewerbsverein-zweitabmahnung.html] über das Urteil des OLG Hamburg (Urteil vom 11.03.2009; Az.: 5 U 35/08), nun bestätigte auch der BGH als Revisionsinstanz die Entscheidung der hamburger Richter (Urteil vom 21.01.2010; Az.: I ZR 47/09) und versagte dem Wettbewerbsverein die Kostenerstattung für eine anwaltlich ausgesprochene Abmahnung, nachdem die Wettbewerbszentrale zuvor selbst abgemahnt hatte.
Die IT-Recht Kanzlei [berichtete bereits|wettbewerbsverein-zweitabmahnung.html] über das Urteil des OLG Hamburg (Urteil vom 11.03.2009; Az.: 5 U 35/08), nun bestätigte auch der BGH als Revisionsinstanz die Entscheidung der hamburger Richter (Urteil vom 21.01.2010; Az.: I ZR 47/09) und versagte dem Wettbewerbsverein die Kostenerstattung für eine anwaltlich ausgesprochene Abmahnung, nachdem die Wettbewerbszentrale zuvor selbst abgemahnt hatte.
OLG Frankfurt: Werbung mit “Faltenbehandlung mit Botox” wettbewerbswidrig
Das OLG Frankfurt (Urteil vom 31.08.2006, Az.: 6 U 118/05) hat einem Arzt verboten in einer Anzeige neben anderen Behandlungsmethoden mit einer “Faltenbehandlung mit Botox” zu werben. Dabei stehe das Recht eines Arztes auf werbliche Selbstdarstellung dem Verbot der Werbung für verschreibungspflichtige Arzneimittel außerhalb der Fachkreise nicht entgegen.
Das OLG Frankfurt (Urteil vom 31.08.2006, Az.: 6 U 118/05) hat einem Arzt verboten in einer Anzeige neben anderen Behandlungsmethoden mit einer “Faltenbehandlung mit Botox” zu werben. Dabei stehe das Recht eines Arztes auf werbliche Selbstdarstellung dem Verbot der Werbung für verschreibungspflichtige Arzneimittel außerhalb der Fachkreise nicht entgegen.
BGH: Werbung mit dem Hinweis „solange der Vorrat reicht“ grundsätzlich nicht wettbewerbeswidrig
Der BGH hatte in einer aktuellen Entscheidung (Urteil vom 18.06.2009; Az.: I ZR 224/06) zu entscheiden, ob die Angabe „solange der Vorrat reicht“ im Zusammenhang mit mengenmäßig beschränkten Zugaben beim Kauf von Produkten zu einem festgelegten Warenwert eine intransparente Verkaufsförderungsmaßnahme darstellt.
Der BGH hatte in einer aktuellen Entscheidung (Urteil vom 18.06.2009; Az.: I ZR 224/06) zu entscheiden, ob die Angabe „solange der Vorrat reicht“ im Zusammenhang mit mengenmäßig beschränkten Zugaben beim Kauf von Produkten zu einem festgelegten Warenwert eine intransparente Verkaufsförderungsmaßnahme darstellt.
Werbung für Ärzte: Der Doktor und das UWG – mit welchen Titeln und Bezeichnungen darf ich mich schmücken?
Wie in anderen „freien Berufen“ auch, wird unter Ärzten die eigene Kompetenz gerne anhand von Titeln, Fachqualifikationen und Zusatzbezeichnungen deutlich gemacht. Doch nicht jeder erworbene Titel darf auch „werbewirksam“ nach außen getragen werden – zu groß ist hier die Gefahr, den Patienten zu verwirren, mit der Folge, dass (durchaus auch unabsichtliche) Verstöße gegen das Irreführungsverbot aus dem UWG begangen werden.
Wie in anderen „freien Berufen“ auch, wird unter Ärzten die eigene Kompetenz gerne anhand von Titeln, Fachqualifikationen und Zusatzbezeichnungen deutlich gemacht. Doch nicht jeder erworbene Titel darf auch „werbewirksam“ nach außen getragen werden – zu groß ist hier die Gefahr, den Patienten zu verwirren, mit der Folge, dass (durchaus auch unabsichtliche) Verstöße gegen das Irreführungsverbot aus dem UWG begangen werden.
Das OLG Hamm bestätigt: Die Angabe der Telefonnummer in der Widerrufsbelehrung ist wettbewerbswidrig
Das OLG Hamm hat mit Urteil vom 02.07.2009 – Az. I-4 U 43/09 – seine bisherige Rechtsprechung weiter gefestigt und die Angabe einer Telefonnummer in der Widerrufsbelehrung als wettbewerbswidrig eingestuft.
Das OLG Hamm hat mit Urteil vom 02.07.2009 – Az. I-4 U 43/09 – seine bisherige Rechtsprechung weiter gefestigt und die Angabe einer Telefonnummer in der Widerrufsbelehrung als wettbewerbswidrig eingestuft.
