Cookie-Einwilligungspflicht nach TTDSG in Kraft
Nachdem der EuGH 2019 eine Einwilligungspflicht für alle technisch nicht notwendigen Cookies bestätigt hatte, schloss sich am 28.05.2020 auch der BGH an. Problem dabei: die geltenden deutschen Vorschriften geben eine ausdrückliche Cookie-Einwilligungspflicht nicht her. Der BGH musste sich also des Kunstgriffs der „unionsrechtskonformen Auslegung“ bedienen. Dies ändert sich nun. Ab heute, dem 01.12.2021, gilt das Gesetz zur Regelung des Datenschutzes und des Schutzes der Privatsphäre in der Telekommunikation und bei Telemedien (TTDSG), das in Deutschland erstmalig eine Einwilligungspflicht für technisch nicht erforderliche Cookies kodifiziert.