Werbung mit Rabatten
BGH zur Verlängerung von befristeten Preisrabattaktionen
Der BGH (Urteil vom 07.07.2011, Az.: I ZR 173/09) sieht eine Irreführung des Verbrauchers und somit einen Wettbewerbsverstoß in der nicht angekündigten Verlängerung einer Rabattaktion, wenn das „Ob“ der Verlängerung von Anfang an nur vom wirtschaftlichen Erfolg der Aktion abhängig gemacht werde. Der Verbraucher werde hierdurch in zweifacher Hinsicht getäuscht, zum einen über die Dauer der Rabattaktion, zum anderen über die Absicht des Unternehmers, die Frist einzuhalten. Das Gericht nahm eine unlautere Irreführung des Verbrauchers an.
Der BGH (Urteil vom 07.07.2011, Az.: I ZR 173/09) sieht eine Irreführung des Verbrauchers und somit einen Wettbewerbsverstoß in der nicht angekündigten Verlängerung einer Rabattaktion, wenn das „Ob“ der Verlängerung von Anfang an nur vom wirtschaftlichen Erfolg der Aktion abhängig gemacht werde. Der Verbraucher werde hierdurch in zweifacher Hinsicht getäuscht, zum einen über die Dauer der Rabattaktion, zum anderen über die Absicht des Unternehmers, die Frist einzuhalten. Das Gericht nahm eine unlautere Irreführung des Verbrauchers an.
„Freie Auswahl zum halben Preis“: Wettbewerbswidrig, wenn Einschränkungen erst im Laden bekanntgegeben werden
Mit Flyern und Postern bewarb eine Elektronikkette die „freie Auswahl zum halben Preis“ – nur gab es da noch Einschränkungen, die dem interessierten Kunden erst in den Geschäftsräumen mitgeteilt wurden. Das Landgericht Darmstadt erklärte dieses Vorgehen für wettbewerbswidrig, da es sich auf mögliche Kunden irreführend auswirke (vgl. LG Darmstadt, Urt. v. 01.08.2011, Az. 22 O 227/11).
Mit Flyern und Postern bewarb eine Elektronikkette die „freie Auswahl zum halben Preis“ – nur gab es da noch Einschränkungen, die dem interessierten Kunden erst in den Geschäftsräumen mitgeteilt wurden. Das Landgericht Darmstadt erklärte dieses Vorgehen für wettbewerbswidrig, da es sich auf mögliche Kunden irreführend auswirke (vgl. LG Darmstadt, Urt. v. 01.08.2011, Az. 22 O 227/11).
LG Potsdam: Preisaktion "nur für kurze Zeit" ist intransparent und daher unzulässig
Das LG Potsdam hatte sich in seiner Entscheidung (Urteil vom 16.02.2011, Az.: 52 O 174/10) mit der Frage zu beschäftigen gehabt, ob die Aussage "nur für kurze Zeit" im Zusammenhang mit einer Preisangebotswerbung unzulässig ist. Das Gericht gelangt zur Auffassung, dass die Aussage wettbewerbswidrig und somit abmahnbar ist.
Das LG Potsdam hatte sich in seiner Entscheidung (Urteil vom 16.02.2011, Az.: 52 O 174/10) mit der Frage zu beschäftigen gehabt, ob die Aussage "nur für kurze Zeit" im Zusammenhang mit einer Preisangebotswerbung unzulässig ist. Das Gericht gelangt zur Auffassung, dass die Aussage wettbewerbswidrig und somit abmahnbar ist.
Ein Auge auf Groupon: Wettbewerbszentrale nimmt Ärzte- und Fahrschulgutscheine ins Visier
Die Wettbewerbszentrale stellt seit Anfang dieses Jahres den Eingang zahlreicher Beschwerden über Verstöße von Ärzten gegen deren jeweilige Gebührenordnungen im Rahmen von Gutscheinaktionen auf der Plattform www.groupon.de und anderen Gutscheinplattformen fest. Im Wege der Abmahnung ist sie in knapp 100 Fällen gegen derartige Wettbewerbsverstöße vorgegangen. Dabei beanstandete sie nicht nur den Verstoß gegen die Gebührenordnungen, sondern z. T. auch die unlautere Befristung der Gutscheine, meist auf 6 oder 12 Monate.
