Maßgebendes nationales Recht bei grenzüberschreitenden innergemeinschaftlichen Onlinehandel mit Verbrauchern
Der Online-Händler mit Wohnsitz in Deutschland, der Waren grenzüberschreitend Verbrauchern in anderen EU-Staaten anbietet, kann sich nicht automatisch darauf verlassen, dass im Streitfall deutsches Recht zu Anwendung kommt. Diese Feststellung ist keineswegs banal, da das Kaufrecht in den verschiedenen EU-Mitgliedsstaaten nach wie vor unterschiedlich geregelt ist und für Online-Händler unterschiedliche Informationspflichten gelten.