Vergaberecht: Erste Gerüchte um die neuen Schwellwerte
Am 01. 01.2012 ist es wieder soweit: Die EU Kommission verkündet die neuen Schwellwerte, wann eine Ausschreibung europaweit auszuschreiben ist.
Am 01. 01.2012 ist es wieder soweit: Die EU Kommission verkündet die neuen Schwellwerte, wann eine Ausschreibung europaweit auszuschreiben ist.
Am 12 Mai 2011 wurde die gerade geänderte Vergabeverordnung (VgV) erneut geändert. Mit ihrer Veröffentlichung am 20. August trat nun die „Vierte Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge” am 21.08.11 in Kraft.
Im sechsten Teil unserer Serie „Die Vergabeunterlagen bei der IT-Beschaffung“ erfolgen Informationen über den Teil der Vergabeunterlagen, der die Vertragsunterlagen enthält.
Im fünften Teil der Serie „Die Vergabeunterlagen bei der IT-Beschaffung“ erfolgen Informationen über den Teil der Bewerbungsbedingungen, die dem Bieter Informationen zur Angebotsprüfung und -bewertung vermitteln.
Im vierten Teil der Serie „Die Vergabeunterlagen bei der IT-Beschaffung“ erfolgen Informationen über den Teil der Bewerbungsbedingungen, die dem Bieter Hinweise und Muster zur Angebotserstellung vermitteln. Die Bewerbungsbedingungen sollten von Vergabestellen, die ständig Leistungen vergeben, standardisiert werden. Sie sind reine Verfahrensregeln und sollten auf keinen Fall Vertragsbestandteil werden. Das heißt der Zuschlag sollte sich nicht auch auf diese Bedingungen beziehen.
Die Bundesregierung macht ernst mit der Umsetzung des am 28. September 2010 verabschiedeten Energiekonzeptes zur Verbesserung der Energieeffizienz. Nicht einmal vier Wochen nachdem die letzte Änderung der Vergabeverordnung in Kraft getreten ist, hat die Bundesregierung am 06. Juni 2011 eine weitere Änderung auf den Weg gebracht (*). Die Ausschüsse haben am 23. Juni 2011 hierzu Stellung genommen.
Im dritten Teil der Serie „Die Vergabeunterlagen bei der IT-Beschaffung“ erfolgen Informationen über den Teil der Bewerbungsbedingungen, die den Ablauf des Vergabeverfahrens regeln. Die Bewerbungsbedingungen beschreiben sämtliche Verfahrensvorgaben, die die Bieter bei der Erarbeitung und Abgabe der Angebote beachten müssen.
Im zweiten Teil der Serie „Die Vergabeunterlagen bei der IT-Beschaffung“ geben wir nach der Einführung über den Aufbau der Vergabeunterlagen Informationen über das Anschreiben.
Im ersten Teil der Serie der IT-Recht Kanzlei „Die Vergabeunterlagen bei der IT-Beschaffung“ geben wir in der Einführung einen Überblick über die Funktion der Vergabeunterlagen bei der IT-Beschaffung und die rechtlichen Vorgaben bezüglich ihres Aufbaus und ihres Inhalts.
Das Vergabeverfahren beginnt mit dem Anlegen der Vergabeakte und endet mit dem Unterzeichnen der Vertragsurkunde. Dazwischen liegt oft ein langer Weg. Die Vergabeunterlagen werden in der Praxis bedauerlicher Weise oft als einziges Dokument gestaltet (oft Leistungsbeschreibung genannt), das es dem Bieter nicht leicht macht zu ermitteln, welche Bestandteile Gegenstand des Zuschlags werden sollen und welche Bestandteile lediglich dazu dienen, ihn darüber zu informieren, wie er sein Angebot abgeben soll und wie dieses Angebot bewertet werden wird. Diese Serie beschäftigt sich in den nächsten Wochen mit den Vergabeunterlagen, insbesondere bei der europaweiten Vergabe. Es werden Details zum Aufbau und zum Inhalt der Vergabeunterlagen gegeben. Sie erhalten darüber hinaus Formulierungsbeispiele für die wichtigsten Inhaltspunkte in den Vergabeunterlagen.
Die EU Kommission hat alle interessierten Parteien eingeladen, ihre Vorschläge und Meinungen zu den in dem Grünbuch genannten 114 Fragen zur Modernisierung des Vergaberechts einzubringen. Dabei hat die Kommission sich ehrgeizige Ziele gesetzt: Bereits bis Anfang 2012 sollen Vorschläge zur Überarbeitung der derzeitigen Generation der Vergaberichtlinien, nämlich die Richtlinien 2004/17/EG und2004/18/EG vorlegt werden. Hält die Kommission ihren Zeitplan ein, kommen stürmische Zeiten im Vergaberecht auf uns zu. Erst im Juni 2010 sind in Deutschland mit der Vergaberechtsnovelle von 2009 diese Richtlinien vollständig in nationales Recht umgesetzt worden.
