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Bilderklau

Serie Content-Klau im Internet – die Copy&Paste-Falle (Teil 3: Urheberrechtlicher Schutz von Webseiten)
31.05.2013, 12:51 Uhr | Bilderklau

Serie Content-Klau im Internet – die Copy&Paste-Falle (Teil 3: Urheberrechtlicher Schutz von Webseiten)
Serie Content-Klau im Internet – die Copy&Paste-Falle (Teil 3: Urheberrechtlicher Schutz von Webseiten)

In Teil 2 der Serie ging es um die Frage, wann ein Werk urheberrechtlich geschützt ist. Einen Überblick zur urheberrechtlichen Schutzfähigkeit von Webseiten gibt Teil 3 der Serie. Denn hat man eine eigene Homepage mit Logos und Bildern erstellt oder erstellen lassen, stellt sich die Frage, ob der Internetauftritt Urheberrechtsschutz genießt und vor dem Kopieren durch andere gefeit ist ...

Serie Content-Klau im Internet – die Copy&Paste-Falle (Teil 2: Urheberrechtlicher Schutz)
29.05.2013, 10:28 Uhr | Bilderklau

Serie Content-Klau im Internet – die Copy&Paste-Falle (Teil 2: Urheberrechtlicher Schutz)
Serie Content-Klau im Internet – die Copy&Paste-Falle (Teil 2: Urheberrechtlicher Schutz)

Inhalte im Internet werden schnell mal kopiert. Doch das kann teuer werden, wenn der Berechtige eine Abmahnung schickt oder gerichtlich gegen den Content-Klau vorgeht. Ansprüche können jedoch nur unter bestimmten Voraussetzungen geltend gemacht werden. Eine wichtige Voraussetzung ist, dass der jeweilige Inhalt überhaupt urheberrechtlich geschützt ist. Teil 2 der Serie bietet eine Einführung zum Thema urheberrechtliche Schutzfähigkeit ...

Serie Content-Klau im Internet – die Copy/Paste-Falle (Teil 1: Einleitung)
02.05.2013, 20:40 Uhr | Bilderklau

Serie Content-Klau im Internet – die Copy/Paste-Falle (Teil 1: Einleitung)
Serie Content-Klau im Internet – die Copy/Paste-Falle (Teil 1: Einleitung)

Inhalte im Internet werden schnell mal kopiert. Doch das kann teuer werden, wenn der Berechtige eine Abmahnung schickt oder gerichtlich gegen den Content-Klau vorgeht. Ansprüche können jedoch nur unter bestimmten Voraussetzungen geltend gemacht werden. Einen Überblick zu den urheberrechtlichen Möglichkeiten und Grenzen bietet die Serie „Content-Klau im Internet – die Copy&Paste-Falle“...

Drum prüfe – AG München zum 1x1 beim Bilderklau
18.03.2013, 14:58 Uhr | Bilderklau

Drum prüfe – AG München zum 1x1 beim Bilderklau
Drum prüfe – AG München zum 1x1 beim Bilderklau

Das Amtsgericht München hat in einem Urteil herausgestellt, inwieweit bei einer Bildernutzung im Internet der Nutzer sich über den Umfang seiner Berechtigung zu informieren hat. Das Gericht stellte fest, dass es erforderlich ist, ganze „Berechtigungsketten“ zu prüfen. Weiters ist bei Abgabe einer Unterlassungserklärung im Falle einer erfolgten Abmahnung Vorsicht geboten. Diese wird vor Gericht als Schuldanerkenntnis ausgelegt. Drittens hat der Fotograf stets den Anspruch bei der Nutzung seiner Bilder namentlich genannt zu werden. (Amtsgericht München, 13.04.2011, Az.: 161 C 16360/10);

OLG Düsseldorf: Einbindung fremder Fotos als "Embedded Content" ist urheberrechtswidrig
20.01.2012, 17:16 Uhr | Bilderklau

OLG Düsseldorf: Einbindung fremder Fotos als "Embedded Content" ist urheberrechtswidrig
OLG Düsseldorf: Einbindung fremder Fotos als "Embedded Content" ist urheberrechtswidrig

Das OLG Düsseldorf stellte mit Urteil vom 08.11.2011 (Az.: I-20 U 42/11) klar, dass ein erheblicher Unterschied zwischen dem Setzen eines einfachen Hyperlinks, der zu einem urheberrechtlich geschützten Werk führt, und der Einbindung von urheberrechtlich geschützten Werken als sog. „Embedded Content“ besteht. Während Ersteres in urheberrechtlicher Hinsicht unschädlich sei, stelle Letzteres eine Urheberrechtsverletzung dar.

