Augen auf bei unzulässigen Werbeaussagen auf Produktbildern
Während Onlinehändler bei Werbetexten und Artikelbeschreibungen meist extrem vorsichtig sind, was „böse Wörter“ betrifft, sind Gefahren, die von werblichen Aussagen auf Produktbildern ausgehen eher unbekannt. Hier lauern in vielen Punkten Fallstricke, wie ein aktuelles Urteil des OLG Köln am Beispiel der (bildlichen) Werbung mit einer Werbung für einen „Testsieger“ zeigt.