Vorsicht bei Vertragsunterzeichnung auf elektronischem Schreibtablett
In vielen Bereichen Usus: Die Unterschrift auf einem elektronischen Schreibtablett, etwa bei Vertragsabschlüssen. In der Regel ist dies kein Problem, jedenfalls dann nicht, wenn für den betreffenden Vertrag kein Schriftformerfordernis besteht. Bedarf es jedoch der Schriftform, ist die Unterschrift auf dem Schreibtablett nicht ausreichend. Die Konsequenz für den Vertrag: Er ist nichtig...