Finger weg von meinen Bildern: FAQ zum Bilderklau
20.04.2011, 17:23 Uhr | Bilderklau

Finger weg von meinen Bildern: FAQ zum Bilderklau
Finger weg von meinen Bildern: FAQ zum Bilderklau

Die 10 wichtigsten Fragen zum Thema Bilderklau im Internet in einer kompakten Übersicht. Was ist geschützt? Wie weise ich einen Verstoß nach? Wie viel Schadensersatz bekomme ich? Und so weiter…

Was tun, wenns klaut?: Zum Bilderklau im Internet
10.02.2011, 11:08 Uhr | Bilderklau

Was tun, wenns klaut?: Zum Bilderklau im Internet
Was tun, wenns klaut?: Zum Bilderklau im Internet

Bilderklau ist im Internet immer noch en vogue. Denn das Internet bietet eine grenzenlose Vielfalt an scheinbar frei verfügbaren, lizenzfreien Bildern und mit copy&paste ist es ein Leichtes sich fremde Bilder zu eigen zu machen. Geschieht dies allerdings ohne die Zustimmung des Rechteinhabers, kann es für den Dieb schnell teuer werden. Es droht eine kostenintensive Abmahnung wegen Geltendmachung von Unterlassungs- und Schadensersatzansprüchen.

Wir sagen: Nein zu Bilderklau!
17.09.2010, 12:24 Uhr | Bilderklau

Wir sagen: Nein zu Bilderklau!
Wir sagen: Nein zu Bilderklau!

Bei einigen Anbietern scheint sich die Erkenntnis, dass es sich bei ei einigen Anbietern scheint sich die Erkenntnis noch nicht durchgesetzt zu haben, dass es sich bei Produktbildern um urheberrechtlich geschütztes Bildmaterial handelt, für deren Verwendung es der Zustimmung des Rechteinhabers bedarf. Frei nach dem Motto „Wer seine Bilder über das Internet öffentlich zugänglich macht, muss auch mit deren kostenlosen Nutzung durch Dritte einverstanden sein” werden nach wie vor zahlreich Artikelbilder bei eBay und Co. „geklaut”. Dies brauchen sich die betroffenen Rechteinhaber jedoch nicht gefallen zu lassen. Mit Hilfe einer urheberrechtlichen Abmahnung kann der Rechteinhaber außergerichtlich dafür sorgen, dass die Verletzung unterlassen und ein angemessener Schadensersatz gezahlt wird.

Oberlandesgericht: Kippt "Knipsgebühr" für gewerbliche Fotos von Preußischen Schlössern und Gärten
24.02.2010, 09:30 Uhr | Bilderklau

Oberlandesgericht: Kippt "Knipsgebühr" für gewerbliche Fotos von Preußischen Schlössern und Gärten
Oberlandesgericht: Kippt "Knipsgebühr" für gewerbliche Fotos von Preußischen Schlössern und Gärten

Die Stiftung Preußische Schlösser und Gärten Berlin-Brandenburg nimmt in drei Verfahren einen Fotografen und zwei Fotoagenturen auf Unterlassung der gewerblichen Verbreitung von Ablichtungen der ihr von den Ländern Berlin und Brandenburg zu Eigentum und zu Verwaltungszwecken übertragenen Parkanlagen und Schlösser in Anspruch. Außerdem begehrt sie deswegen Schadensersatz. Der Streit betrifft Fotos und Filme, die in und von den Parkanlagen der Stiftung aus gefertigt worden sind, dagegen nicht Innenaufnahmen in den Gebäuden.

Risiko? Verwendung fremder Fotos für Rezeptsammlung im Internet
13.11.2009, 16:56 Uhr | Bilderklau

Risiko? Verwendung fremder Fotos für Rezeptsammlung im Internet
Risiko? Verwendung fremder Fotos für Rezeptsammlung im Internet

Der BGH hat entschieden, dass der Betreiber einer Rezeptsammlung im Internet dafür haften kann, wenn Internetnutzer widerrechtlich Fotos von Kochrezepten auf seine Internetseite hochladen.

