OLG Frankfurt: Wirksame Einwilligung in Cookie-Nutzung durch "Opt-out"-Verfahren
Das OLG Frankfurt am Main (Urteil vom 17.12.2015, Az.: 6 U 30/15) hatte entschieden, dass die im Zusammenhang mit der Teilnahme an einem kostenlosen Gewinnspiel eingeholte Einwilligung in die Cookie-Nutzung durch eine vorformulierte Erklärung bewerkstelltigt werden kann, dass der Seitenbesucher durch das Entfernen eines voreingestellten Häkchens widersprechen könne ("opt-out"). Darüber hinaus hielt das OLG Frankfurt fest, dass keinen Einfluss auf die Wirksamkeit der Einwilligung hat, wenn sämtliche erforderliche Informationen über die Cookies nicht schon in der Erklärung selbst, sondern erst in einem verlinkten Text gegeben werden. Lesen Sie mehr zur Entscheidung des Gerichts.