Die Wettbewerbszentrale stellt seit Anfang dieses Jahres den Eingang zahlreicher Beschwerden über Verstöße von Ärzten gegen deren jeweilige Gebührenordnungen im Rahmen von Gutscheinaktionen auf der Plattform www.groupon.de und anderen Gutscheinplattformen fest. Im Wege der Abmahnung ist sie in knapp 100 Fällen gegen derartige Wettbewerbsverstöße vorgegangen. Dabei beanstandete sie nicht nur den Verstoß gegen die Gebührenordnungen, sondern z. T. auch die unlautere Befristung der Gutscheine, meist auf 6 oder 12 Monate.
LG München I: Nachträgliche Verlängerung einer zeitlich befristeten Preisrabattaktion ist unlauter
Das Landgericht München I hat mit Beschluss vom 14.09.2011 entschieden (Az.: 17 HK O 2017/11, noch nicht rechtskräftig), dass die nachträgliche Verlängerung einer zeitlich befristeten Preisrabattaktion unlauter ist.
Das Landgericht München I hat mit Beschluss vom 14.09.2011 entschieden (Az.: 17 HK O 2017/11, noch nicht rechtskräftig), dass die nachträgliche Verlängerung einer zeitlich befristeten Preisrabattaktion unlauter ist.
OLG Hamm – Die (mehrfache) Verlängerung eines zunächst befristeten Frühbucherrabatts muss keine irreführende Werbung darstellen
In seinem Urteil vom 2.9.2010 (Az. I-4 U 52/10) entschied das OLG Hamm, dass im Weitergewähren eines zunächst zeitlich befristeten Preisvorteils kein Fall einer irreführenden Werbung im Sinn des UWG (Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb) zu sehen ist, wenn die Werbeaussage zum Zeitpunkt des Erscheinens der Werbung aus der prognostischen Sicht des Werbenden richtig war, dieser also von Anfang an den befristeten Frühbucherrabatt tatsächlich nur bis zum Ende der Frist gewähren wollte.
In seinem Urteil vom 2.9.2010 (Az. I-4 U 52/10) entschied das OLG Hamm, dass im Weitergewähren eines zunächst zeitlich befristeten Preisvorteils kein Fall einer irreführenden Werbung im Sinn des UWG (Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb) zu sehen ist, wenn die Werbeaussage zum Zeitpunkt des Erscheinens der Werbung aus der prognostischen Sicht des Werbenden richtig war, dieser also von Anfang an den befristeten Frühbucherrabatt tatsächlich nur bis zum Ende der Frist gewähren wollte.
LG Bochum: Aussage "2% Rabatt bei Überweisung" kann wettbewerbswidrig sein
Laut LG Bochum ist die Aussage "2% Rabatt bei Überweisung" wettbewerbswidrig, wenn die Bezahlung per Überweisung sowohl als Vorkasse als auch auf Rechnung erfolgen kann, der Rabatt aber nur für die Bezahlung per Vorkasse gewährt wird (vgl. Beschluss des LG Bochum vom 03.05.2010, Az. I-13 O 62/10). Dies rechtfertige auch gleich einen Streitwert i.H.v. 15.000 Euro...
Laut LG Bochum ist die Aussage "2% Rabatt bei Überweisung" wettbewerbswidrig, wenn die Bezahlung per Überweisung sowohl als Vorkasse als auch auf Rechnung erfolgen kann, der Rabatt aber nur für die Bezahlung per Vorkasse gewährt wird (vgl. Beschluss des LG Bochum vom 03.05.2010, Az. I-13 O 62/10). Dies rechtfertige auch gleich einen Streitwert i.H.v. 15.000 Euro...
Bundesgerichtshof: Zur Werbung mit Preisnachlass für nur im Geschäft vorrätige Waren
Der BGH hat entschieden, dass die Werbung für einen Preisnachlass von 19% wettbewerbswidrig ist, wenn in der Werbung nicht klar und eindeutig darauf hingewiesen wird, dass der Nachlass nur für im Geschäft vorrätige Waren in Anspruch genommen werden kann.