Schmerzensgeld: Für ungenehmigte Bildveröffentlichung
06.06.2009, 14:23 Uhr | Bilderklau

Schmerzensgeld: Für ungenehmigte Bildveröffentlichung
Schmerzensgeld: Für ungenehmigte Bildveröffentlichung

In welchen Fällen rechtfertigt eine ungenehmigte Bildveröffentlichung ein Schmerzensgeld? Das Oberlandesgericht Karlsruhe hatte sich vorliegend mit Fragen zur „relativen Person der Zeitgeschichte“ und der Höhe von Schmerzengsgeld wegen Verletzung des Rechts am eigenen Bild zu befassen.

Bilderklau: Einbinden von fremden Fotos auf eBay
26.03.2009, 15:17 Uhr | Bilderklau

Bilderklau: Einbinden von fremden Fotos auf eBay
Bilderklau: Einbinden von fremden Fotos auf eBay

Wer kennt die Situation nicht: Man möchte einen Artikel auf eBay verkaufen, jedoch fehlt das entsprechende Bild. Statt ein Foto zu kopieren, könnte man doch viel gleich ein fremdes Bild, das auf einem anderen Server liegt, auf der eigenen Angebotsseite einbinden, um so sein Verkaufsangebot für den potentiellen Käufer attraktiver zu gestalten. Allerdings ist auch diese Vorgehensweise, ähnlich wie schon das Kopieren fremder Bilder, aus juristischer Sicht mit Vorsicht zu genießen.

Ungenehmigte Verwendung fremder Fotos in eBay-Auktionen ist verboten
09.02.2009, 09:45 Uhr | Bilderklau

Ungenehmigte Verwendung fremder Fotos in eBay-Auktionen ist verboten
Ungenehmigte Verwendung fremder Fotos in eBay-Auktionen ist verboten

Der Beklagte verkaufte als privater Verkäufer auf der Internetplattform eBay im Rahmen einer Online-Auktion ein gebrauchtes Navigationssystem zum Preis von 72,00 €. Er benutzte für sein Angebot ein Foto, das er nicht selbst hergestellt, sondern aus dem Internet kopiert hatte. Dabei handelte es sich um ein hochwertiges Produktfoto in der Art, wie es auch der Hersteller des Navigationsgerätes für seinen Internetauftritt verwendet.

Wie beweise ich, dass ein Foto von mir ist?
13.01.2009, 20:44 Uhr | Bilderklau

Wie beweise ich, dass ein Foto von mir ist?
Wie beweise ich, dass ein Foto von mir ist?

Jemand klaut Ihre (aufwendig erstellten) Produktbilder von Ihrer Homepage? Oder von einer Ihrer Auktionen bei eBay? Sie möchten dagegen vorgehen? Hier lesen Sie, wie sich leichter beweisen lässt, dass Sie auch Urheber der Fotos sind.

Vorsicht bei der Verwendung fremder Produktfotografien
04.11.2008, 16:25 Uhr | Bilderklau

Vorsicht bei der Verwendung fremder Produktfotografien
Vorsicht bei der Verwendung fremder Produktfotografien

Vorsicht! Wer einen Artikel, den er zum Beispiel bei eBay ersteigert hat, dort wieder verkaufen möchte, der kann recht unproblematisch die Produktfotos der früheren Auktion wieder einzustellen. Doch Vorsicht, wer diese Möglichkeit unbedarft nutzt, der riskiert eine Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung.

Gute Nachrichten für Opfer von Stadtplan-Abmahnungen
08.09.2008, 17:04 Uhr | Bilderklau

Gute Nachrichten für Opfer von Stadtplan-Abmahnungen
Gute Nachrichten für Opfer von Stadtplan-Abmahnungen

Sie ziehen sich durch unseren Arbeitsalltag, wie kaum ein anderes Thema - Stadtplan-Abmahnungen. Kaum eine Woche vergeht, in der nicht ein verzweifelter Inhaber einer Webseite anruft, der nun mehrere tausend Euro zahlen soll. Doch hier greift ab sofort die 100-Euro-Abmahnung.

