Markenrechtsstreitigkeiten
Das geht zu weit: Zur Haftung bei Markenbenutzung auf Webseiten Dritter
Wem gerichtlich untersagt wurde die Marke eines Dritten zu nutzen, weiß was zu tun ist: Die betroffene Marke ist umfassend von der eigenen Website zu entfernen. Und auch Internetsuchmaschinen sind bei der Suche nach rechtsverletzenden Angeboten zu nutzen. Aber was ist mit der Markennutzung auf Webseiten Dritter - wie etwa Branchenverzeichnissen? In solch einem Fall haftet der Schuldner für deren Inhalte nur, wenn er sie direkt oder indirekt veranlasst hat – das hat nun das OLG Düsseldorf entschieden.
Wem gerichtlich untersagt wurde die Marke eines Dritten zu nutzen, weiß was zu tun ist: Die betroffene Marke ist umfassend von der eigenen Website zu entfernen. Und auch Internetsuchmaschinen sind bei der Suche nach rechtsverletzenden Angeboten zu nutzen. Aber was ist mit der Markennutzung auf Webseiten Dritter - wie etwa Branchenverzeichnissen? In solch einem Fall haftet der Schuldner für deren Inhalte nur, wenn er sie direkt oder indirekt veranlasst hat – das hat nun das OLG Düsseldorf entschieden.
Hauptsache original: Google-Ads von Amazon markenrechtlich nicht zu beanstanden
Werbung mit Google Ads ist wegen der hohen Reichweite attraktiv. Das dachte sich auch Amazon und schaltete Anzeigen für Produkte der Marke Vorwerk. Allerdings ohne dabei auf original Neuware des Markenherstellers zu verlinken, sondern auf Gebrauchtware und Zubehör. Darf man das oder ist das va. eine markenrechtsrelevante Identitätstäuschung? Hierzu hatte sich der BGH (Urteil vom 15. Oktober 2020, Aktenzeichen: I ZR 210/18) nun geäußert….
Werbung mit Google Ads ist wegen der hohen Reichweite attraktiv. Das dachte sich auch Amazon und schaltete Anzeigen für Produkte der Marke Vorwerk. Allerdings ohne dabei auf original Neuware des Markenherstellers zu verlinken, sondern auf Gebrauchtware und Zubehör. Darf man das oder ist das va. eine markenrechtsrelevante Identitätstäuschung? Hierzu hatte sich der BGH (Urteil vom 15. Oktober 2020, Aktenzeichen: I ZR 210/18) nun geäußert….
Black Friday: Nicht nur eine Markenfalle...
Der Black Friday: Geliebt und gefürchtet. Geliebt, weil es DAS Sale-Event schlechthin ist und den Händlern gute Umsätze verschafft. Gefürchtet, weil es in den letzten Jahren aus markenrechtlicher Sicht immer wieder Probleme gab. Zwar sind die letzten Markenabmahnungen schon eine Weile her, die Marke existiert aber trotz einer turbulenten Entwicklung immer noch und sorgt für Unsicherheit bei den Händlern. Und abgesehen vom Markenrecht lauern wegen der starken Rabatte auch noch wettbewerbsrechtliche Fallen…wir klären auf.
Der Black Friday: Geliebt und gefürchtet. Geliebt, weil es DAS Sale-Event schlechthin ist und den Händlern gute Umsätze verschafft. Gefürchtet, weil es in den letzten Jahren aus markenrechtlicher Sicht immer wieder Probleme gab. Zwar sind die letzten Markenabmahnungen schon eine Weile her, die Marke existiert aber trotz einer turbulenten Entwicklung immer noch und sorgt für Unsicherheit bei den Händlern. Und abgesehen vom Markenrecht lauern wegen der starken Rabatte auch noch wettbewerbsrechtliche Fallen…wir klären auf.
Unternehmenskennzeichen: Zum Verwechseln ähnlich?
Bei Markenkollisionen und dem Ähnlichkeitsschutz geht es um die Verwechslungsgefahr – so viel ist bekannt. Aber auch im Unternehmenskennzeichenrecht spielt die Verwechslungsgefahr im Falle einer Kollision die entscheidende Rolle. Hierzu und zu weiteren Punkten wie der generellen Schutzfähigkeit von Unternehmenskennzeichen und dem Schutzbeginn hat das OLG Frankfurt am Main (Urt. v. 08.08.2019, Az. 6 W 57/19) Antworten gegeben….