„Fachanwaltszentrum“ oder bloße Bürogemeinschaft - irreführende Werbung bei der Bezeichnung von Anwaltskanzleien
Mangels besonderer Größe und kompetenzbegründender Zusammenarbeit führt die Bezeichnung einer aus drei Rechtsanwälten (davon zwei Fachanwälte) bestehenden Bürogemeinschaft als sog. „Fachanwaltszentrum…, Kooperation selbständiger Rechtsanwälte“ zu einer Irreführung im Wettbewerb i.S.v. §§ 3, 5 UWG.
Mangels besonderer Größe und kompetenzbegründender Zusammenarbeit führt die Bezeichnung einer aus drei Rechtsanwälten (davon zwei Fachanwälte) bestehenden Bürogemeinschaft als sog. „Fachanwaltszentrum…, Kooperation selbständiger Rechtsanwälte“ zu einer Irreführung im Wettbewerb i.S.v. §§ 3, 5 UWG.
ElektroG: Besteht Vertriebsverbot bei fehlenden Ergänzungsregistrierungen?
Greift das in § 6 Abs. 2 Satz 5 normierte Vertriebsverbot auch bei Herstellern, die zwar über eine so genannte Stammregistrierung verfügen, nicht jedoch über die so genannte Ergänzungsregistrierung hinsichtlich der konkret [in Verkehr gebrachten|inverkehrbringen-elektrogerät-elektrog.html] Gerätemarken?
Greift das in § 6 Abs. 2 Satz 5 normierte Vertriebsverbot auch bei Herstellern, die zwar über eine so genannte Stammregistrierung verfügen, nicht jedoch über die so genannte Ergänzungsregistrierung hinsichtlich der konkret [in Verkehr gebrachten|inverkehrbringen-elektrogerät-elektrog.html] Gerätemarken?
Mängelhaftung: Standzeit von 19 Monaten beim Kauf älterer Gebrauchtwagen kein Mangel
Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass für die Frage, ob ein verkaufter älterer Gebrauchtwagen wegen einer dem Verkauf vorausgegangenen längeren Standzeit frei von Sachmängeln ist, grundsätzlich nicht auf die Standzeit als solche abzustellen ist, sondern darauf, ob bei dem Fahrzeug keine standzeitbedingten Mängel vorliegen.
Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass für die Frage, ob ein verkaufter älterer Gebrauchtwagen wegen einer dem Verkauf vorausgegangenen längeren Standzeit frei von Sachmängeln ist, grundsätzlich nicht auf die Standzeit als solche abzustellen ist, sondern darauf, ob bei dem Fahrzeug keine standzeitbedingten Mängel vorliegen.
Die 100 EUR-Abmahnung (UrhG)
Im Zuge der Umsetzung der sog. Enforcement-Richtlinie in das deutsche Recht, trat zum 1. September 2008 auch der neue § 97a Abs. 2 UrhG in Kraft. Dieser begrenzt die vom Abgemahnten zu tragenden Kosten einer berechtigten urheberrechtlichen Abmahnung auf 100 EUR, wenn es sich um eine erstmalige Abmahnung in einem einfach gelagerten Fall mit einer nur unerheblichen Rechtsverletzung handelt, die außerhalb des geschäftlichen Verkehrs begangen wurde.
Im Zuge der Umsetzung der sog. Enforcement-Richtlinie in das deutsche Recht, trat zum 1. September 2008 auch der neue § 97a Abs. 2 UrhG in Kraft. Dieser begrenzt die vom Abgemahnten zu tragenden Kosten einer berechtigten urheberrechtlichen Abmahnung auf 100 EUR, wenn es sich um eine erstmalige Abmahnung in einem einfach gelagerten Fall mit einer nur unerheblichen Rechtsverletzung handelt, die außerhalb des geschäftlichen Verkehrs begangen wurde.
OLG Frankfurt: Intransparenter Hinweis auf Versandkosten im Online-Shop ist wettbewerbswidrig
Das OLG Frankfurt hat mit Urteil vom 06.03.2008, Az. 6 U 85/07, entschieden, dass ein Hinweis auf anfallende Liefer- und Versandkosten in einem Online-Shop, der nicht den Anforderungen der Preisangabenverordnung genügt, wettbewerbswidrig ist.
Das OLG Frankfurt hat mit Urteil vom 06.03.2008, Az. 6 U 85/07, entschieden, dass ein Hinweis auf anfallende Liefer- und Versandkosten in einem Online-Shop, der nicht den Anforderungen der Preisangabenverordnung genügt, wettbewerbswidrig ist.
Verstößt Adword-Selling gegen das Marken- oder Lauterkeitsrecht?