Der BGH hat entschieden, dass die Werbung für einen Preisnachlass von 19% wettbewerbswidrig ist, wenn in der Werbung nicht klar und eindeutig darauf hingewiesen wird, dass der Nachlass nur für im Geschäft vorrätige Waren in Anspruch genommen werden kann.
Zeit ist Geld? BGH-Urteil über (zeitlich) grenzenlose Räumungsverkäufe
Wer einen Räumungsverkauf vornimmt und dafür öffentlich Werbung macht, muss sich nicht im Vorfeld auf einen bestimmten Geltungszeitraum festlegen. In einem entsprechenden Urteil stellte der BGH fest, ein Werbeprospekt eines Möbelhauses verstoße nicht gegen das Wettbewerbsrecht, weil in dem Angebot keine Geltungsdauer angegeben war.
Wer einen Räumungsverkauf vornimmt und dafür öffentlich Werbung macht, muss sich nicht im Vorfeld auf einen bestimmten Geltungszeitraum festlegen. In einem entsprechenden Urteil stellte der BGH fest, ein Werbeprospekt eines Möbelhauses verstoße nicht gegen das Wettbewerbsrecht, weil in dem Angebot keine Geltungsdauer angegeben war.
Werbung mit der Ankündigung: "20% auf alles"
Der BGH hat vorgestern über die Zulässigkeit einer mit dem Slogan "20% auf alles" angekündigten Rabattaktion entschieden.
Der BGH hat vorgestern über die Zulässigkeit einer mit dem Slogan "20% auf alles" angekündigten Rabattaktion entschieden.
Verwendung des Begriffs „Werbeware“ in Werbeanzeigen ist wettbewerbswidrig
Mit Urteil vom 16.11. 2006 (Az.: 4U 143/06) entschied der 4. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Hamm, dass der von einem Möbelhaus verwendete Begriff der „Werbeware“ in Zusammenhang mit Preisnachlässen wettbewerbswidrig ist.
Mit Urteil vom 16.11. 2006 (Az.: 4U 143/06) entschied der 4. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Hamm, dass der von einem Möbelhaus verwendete Begriff der „Werbeware“ in Zusammenhang mit Preisnachlässen wettbewerbswidrig ist.
Werbung mit Versandrabatten: Bei Mehrfachbestellungen
Viele Online-Händler bieten ihren Kunden beim Kauf mehrer Artikel einen Versandrabatt an. Unabhängig von der konkreten Ausgestaltung im Einzelfall werden dem Kunden dabei im Rahmen einer Sammelbestellung in der Regel niedrigere Versandkosten berechnet, als bei einer Einzelbestellung der jeweiligen Artikel.
Viele Online-Händler bieten ihren Kunden beim Kauf mehrer Artikel einen Versandrabatt an. Unabhängig von der konkreten Ausgestaltung im Einzelfall werden dem Kunden dabei im Rahmen einer Sammelbestellung in der Regel niedrigere Versandkosten berechnet, als bei einer Einzelbestellung der jeweiligen Artikel.
OLG Saarbrücken: Slogan "20% auf Alles – außer Tiernahrung" ist wettbewerbswidrig
Ein Verband zur Förderung gewerblicher Interessen hat gegen Praktiker geklagt, weil die Webung irreführend sei. Dies deswegen, weil sowohl auf Zigaretten als auch insbesondere auf Tchibo-Artikel, die als sog. „Shop-in-the-Shop“ dort integriert sind, eben der beworbene Preisnachlass nicht gewährt wurde. Mehrere Verbraucher hatten sich daraufhin an den Verband gewandt und diese Wettbewerbspraktik beanstandet.
Ein Verband zur Förderung gewerblicher Interessen hat gegen Praktiker geklagt, weil die Webung irreführend sei. Dies deswegen, weil sowohl auf Zigaretten als auch insbesondere auf Tchibo-Artikel, die als sog. „Shop-in-the-Shop“ dort integriert sind, eben der beworbene Preisnachlass nicht gewährt wurde. Mehrere Verbraucher hatten sich daraufhin an den Verband gewandt und diese Wettbewerbspraktik beanstandet.