Bei Markenkollisionen und dem Ähnlichkeitsschutz geht es um die Verwechslungsgefahr – so viel ist bekannt. Aber auch im Unternehmenskennzeichenrecht spielt die Verwechslungsgefahr im Falle einer Kollision die entscheidende Rolle. Hierzu und zu weiteren Punkten wie der generellen Schutzfähigkeit von Unternehmenskennzeichen und dem Schutzbeginn hat das OLG Frankfurt am Main (Urt. v. 08.08.2019, Az. 6 W 57/19) Antworten gegeben….
Quadratisch, praktisch, Marke: BGH zur Verpackung der Ritter-Sport-Schokolade
Wer kennt sie nicht: Die quadratische Verpackung der Ritter-Sport-Schokolade. Der unter anderem für das Markenrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat heute die Anträge auf Löschung von zwei für Tafelschokolade eingetragenen Marken in Form quadratischer Verpackungen zurückgewiesen. Damit steht fest, dass diese Verpackungen weiterhin als Marken geschützt sind.
Wer kennt sie nicht: Die quadratische Verpackung der Ritter-Sport-Schokolade. Der unter anderem für das Markenrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat heute die Anträge auf Löschung von zwei für Tafelschokolade eingetragenen Marken in Form quadratischer Verpackungen zurückgewiesen. Damit steht fest, dass diese Verpackungen weiterhin als Marken geschützt sind.
„Webinar“: Markenrechtliche Falle oder ungefährliche Gattungsbezeichnung?
Angesichts des corona-bedingten Digitalisierungsschubs in den letzten Wochen und Monate stolperte man im Netz immer häufiger über das Angebot sog. „Webinare“. Da verwundert es wenig, dass just in diesem Moment ein Abmahnschreckgespenst durch die Internetgemeinde wandert: Es wird von drohenden Markenabmahnungen berichtet. Daher stellt sich die Frage nach der Zulässigkeit der Verwendung der Bezeichnung „Webinar“. Die IT-Recht Kanzlei klärt auf, ob die Bezeichnung einer Video-Veranstaltung als „Webinar“ rechtlich unbedenklich ist oder ob mögliche teure Abmahnungen berechtigt wären und drohen.
Angesichts des corona-bedingten Digitalisierungsschubs in den letzten Wochen und Monate stolperte man im Netz immer häufiger über das Angebot sog. „Webinare“. Da verwundert es wenig, dass just in diesem Moment ein Abmahnschreckgespenst durch die Internetgemeinde wandert: Es wird von drohenden Markenabmahnungen berichtet. Daher stellt sich die Frage nach der Zulässigkeit der Verwendung der Bezeichnung „Webinar“. Die IT-Recht Kanzlei klärt auf, ob die Bezeichnung einer Video-Veranstaltung als „Webinar“ rechtlich unbedenklich ist oder ob mögliche teure Abmahnungen berechtigt wären und drohen.
BGH: Rechtsmissbrauch im Markenrecht bei Vertragsstrafen
Strafbewehrte Unterlassungserklärungen können die Lizenz zum Gelddrucken sein– sagt man. Denn mögliche Vertragsstrafen sind eine lukrative Einnahmequelle. Wäre da nicht der Rechtsmissbrauch. Denn die Geltendmachung von Vertragsstrafen kann rechtsmissbräuchlich sein, wenn diese gegen die Grundsätze von Treu und Glauben verstoßen. Das gilt auch im Markenrecht. Hierzu hatte sich der BGH (Urt. v. 23.10.2019, Az. I ZR 46/19) zuletzt geäußert – und einem Vertragsstrafeanspruch wegen missbräuchlicher Ausnutzung einer formalen Rechtstellung als Markeninhaber einen Riegel vorgeschoben.