Die 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen hat mit Beschluss vom 04.04.2011 (1/SVK/002-11) eine interessante Klarstellung der Regelungen zur De-Facto Vergabe vorgelegt.
Die IT-Recht Kanzlei musste sich nun das erste Mal nach langer Zeit wieder mit dem öffentlichen Preisrecht beschäftigten. Grund genug das Preisrecht mal kurz in dem nachfolgenden Beitrag zu präsentieren.
Die Buttonlösung schiebt Kostenfallen im Internet einen wirksamen Riegel vor. Das neue Gesetz stellt sicher, dass nur zahlen muss, wer die Kostenpflicht kennt. Internetanbieter werden verpflichtet, mit deutlichem Hinweis über den genauen Preis zu informieren. Verbraucher sind nur zur Zahlung verpflichtet, wenn sie durch Mausklick, bestätigen, dass sie den Hinweis auf die Kosten gesehen haben. Unseriösen Geschäftsmodellen wird der Boden entzogen.
Der vor allem den Bundesbehörden dienende Leitfaden für IT-Beschaffungen wurde als UfAB V (Version 2.0) vom Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern (BMI) am 12. August 2010 neu herausgegeben.
Der u. a. für das Baurecht zuständige VII. Zivilsenat hat sich in zwei weiteren Verfahren mit der Frage befasst, ob dem Bauunternehmer ein Anspruch auf Mehrvergütung wegen einer Bauzeitverschiebung nach einem verzögerten öffentlichen Vergabeverfahren zusteht.
Die VOL/A 2009 ist schon lange novelliert und beschlossen aber ohne eine Vergabeverordnung (VgV), die auf sie Bezug nimmt, ist sie nicht verbindlich anzuwenden.
Bei der Prüfung der Eignung eines Bewerbers herrscht oft Unsicherheit. In wie weit kann sich ein Bewerber die Eignung seiner Muttergesellschaft oder z.B. eines Subunternehmers zurechnen lassen. Das OLG Brandenburg setzte mit dieser Thematik in seinem Beschluss vom 09.02.10 (Verg W 10/09) auseinander. Es kam zu dem Ergebnis, dass nach § 7a Nr. 3 Abs. 6 S. 2 VOL/A die Berufung auf Leistungen eines anderen Unternehmens im Rahmen des Nachweises der Leistung und Fachkunde zulässig seien, wenn folgende Voraussetzung erfüllt seien:
Das Bundeskabinett hat am 26. März 2010 den [ Änderungsforderungen|neue-vgv.html?search=Vergaberecht%3A+Neue+VgV+l%C3%A4sst+auf+sich+warten] zugestimmt. Das Bundeskabinett hatte am 27. Januar der vom Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi) erarbeiteten neuen VgV schon einmal zugestimmt. Aufgrund des Änderungsbegehrens des Bundesrats wurde aber eine erneute Beschlussfassung erforderlich. Die Änderungswünsche betrafen 12 im wesentlichen formale Änderungen.
Der Deutsche Anwaltsverein (DAV) hat durch seinen Vergaberechtsausschuss in einer [Initiativstellungnahme |http://www.anwaltverein.de/downloads/stellungnahmen/SN-10/SN-17-10.pdf.pdf] am 12.April 2010 konkrete Vorschläge zur Einführung eines effektiven Rechtsschutzes auch unterhalb der europarechtlich vorgegebenen Schwellenwerte erarbeitet. Die vorgeschlagenen Regelungen ergänzen den vierten Teil des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) um Vorschriften, die den Bietern Rechtsschutz auch unterhalb der Schwellenwerte gewähren.
Wir beraten Auftraggeber bei der Erstellung von rechtsicheren Vergabeunterlagen und Bieter bei der Abgabe optimal gestalteter Angebote
Im Einzelnen unterstützen wir Auftraggeber u.a. bei:
Rechtsanwältin Elisabeth Keller-Stoltenhoff veröffentlicht in Zusammenarbeit mit Werner Leitzen und Rudolf Ley das 912 Seiten starke "Handbuch für die IT-Beschaffung".
Das Loseblattwerk im Ordner wird ca. 1 mal im Jahr aktualisiert und ist zum Preis von € 98,00 beim Rehm Verlag erhältlich.