LG Frankfurt a.M.: Exklusivpreise für „Amazon-Prime“-Mitglieder kennzeichnungspflichtig
Mit Vorteilsmitgliedschaften wie „Amazon Prime“ haben Unternehmen die Möglichkeit, Kunden an sich zu binden. Der Kunde zahlt einen monatlichen Beitrag und profitiert im Gegenzug von exklusiven Vorteilen wie zum Beispiel besonderen Angeboten. Was aber passiert, wenn das Unternehmen, das mit diesen exklusiven Angeboten wirbt, diese nicht als solche für Vorteilsmitglieder kenntlich macht, entschied das LG Frankfurt a.M..