Strafbewehrte Unterlassungserklärungen können die Lizenz zum Gelddrucken sein– sagt man. Denn mögliche Vertragsstrafen sind eine lukrative Einnahmequelle. Wäre da nicht der Rechtsmissbrauch. Denn die Geltendmachung von Vertragsstrafen kann rechtsmissbräuchlich sein, wenn diese gegen die Grundsätze von Treu und Glauben verstoßen. Das gilt auch im Markenrecht. Hierzu hatte sich der BGH (Urt. v. 23.10.2019, Az. I ZR 46/19) zuletzt geäußert – und einem Vertragsstrafeanspruch wegen missbräuchlicher Ausnutzung einer formalen Rechtstellung als Markeninhaber einen Riegel vorgeschoben.
EuGH vs. Amazon: Entscheidung zur Haftung bei Markenverstößen durch Dritte erwartet
Das schaut gar nicht gut aus für Amazon: Vor kurzem hatte der zuständige Generalanwalt am EuGH seine Schlussanträge eingereicht und fordert dabei eine markenrechtliche Haftung durch Amazon bei FBA-Versand. Bisher konnten sich Plattformbetreiber auf eine fehlende Kenntnis bei Markenverstößen berufen – damit wäre Schluss, sofern der EuGH entsprechend entscheidet.....wir werden sehen.
Das schaut gar nicht gut aus für Amazon: Vor kurzem hatte der zuständige Generalanwalt am EuGH seine Schlussanträge eingereicht und fordert dabei eine markenrechtliche Haftung durch Amazon bei FBA-Versand. Bisher konnten sich Plattformbetreiber auf eine fehlende Kenntnis bei Markenverstößen berufen – damit wäre Schluss, sofern der EuGH entsprechend entscheidet.....wir werden sehen.
Das täuscht: Markengesetz schützt nicht nur Marken...
Was gerne vergessen wird: Nicht immer stehen sich in markenrechtlichen Streitigkeiten zwei Marken gegenüber. Auch Inhaber geschäftlicher Bezeichnungen können Anspruchsteller bzw. Anspruchsgegner in markenrechtlichen Streitigkeiten sein. Zu den geschäftlichen Bezeichnungen zählen insbesondere Unternehmenskennzeichen. Anhand eines aktuellen Falles des BPatG (Beschl. v. 19.07.2019, Az. 28 W (pat) 25/18) zeigen wir Ihnen, dass auch Inhaber von Unternehmenskennzeichen gegen Markeninhaber vorgehen können.
Was gerne vergessen wird: Nicht immer stehen sich in markenrechtlichen Streitigkeiten zwei Marken gegenüber. Auch Inhaber geschäftlicher Bezeichnungen können Anspruchsteller bzw. Anspruchsgegner in markenrechtlichen Streitigkeiten sein. Zu den geschäftlichen Bezeichnungen zählen insbesondere Unternehmenskennzeichen. Anhand eines aktuellen Falles des BPatG (Beschl. v. 19.07.2019, Az. 28 W (pat) 25/18) zeigen wir Ihnen, dass auch Inhaber von Unternehmenskennzeichen gegen Markeninhaber vorgehen können.
Marke Thermomix: Aufschrift auf Kochbüchern als Bestimmungsangabe zulässig
Ein Verlag darf auf das Cover seiner Kochbücher mit Rezepten für den "Thermomix" trotz bestehenden Markenschutzes den Produktnamen und ein stilisiertes Bild der Küchenmaschine drucken. Die Verwendung der Marke hat sich allerdings im Rahmen dessen zu halten, was erforderlich ist, um die Verbraucher über den Zweck des Kochbuches zu informieren. Dies hat der 6. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Köln mit Urteil vom 13.09.2019 im Rechtsstreit zwischen der Herstellerfirma und dem Kochbuchverlag entschieden und eine erstinstanzliche Entscheidung des Landgerichts Köln bestätigt.
Ein Verlag darf auf das Cover seiner Kochbücher mit Rezepten für den "Thermomix" trotz bestehenden Markenschutzes den Produktnamen und ein stilisiertes Bild der Küchenmaschine drucken. Die Verwendung der Marke hat sich allerdings im Rahmen dessen zu halten, was erforderlich ist, um die Verbraucher über den Zweck des Kochbuches zu informieren. Dies hat der 6. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Köln mit Urteil vom 13.09.2019 im Rechtsstreit zwischen der Herstellerfirma und dem Kochbuchverlag entschieden und eine erstinstanzliche Entscheidung des Landgerichts Köln bestätigt.