Bilderklau im Internet
14.07.2008, 19:28 Uhr | Bilderklau

Bilderklau im Internet
Bilderklau im Internet

Die IT-Recht-Kanzlei hatte bereits über das Phänomen Bilderklau im Internet [berichtet |index.php?id=%2Fview&cid=2267&title=Bilderklau+im+Internet+und+wie+man+sich+dagegen+zur+Wehr+setzen+kann] und Wege und Mittel aufgezeigt, wie man sich als Betroffener gegen derartige Rechtsverletzungen zur Wehr setzen kann. Dennoch erreicht die IT-Recht-Kanzlei immer wieder neue Fälle, in denen erzürnte Händler Ihre eigenen Bilder plötzlich in dem Internet-Angebot eines Mitbewerbers oder eines privaten Anbieters von Waren finden, ohne dass sie hierzu ihr Einverständnis erteilt haben. Mit dem nachfolgenden Beitrag soll die rechtliche Situation solcher Vorgänge noch einmal etwas genauer unter die Lupe genommen werden.

OLG Düsseldorf: Verdoppelung der Lizenzgebühr bei unterlassenem Bildquellennachweis
15.09.2007 | Bilderklau

OLG Düsseldorf: Verdoppelung der Lizenzgebühr bei unterlassenem Bildquellennachweis
OLG Düsseldorf: Verdoppelung der Lizenzgebühr bei unterlassenem Bildquellennachweis

Mit Urteil vom 09.05.2006 hat das Oberlandesgericht Düsseldorf – Az. I-20 U 138/05 - entschieden, dass bei unerlaubter Veröffentlichung urheberrechtlich geschützter Bilder im Internet ein 100%iger Aufschlag auf die marktübliche Vergütung für die Nutzung der Bilder vorzunehmen ist, wenn die Bilder nicht mit einem Bildquellennachweis versehen werden.

Bilderklau im Internet und wie man sich dagegen zur Wehr setzen kann
24.08.2007 | Bilderklau

Bilderklau im Internet und wie man sich dagegen zur Wehr setzen kann
Bilderklau im Internet und wie man sich dagegen zur Wehr setzen kann

Was wäre eine Angebotsseite bei eBay oder anderen Verkaufsplattformen im Internet ohne die entsprechenden Bilder zur Artikelbeschreibung? Der Kaufentschluss entsteht bei vielen Kunden erst mit der visuellen Wahrnehmung des begehrten Artikels in Bildform. Je professioneller die visuelle Darstellung des beworbenen Artikels als Bild, um so höher sind auch die Verkaufschancen des jeweiligen Händlers.

LG Köln: Streitwert bei geklauten Fotos im Internet beträgt auch gegenüber Privatanwendern 6000 Euro!
04.05.2007 | Bilderklau

LG Köln: Streitwert bei geklauten Fotos im Internet beträgt auch gegenüber Privatanwendern 6000 Euro!
LG Köln: Streitwert bei geklauten Fotos im Internet beträgt auch gegenüber Privatanwendern 6000 Euro!

Wer sich bei eBay die Mühe ersparen will, eigene Bilder für seine angebotenen Artikel anzufertigen und stattdessen auf oftmals in mühevoller Feinarbeit erstellte Fotos der Konkurrenz zurückgreift – selbstverständlich ohne diese vorher um Erlaubnis zu fragen – begeht eine Urheberrechtsverletzung und muss mit unangenehmen rechtlichen Konsequenzen rechnen. Dies gilt entgegen der weitläufigen Meinung unter eBay-Nutzern nicht nur für gewerbliche sondern auch für private Anbieter.

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Urheber (geordnet nach Reihenfolge des Erscheinens): · Bild 2) © shockfactor.de - Fotolia.com · Bild 3) © shockfactor.de - Fotolia.com · Bild 4) © shockfactor.de - Fotolia.com · Bild 5) © sabri deniz kizil - Fotolia.com · Bild 6) © TrudiDesign - Fotolia.com · Bild 9) © Vadim Andrushchenko - Fotolia.com · Bild 10) © Vanessa - Fotolia.com · Bild 14) redbaron stockxpert · Bild 15) Pambieni / Pixelio · Bild 16) S. Hofschlaeger / PIXELIO · Bild 17) Thomas Max Müller / PIXELIO
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