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13.09.2005 | News

Bundesgerichtshof bejaht Pfändbarkeit von Internet-Domains

In einem erst kürzlich veröffentlichen Beschluss hat der Bundesgerichtshof eine Grundsatzentscheidung zum Thema der Pfändbarkeit von Internet-Domains gefällt. Bei solchen handele es sich um pfändbare Vermögensrechte, auf welche in der Zwangsvollstreckung zugegriffen werden könne (Beschluss vom 5.Juli 2005 - Az.: VII ZB 05/05).Pfändbar sei jedoch nicht die Domain als solche, vielmehr gründe sich die Inhaberschaft an einer Internet-Adresse auf die Ansprüche des Inhabers gegenüber der Vergabestelle aus dem Registrierungsvertrag. Dazu gehören insbesondere die Aufrechterhaltung der Eintragung im Primary Nameserver als Voraussetzung für den Fortbestand der Konnektierung. Daneben bestehen weitere Ansprüche des Domaininhabers wie die auf Anpassung des Registers an seine veränderten persönlichen Daten oder ihre Zuordnung zu einem anderen Rechner durch Änderung der IP-Nummer.<br><div class="zitat"><p align="center"><b>Allgemeine Hinweise:</b> <ul><li>Auf sämtliche Inhalte der IT-Recht Kanzlei darf unter Nennung der Domain "www.it-recht-kanzlei.de" verlinkt werden.<br></li><li> Bei Fragen oder Kommentaren zu unseren Rechtsthemen können Sie uns gerne <i><a target="_new" href="index.php?id=kontakt"> kontaktieren.</a></i></li></div>

12.09.2005 | News

Ebay-Auktion - Hinweis auf Widerrufsrecht darf nicht versteckt platziert werden

Auch und gerade bei Ebay-Auktionen hat derjenige, der seine Waren gewerblich anbietet, die potentiellen Käufer klar und verständlich auf das ihnen nach dem Fernabsatzgesetz zustehende Widerrufsrecht bei Verkaufsangeboten hinzuweisen.Ein Hinweis an versteckter Stelle sei hierfür nicht ausreichend, entschied das Oberlandesgericht Hammmit Urteil vom 14.04.2005 (Az.: 4 U 2/05, rechtskräftig, MMR 2005, 541). Dabei bezog es sich auf die Seitengestaltung eines Ebay-Verkäufers, der unter der Rubrik «Angaben zum Verkäufer» und dem Unterpunkt «mich» die Widerrufsbelehrung untergebracht hatte. Eine solche Platzierung sei wettbewerbswidrig, denn unter der Rubrik &bdquo;mich" vermute niemand eine Belehrung über das Widerrufsrecht des Käufers. Schließlich sei ja die Belehrung über das Widerrufsrecht kauf- und nicht verkäuferbezogen. Das &bdquo;mich" finde sich aber unter der Rubrik &bdquo;Angaben zum Verkäufer". Wer sich über die Modalitäten des Angebotes unterrichten wolle, komme deshalb nicht auf den Gedanken, das &bdquo;mich" anzuklicken. Tue der Kaufinteressent dies doch, weil er sich weitere Angaben über den Verkäufer verschaffen wolle, stoße er dabei zwar auch auf die Widerrufsbelehrung. Dies geschehe dann aber nur mehr zufällig im Rahmen der Suche nach Angaben, die mit diesem Widerrufsrecht nichts zu tun hätten. Das stelle aber keine klare und unmißverständliche Belehrung über das Widerrufsrecht dar, wie es vom Gesetz gefordert werden würde.<br><div class="zitat"><p align="center"><b>Allgemeine Hinweise:</b> <ul><li>Auf sämtliche Inhalte der IT-Recht Kanzlei darf unter Nennung der Domain "www.it-recht-kanzlei.de" verlinkt werden.<br></li><li> Bei Fragen oder Kommentaren zu unseren Rechtsthemen können Sie uns gerne <i><a target="_new" href="index.php?id=kontakt"> kontaktieren.</a></i></li></div>

09.09.2005 | News

Problem §69b UrhG - Vom Arbeitnehmer erstellte Software in der Freizeit.

Auch bei der Erstellung eines Computerprogrammes durch ein Arbeitnehmer in dessen Freizeit, kann der Arbeitgeber bei Vorliegen bestimmter Umstände Inhaber der in § 69b UrhG beschriebenen Rechte an dem Programm sein.Ein Arbeitnehmer (Servicetechniker) wurde von seinem Arbeitgeber beauftragt, ein neues Softwareprogramm zu entwickeln. Zu diesem Zweck wurde der Auftragnehmer sowohl von seinen sonstigen Tätigkeiten, als auch von seiner Anwesentheitspflicht im Betrieb freigestellt.