ORTLIEB vs. Amazon: Was Online-Händler bei Google Ad-Anzeigen jetzt beachten müssen
ORTLIEB vs. Amazon: Dieser Kampf ging über einige Runden. In der neuesten „ORTLIEB“-Entscheidung des BGH beschäftigte sich dieser rund um die Thematik, wann eine Markenverletzung durch Google Ad-Anzeigen gegeben ist. Das kann für viele Händler von Relevanz sein. In diesem Beitrag erfahren Sie, was Online-Händler künftig bei Schaltung von Google Ad-Anzeigen beachten müssen, um keine fremden Marken zu verletzen.
ORTLIEB vs. Amazon: Dieser Kampf ging über einige Runden. In der neuesten „ORTLIEB“-Entscheidung des BGH beschäftigte sich dieser rund um die Thematik, wann eine Markenverletzung durch Google Ad-Anzeigen gegeben ist. Das kann für viele Händler von Relevanz sein. In diesem Beitrag erfahren Sie, was Online-Händler künftig bei Schaltung von Google Ad-Anzeigen beachten müssen, um keine fremden Marken zu verletzen.
BGH: Ortlieb vs. Amazon - wenn die Google-Anzeige auch auf Angebote von Drittmarken verlinkt
Eine weitere Schlappe für Amazon - diesmal im Bereich Markenrecht: Der unter anderem für das Markenrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat heute entschieden, dass sich ein Markeninhaber der Verwendung seiner Marke in einer Anzeige nach einer Google-Suche widersetzen kann, wenn die Anzeige aufgrund der konkreten Gestaltung irreführend ist und Kundinnen und Kunden durch die auf diese Weise ausgebeutete Werbewirkung der Marke (auch) zum Angebot von Fremdprodukten geleitet werden.
Eine weitere Schlappe für Amazon - diesmal im Bereich Markenrecht: Der unter anderem für das Markenrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat heute entschieden, dass sich ein Markeninhaber der Verwendung seiner Marke in einer Anzeige nach einer Google-Suche widersetzen kann, wenn die Anzeige aufgrund der konkreten Gestaltung irreführend ist und Kundinnen und Kunden durch die auf diese Weise ausgebeutete Werbewirkung der Marke (auch) zum Angebot von Fremdprodukten geleitet werden.
Die glorreichen 7: Die wichtigsten Fragen zum Thema Markenverletzung & Abmahnung
Marken sind überall. Marken stellen ein extrem wichtiges Instrument dar, die eigene Wirtschaftsposition zu etablieren, erhalten oder zu erweitern. Doch was kann genau markenrechtlich geschützt werden? Wie verhalte ich mich bei einer markenrechtlichen Abmahnung bzw. muss ich beachten, wenn ich selbst wegen einer Markenverletzung abmahnen will? Diese und weitere 6 Fragen beleuchten wir in unserem neuen Beitrag rund um das Thema Markenverletzung und Abmahnung...
Marken sind überall. Marken stellen ein extrem wichtiges Instrument dar, die eigene Wirtschaftsposition zu etablieren, erhalten oder zu erweitern. Doch was kann genau markenrechtlich geschützt werden? Wie verhalte ich mich bei einer markenrechtlichen Abmahnung bzw. muss ich beachten, wenn ich selbst wegen einer Markenverletzung abmahnen will? Diese und weitere 6 Fragen beleuchten wir in unserem neuen Beitrag rund um das Thema Markenverletzung und Abmahnung...
Spinnen die? Der EuG zum Verfall des Markenschutzes bei Gattungsbegriffen im Fall der Marke SPINNING
Drohszenario Gattungsbegriff? Wir hatten zuletzt allgemein über das Problem berichtet, wenn aus Marken Gattungsbegriffe werden und dann die Markenrechte des Markeninhabers verfallen. Nun mal ganz konkret: Die Inhaberin der Marke "Spinning" musste sich gegen einen Löschungsantrag (wegen Verfall) beim EUIPO verteidigen. Grund für einen Verfall der Marke sei die Tatsache, dass es sich bei „Spinning“ mittlerweile um eine gebräuchliche Bezeichnung handele, die keinen markenrechtlichen Schutz genießen könne. Hierzu äußerte sich nun der EuG...