Mehr denn je steht das sog. Adword-Selling im Mittelpunkt der Diskussionen über das Werbemedium Internet. Grund hierfür ist vor allem die unsichere Rechtslage. Denn die Gerichte haben diese Art der Werbung rechtlich vollkommen unterschiedlich bewertet, so dass sich Werbende nicht sicher sein können, ob die Werbung überhaupt erlaubt ist. Der BGH als höchstes deutsches Gericht befasst sich momentan mit der Thematik. Mit einem – dann wegweisenden – Urteil ist allerdings erst zum 22.01.2009 zurechnen. Im Kern geht es bei den Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit dem AdWord-Selling (z.B. via Google AdWords) um das Marken- und Lauterkeitsrecht.
Mehr denn je steht das sog. Adword-Selling im Mittelpunkt der Diskussionen über das Werbemedium Internet. Grund hierfür ist vor allem die unsichere Rechtslage. Denn die Gerichte haben diese Art der Werbung rechtlich vollkommen unterschiedlich bewertet, so dass sich Werbende nicht sicher sein können, ob die Werbung überhaupt erlaubt ist. Der BGH als höchstes deutsches Gericht befasst sich momentan mit der Thematik. Mit einem – dann wegweisenden – Urteil ist allerdings erst zum 22.01.2009 zurechnen. Im Kern geht es bei den Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit dem AdWord-Selling (z.B. via Google AdWords) um das Marken- und Lauterkeitsrecht.
Sind falsche AGB abmahnfähig? (Auswirkungen der UGP-Richtlinie)
Noch bis vor kurzem war die Frage streitig, ob unwirksame (weil rechtswidrige) AGB in wettbewerbsrechtlicher Hinsicht zu beanstanden sind, also abgemahnt werden können. Dieses Problem hat sich mittlerweile (gerade vor dem Hintergrund der noch immer nicht in nationales Recht umgesetzten UGP-Richtlinie) geklärt – wieder einmal zu Ungunsten der Online-Händler.
Noch bis vor kurzem war die Frage streitig, ob unwirksame (weil rechtswidrige) AGB in wettbewerbsrechtlicher Hinsicht zu beanstanden sind, also abgemahnt werden können. Dieses Problem hat sich mittlerweile (gerade vor dem Hintergrund der noch immer nicht in nationales Recht umgesetzten UGP-Richtlinie) geklärt – wieder einmal zu Ungunsten der Online-Händler.
BGH entscheidet erneut über die Veröffentlichung eines Bildes von Caroline Prinzessin von Hannover
Die Klägerin, Caroline Prinzessin von Hannover, hat sich gegen die Veröffentlichung eines Fotos in der von dem Beklagten verlegten Zeitschrift gewandt. Diese hatte einen Artikel über die Vermietung einer Ferienvilla des Ehemannes der Klägerin auf einer Insel vor Kenia veröffentlicht, der u. a. mit einer Aufnahme dieser beiden Personen bebildert war. Die Fotografie ist während eines Urlaubsaufenthalts der Abgebildeten entstanden und zeigt die Personen auf belebter Straße. Die Klägerin begehrt Unterlassung der erneuten Veröffentlichung der beanstandeten Aufnahme.
Die Klägerin, Caroline Prinzessin von Hannover, hat sich gegen die Veröffentlichung eines Fotos in der von dem Beklagten verlegten Zeitschrift gewandt. Diese hatte einen Artikel über die Vermietung einer Ferienvilla des Ehemannes der Klägerin auf einer Insel vor Kenia veröffentlicht, der u. a. mit einer Aufnahme dieser beiden Personen bebildert war. Die Fotografie ist während eines Urlaubsaufenthalts der Abgebildeten entstanden und zeigt die Personen auf belebter Straße. Die Klägerin begehrt Unterlassung der erneuten Veröffentlichung der beanstandeten Aufnahme.
Was haben Dieter Bohlen, Ernst August und Oskar Lafontaine gemeinsam?
Oder anders gefragt: Wie wirbt ein Unternehmen mit den Namen von Prominenten ohne teuere Lizenzgebühren zahlen zu müssen?
Oder anders gefragt: Wie wirbt ein Unternehmen mit den Namen von Prominenten ohne teuere Lizenzgebühren zahlen zu müssen?
Kein urheberrechtlicher Schutz bei Abbildung eines T-Shirts auf dem Titelbild einer Zeitschrift
Das Oberlandesgericht München hat sich in einem Urteil mit der Frage beschäftigt, ob die Abbildung eines T-Shirts auf dem Titelbild einer Zeitschrift urheberrechtlichen Schutz geniesst.
Das Oberlandesgericht München hat sich in einem Urteil mit der Frage beschäftigt, ob die Abbildung eines T-Shirts auf dem Titelbild einer Zeitschrift urheberrechtlichen Schutz geniesst.
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