LG Düsseldorf: Kein Löschungsanspruch einer Hebamme gegenüber dem Bewertungsportal jameda.de hinsichtlich gespeicherter Daten und abgegebener Bewertungen
Das LG Düsseldorf (Urteil vom 09.04.2013; Az.: 5 O 141/12) hatte sich mit der Frage zu beschäftigen gehabt, ob einer bewerteten Hebamme gegenüber dem Bewertungsportal jameda.de ein Löschungsanspruch hinsichtlich gespeicherter Daten und abgegebener Bewertungen zustehe. Das Gericht folgte der Rechtsprechung des OLG Frankfurt am Main und verneinte die geltend gemachten Ansprüche auf Löschung. Lesen Sie mehr zu dieser Entscheidung in unserem Beitrag.