Drohszenario Gattungsbegriff? Wir hatten zuletzt allgemein über das Problem berichtet, wenn aus Marken Gattungsbegriffe werden und dann die Markenrechte des Markeninhabers verfallen. Nun mal ganz konkret: Die Inhaberin der Marke "Spinning" musste sich gegen einen Löschungsantrag (wegen Verfall) beim EUIPO verteidigen. Grund für einen Verfall der Marke sei die Tatsache, dass es sich bei „Spinning“ mittlerweile um eine gebräuchliche Bezeichnung handele, die keinen markenrechtlichen Schutz genießen könne. Hierzu äußerte sich nun der EuG...
Check this out: Erfolgreiche Anspruchsdurchsetzung bei Markenrechtsverletzungen auf Amazon
Markenrechtsverletzungen auf Amazon sind seit jeher heiß diskutiert: Denn das System Amazon will es, dass einen (1) Artikel gleiche mehrere Verkäufer anbieten. Geht es dann dabei um einen Markenartikel ist der Ärger vorprogrammiert. Der Markeninhaber ärgert sich, dass sein Originalprodukt angeboten wird, ohne dass es vom anhängenden Mitbewerber tatsächlich geliefert werden kann. Und der anhängende Mitbewerber wundert sich wieso er für ein ggf. identisches Produkt wegen einer Markenverletzung abgemahnt wird. Fakt ist: Der Markeninhaber hat das ausschließliche Recht an der Nutzung seiner Marke - auch auf Amazon. Und hier die checklist für eine erfolgreiche Anspruchsdurchsetzung in diesem Fall....
Markenrechtsverletzungen auf Amazon sind seit jeher heiß diskutiert: Denn das System Amazon will es, dass einen (1) Artikel gleiche mehrere Verkäufer anbieten. Geht es dann dabei um einen Markenartikel ist der Ärger vorprogrammiert. Der Markeninhaber ärgert sich, dass sein Originalprodukt angeboten wird, ohne dass es vom anhängenden Mitbewerber tatsächlich geliefert werden kann. Und der anhängende Mitbewerber wundert sich wieso er für ein ggf. identisches Produkt wegen einer Markenverletzung abgemahnt wird. Fakt ist: Der Markeninhaber hat das ausschließliche Recht an der Nutzung seiner Marke - auch auf Amazon. Und hier die checklist für eine erfolgreiche Anspruchsdurchsetzung in diesem Fall....
OLG Hamm: Wortmarke "Felsquellwasser" muss nicht gelöscht werden
Der 4. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Hamm hat in dem Markenrechtsstreit eines Hobbybrauers gegen eine bekannte Brauerei aus Kreuztal über die Wortmarke "Felsquellwasser“ entschieden (Az. 4 U42/18). Der Senat hat auf die Berufung der beklagten Brauerei - anders als noch das Landgericht Bochum in erster Instanz - die Klage abgewiesen. Im Rahmen der Erörterung der Sach- und Rechtslage hat der Senat herausgestellt, dass die beklagte Brauerei den Begriff "Felsquellwasse unstreitig fortlaufend seit den 1960er-Jahren in dem Werbeslogan "mit Felsquellwasser gebraut“ benutzt habe.
Der 4. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Hamm hat in dem Markenrechtsstreit eines Hobbybrauers gegen eine bekannte Brauerei aus Kreuztal über die Wortmarke "Felsquellwasser“ entschieden (Az. 4 U42/18). Der Senat hat auf die Berufung der beklagten Brauerei - anders als noch das Landgericht Bochum in erster Instanz - die Klage abgewiesen. Im Rahmen der Erörterung der Sach- und Rechtslage hat der Senat herausgestellt, dass die beklagte Brauerei den Begriff "Felsquellwasse unstreitig fortlaufend seit den 1960er-Jahren in dem Werbeslogan "mit Felsquellwasser gebraut“ benutzt habe.
Marken-Namen: Vornamen sind Schall und Rauch...und können markenrechtsverletzend sein!