02.09.2005 | News

Heise legt Verfassungsbeschwerde gegen Link-Verbot ein

Der Heise Zeitschriften Verlag wird gegen ein Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) München Verfassungsbeschwerde einlegen. Am 28. Juli 2005 hat das OLG entschieden, dass der zum Verlag gehörende News-Dienst heise online keinen Link zum Software-Hersteller Slysoft setzen darf. Durch dieses Verbot werde die in Artikel 5 des Grundgesetzes garantierte Freiheit der Presse ihrer Ansicht nach unzulässig eingeschränkt, erklärte die Verlagsleitung. Dem viel beachteten Urteil des OLG München kommt nach Meinung von Rechtsexperten eine grundlegende Bedeutung weit über den konkreten Einzelfall hinaus zu. Mitte Januar 2005 hatte heise online über die neue Version der Software "AnyDVD" von Slysoft berichtet. AnyDVD soll laut Slysoft nicht nur den CSS-Schutz von DVDs entfernen, sondern auch drei weitere Kopiersperren für DVDs aushebeln. Der Bericht von heise online enthielt eine kritische Würdigung der Angaben des Software-Herstellers. Der Musikindustrieverband IFPI bezeichnete Passagen des Textes als Werbung beziehungsweise als Anleitung zum Raubkopieren, insbesondere, weil in der Originalversion des Artikels ein Link zur Homepage des Software-Herstellers gesetzt war.Aus dem Heise.de Newsticker:<br> [http://www.heise.de/newsticker/meldung/63428|http://www.heise.de/newsticker/meldung/63428]

01.09.2005 | News

Telekom verliert Rechtsstreit gegen Telegate

Das Landgericht Köln hat die Deutsche Telekom in erster Instanz in zwei Verfahren zur Rückerstattung von insgesamt 65,2 Millionen Euro an die Telegate-Gruppe verurteilt. Einem weiter gehenden Anspruch auf Zinszahlung seit 1996 wurde nicht stattgegeben. Die Urteile sind allerdings noch nicht rechtskräftig.Der Auskunftsdienst hatte den Ex-Monopolisten im Dezember 2004 auf Rückzahlung von Kosten für Teilnehmerdaten aus den Jahren 1996 bis 2004 verklagt. Er berief sich dabei auf ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom November 2004. Das Gericht hatte für alle EU-Mitgliedstaaten verbindlich festgelegt, welche "Kosten der Zurverfügungstellung von Teilnehmerdaten" (so genannte "Datenkosten") anfallen dürfen. Nach Ansicht von Telegate waren die in Deutschland von der Deutschen Telekom angesetzten Gebühren im europäischen Vergleich deutlich überhöht. Erst Mitte August 2005 hat die Bundesnetzagentur die Datenkosten für Deutschland reguliert. In Zukunft darf der Ex-Monopolist allen Auskunftsanbietern im Markt nur noch 770.000 Euro anstelle von 49 Millionen Euro für die Bereitstellung der Teilnehmerdaten in Rechnung stellen. (haf)Aus der Zeitschrift Computerparter:<br> [http://www.computerpartner.de/unternehmenundmaerkte/200056/index.html|http://www.computerpartner.de/unternehmenundmaerkte/200056/index.html]

31.08.2005 | News

Zügiger Internet-Versand ist Pflicht

"Der von der Werbung eines Internet-Versandhauses angesprochene Durchschnittsverbraucher erwartet in der Regel, dass die beworbene Ware unverzüglich versandt werden kann, wenn nicht auf das Bestehen einer abweichenden Lieferfrist unmissverständlich hingewiesen wird. " (BGH-Urteil vom 07.04.05; Az. I ZR 314/02))Der Bundesgerichtfshof hatte einen Streit zweier Webshop-Betreiber zu entscheiden. Es ging dabei um die Auslieferung einer Espresso-Kaffeemaschine durch den Beklagten. In diesem Zusammenhang monierte der Kläger, dass die vom Konkurrenten festgelegte Lieferfrist von drei bis vier Wochen nicht auf der Internetseite zu finden gewesen sei.

