Keine Hosen aus dem Internet: Zu den Pflichten eines Verkäufers
Wer über eine Internetplattform Waren verkauft und diese nicht liefern kann, ist dem Käufer grundsätzlich zum Schadenersatz verpflichtet. Der Einwand des Verkäufers, die Hosen seien ohne sein Wissen anderweitig verkauft worden, befreit ihn nicht von der Pflicht, Schadenersatz zu zahlen. Nach einem jetzt veröffentlichten Urteil des Landgerichts Coburg wurde der Schadenersatzklage eines Käufers im Internet stattgegeben.