Gerade in der Bekleidungsindustrie werden Vornamen gerne aufgrund ihrer leichten und werbewirksamen Einprägsamkeit beim Verbraucher als Modellbezeichnungen verwendet. Eine unbedachte Nutzung für diese Zwecke ist jedoch nicht ungefährlich, da viele Namen bereits als Wortmarken eingetragen und somit geschützt sind. Eine unberechtigte Nutzung wird in der Praxis auch tatsächlich abgemahnt und kann teuer werden.
Gerade in der Bekleidungsindustrie werden Vornamen gerne aufgrund ihrer leichten und werbewirksamen Einprägsamkeit beim Verbraucher als Modellbezeichnungen verwendet. Eine unbedachte Nutzung für diese Zwecke ist jedoch nicht ungefährlich, da viele Namen bereits als Wortmarken eingetragen und somit geschützt sind. Eine unberechtigte Nutzung wird in der Praxis auch tatsächlich abgemahnt und kann teuer werden.
Oh MO: Zur markenmäßigen Nutzung bei einem Online-Angebot
Nur Bestellzeichen oder Zweitmarke? Das ist insbesondere bei Verwendung von Markenzeichen im Bekleidungsbereich oft Streitpunkt. Vielen Händlern ist dieses Thema durch Markenabmahnungen unweigerlich vertraut: Der Händler verwendet ein geschütztes Markenzeichen für Fremdware in der Artikelüberschrift – den Markeninhaber stört das und es wird wegen Markenverletzung abgemahnt. Zurecht? Damit hat sich das OLG Frankfurt a. M. nun mal wieder beschäftigt….
Nur Bestellzeichen oder Zweitmarke? Das ist insbesondere bei Verwendung von Markenzeichen im Bekleidungsbereich oft Streitpunkt. Vielen Händlern ist dieses Thema durch Markenabmahnungen unweigerlich vertraut: Der Händler verwendet ein geschütztes Markenzeichen für Fremdware in der Artikelüberschrift – den Markeninhaber stört das und es wird wegen Markenverletzung abgemahnt. Zurecht? Damit hat sich das OLG Frankfurt a. M. nun mal wieder beschäftigt….
Billiger geht immer: Zur Verwechslungsgefahr bei bekannteren aber kennzeichnungsschwachen Marken
Bekannt schützt nicht vor Kennzeichnungsschwäche: Marken sollen originell und unverwechselbar sein, egal ob bekannt oder unbekannt. Aber auch bei bekannten Marken oder scheinbar bekannteren Marken kommt es bei der Prüfung der Verwechslungsgefahr allein auf Das zeigt auch ein aktuelles Urteil des OLG Frankfurt vom 26. Oktober 2017 (Az.: 6 U 154/16).
Bekannt schützt nicht vor Kennzeichnungsschwäche: Marken sollen originell und unverwechselbar sein, egal ob bekannt oder unbekannt. Aber auch bei bekannten Marken oder scheinbar bekannteren Marken kommt es bei der Prüfung der Verwechslungsgefahr allein auf Das zeigt auch ein aktuelles Urteil des OLG Frankfurt vom 26. Oktober 2017 (Az.: 6 U 154/16).
Monumental: Marke vs. Domain bei beschreibenden Zeichen
Mal wieder ein Streit zwischen Marke und Domain. Das OLG Frankfurt am Main (Urteil v. 21.09.2017 - Az.: 6 U 250/16) zeigte eindrucksvoll, wie schmal der Grat zwischen einer rein beschreibenden Marke und einem unterscheidungskräftigen Phantasiewort ist. Das OLG gab der Inhaberin der Marke „Monumente Reisen“ Recht, was zu einem Unterlassungsanspruch gegen die Betreiberin der Domains „monumente-reisen.de“ und „monumentereisen.de“ führte.
Mal wieder ein Streit zwischen Marke und Domain. Das OLG Frankfurt am Main (Urteil v. 21.09.2017 - Az.: 6 U 250/16) zeigte eindrucksvoll, wie schmal der Grat zwischen einer rein beschreibenden Marke und einem unterscheidungskräftigen Phantasiewort ist. Das OLG gab der Inhaberin der Marke „Monumente Reisen“ Recht, was zu einem Unterlassungsanspruch gegen die Betreiberin der Domains „monumente-reisen.de“ und „monumentereisen.de“ führte.
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