Gegen-Preisoffensive die beste Verteidigung
Des Kunden Freud ist regelmäßig des Konkurrenten Leid: Die Werbung mit kräftigen Rabatten wollen Konkurrenzbetriebe häufig gerichtlich verbieten lassen. Keinen Erfolg haben sie aber mit der Argumentation, in einem Werbeprospekt sei zwar die preisreduzierte Warengruppe genannt, es fehle aber an der Abbildung von Einzelangeboten.
Werbung mit Preisnachlass am Wochenende: Ist bei bereits länger andauernder Rabattaktion unzulässig
Gewährt ein Möbelhaus bereits seit über drei Monaten einen Preisnachlass von mindestens 26 Prozent, so darf es nicht mit dem Slogan "XXL-Wochenende - 26 Prozent auf alles" werben. Eine solche Werbung ist irreführend, weil sie beim Verbraucher den falschen Eindruck erweckt, dass er nur an diesem Wochenende in des Genuss des Rabatts kommen kann.
Gewährt ein Möbelhaus bereits seit über drei Monaten einen Preisnachlass von mindestens 26 Prozent, so darf es nicht mit dem Slogan "XXL-Wochenende - 26 Prozent auf alles" werben. Eine solche Werbung ist irreführend, weil sie beim Verbraucher den falschen Eindruck erweckt, dass er nur an diesem Wochenende in des Genuss des Rabatts kommen kann.
Rabattaktionen dürfen nicht irreführend sein
OLG Stuttgart: Es verstößt gegen das Transparenzgebot und ist zur Irreführung geeignet, wenn ein Elektro-Discounter in der Werbung für eine auf 1 Tag befristete Rabattaktion für Fotogeräte nicht bekannt gibt, dass der Rabatt nur für an diesem Tag vorrätige, nicht aber für zu bestellende Geräte gewährt wird.
OLG Stuttgart: Es verstößt gegen das Transparenzgebot und ist zur Irreführung geeignet, wenn ein Elektro-Discounter in der Werbung für eine auf 1 Tag befristete Rabattaktion für Fotogeräte nicht bekannt gibt, dass der Rabatt nur für an diesem Tag vorrätige, nicht aber für zu bestellende Geräte gewährt wird.
OLG Köln: Werbung mit Einführungsrabatt unter der Angabe „bis zu …” nicht irreführend
<p class="MsoNormal">Mit Urteil vom 12.10.2007 - 6 U 80/07 – entschied das OLG Köln, dass Werbung für Nutzfahrzeuge unter Angabe eines Einführungsrabatts mit dem [Zusatz „bis zu …”|abmahnung-werbung-preise.html] weder irreführend noch wegen Verstoßes gegen das Transparenzgebotes unlauter ist.
<p class="MsoNormal">Mit Urteil vom 12.10.2007 - 6 U 80/07 – entschied das OLG Köln, dass Werbung für Nutzfahrzeuge unter Angabe eines Einführungsrabatts mit dem [Zusatz „bis zu …”|abmahnung-werbung-preise.html] weder irreführend noch wegen Verstoßes gegen das Transparenzgebotes unlauter ist.
Abmahngefahr bei unzulässigen Rabatten
Rabatte stellen in der Welt des Handels seit jeher ein beliebtes Mittel dar, um Kunden anzulocken. „Beim Kauf einer … erhalten Sie ein … gratis“ oder auf Neudeutsch „Buy three, get four“ sind Slogans, die bei preisbewussten Konsumenten von heute immer wieder auf offene Ohren stoßen. Doch auch bei dieser Form der Produktwerbung gilt es einige Regeln zu beachten, um sich nicht dem Risiko einer wettbewerbsrechtlichen Abmahnung auszusetzen.
Rabatte stellen in der Welt des Handels seit jeher ein beliebtes Mittel dar, um Kunden anzulocken. „Beim Kauf einer … erhalten Sie ein … gratis“ oder auf Neudeutsch „Buy three, get four“ sind Slogans, die bei preisbewussten Konsumenten von heute immer wieder auf offene Ohren stoßen. Doch auch bei dieser Form der Produktwerbung gilt es einige Regeln zu beachten, um sich nicht dem Risiko einer wettbewerbsrechtlichen Abmahnung auszusetzen.
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