Schreckgespenst Verwechslungsgefahr: Die Verwechslungsgefahr im Markenrecht ist von großer Bedeutung für bestehende bzw. zukünftige Markeninhaber. Sie besagt, dass eine eingetragene Marke gelöscht werden kann, sofern eine Identität oder Ähnlichkeit dieses Zeichens mit einer anderen Marke besteht und sich somit eine potentielle Verwechslungsgefahr für die angesprochenen Verkehrskreise ergibt. Die Beurteilung findet dabei anhand der Ähnlichkeit der Waren/Dienstleistungen, dem Grad der Ähnlichkeit der Zeichen und schließlich der Kennzeichnungskraft der älteren Marke statt. In diesem Beitrag zeigen wir Ihnen die Grundlagen auf, wann eine Verwechslungsgefahr im Sinne des Markenrechts vorliegt und veranschaulichen dies mit einer aktuellen Entscheidung des Bundespatentgerichts (BPatG, Beschl. v. 07.10.2019, Az. 29 W (pat) 26/15).