30.08.2005 | News

Sonderkündigungsrecht bei zu langer Wartezeit von DSL-Anschlüssen

Wer seinen bisherigen DSL-Anschluss gekündigt hat, um bei einem anderen Anbieter ein günstigeres Angebot zu nutzen oder wer DSL neu beantragt, erlebt bisweilen eine herbe Enttäuschung. Obwohl die Anbieter ihre Angebote heftig bewerben, sehen sich manche plötzlich außer Stande, den Vertrag zu erfüllen. Nach den Erfahrungen der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz e.V. kommt es immer wieder vor, dass Kunden Monate lang warten müssen, bis der zugesagte DSL-Anschluss frei geschaltet wird. Die Begründungen dafür sind unterschiedlich, manchmal wird auch gar keine Erklärung abgegeben. In diesen Fällen erhalten die Kunden in unregelmäßigen Abständen lediglich eine Nachricht, dass sich der Anschluss weiter verzögern wird. Anfragen beim Anbieter bleiben dabei nicht selten unbeantwortet oder die Antworten beschränken sich auf allgemeine Floskeln.

11.08.2005 | News

Spam-König muss sieben Millionen Dollar Strafe zahlen

Der Streit zwischen Microsoft und dem selbst ernannten Spam-König Scott Richter ist beendet.Beide Parteien einigten sich darauf, dass der E-Mail-Versender den Software-Konzern mit siebenMillionen Dollar entschädigt.Microsofts Klage gegen Richter reicht bereits zwei Jahre zurück. Im Dezember 2003 wurde seine OnlineMarketing Firma OptInBig.com LLC als die Versenderin von mehr als 38 Milliarden unaufgeforderter E-Mailsjährlich identifiziert.

10.08.2005 | News

BGH verbietet den großen Lauschangriff bei Selbstgesprächen von Verdaechtigen

Selbstgespräche von Verdächtigen dürfen in deren Wohnungen nicht abgehört werden(BGH, Urteil vom 10.8.2005, 1 StR 140/05)Der heute 46-jährige Angeklagte wurde verdächtigt, sein schlafendes Opfer im Oktober 1998 erschlagen zu haben. Das Münchner Landgericht verurteilte ihn Ende Dezember 2004 wegen Mordes zu einer langjährigen Freiheitsstrafe. Das Urteil stützte sich dabei im Wesentlichen auf Selbstgespräche des Angeklagten, der im Zimmer eines Krankenhauses mit Wanzen überwacht worden war und sich in einem Selbstgespräch belastet hatte.

09.08.2005 | News

Fristlose Kündigung wegen privater Nutzung des Internets während der Arbeitszeit

"Auch wenn der Arbeitgeber die Privatnutzung nicht ausdrücklich verboten hat, verletzt der Arbeitnehmer mit einer intensiven zeitlichen Nutzung des Internets während der Arbeitszeit zu privaten Zwecken seine arbeitsvertraglichen Pflichten." (Pressemitteilung des BAG vom 7.07.05)Seit 1985 war der Kläger in einer Chemischen Fabrik der Beklagten beschäftigt.Im Jahre 2002 ermöglichte die Beklagte ihren Angestellten einen betriebseigenenInternetzugang. Der Kläger nutzte diesen sodann in der Form, dass er in dem ZeitraumSeptember bis November 2002 von seinem Arbeitsplatz aus auf Internseiten u.a. mitpornographischem Inhalt zugriff. Die Beklagte kündigte ihm am 20.Dezember 2002 außerordentlich,hilfsweise ordentlich zum 31. März 2003.

08.08.2005 | News

Streit um Domainname - First come, first served

Im Rahmen des Namensschutzes nach § 12 BGB gilt in Fällen der Gleichnamigkeit grundsätzlich das Prioritätsprinzip. (BGH, Urteil vom 23.6.2005, I ZR 288/02)<br><h3>Sachverhalt</h3>Zwei Krankenhäuser führen einen Domainstreit um den Namen des als Begründer des Naturheilverfahrens geltenden Arztes Christoph Wilhelm Hufeland. Die Klägerin betreibt seit 1986 eine Klinik in Baden-Württemberg und ist Inhaberin der Marke "Hufeland". Die Beklagte betreibt in Thüringen ein Krankenhaus, das schon seit 1962 den Namen "Hufland" führt. 1999 ließ sie sich die Domain "hufeland.de" registrieren. Die Klägerin machte der Beklagten diesen Domainnamen streitig. Sie ist der Ansicht, ihr stünden die älteren und besseren Rechte an dieser Bezeichnung zu.

04.08.2005 | News

Wer eine Auktion startet, muss auch verkaufen

Das eBay-Angebot eines Verkäufers ist mit Einstellen der Ware im Internet verbindlich. Der Verkäufer kann sich nicht durch eine vorzeitige Beendigung der Auktion seiner Verpflichtung (Verkauf der Ware) entziehen. (OLG Oldenburg, Urt. v. 04.08.2005 - 8 U 93/05)<br><h3>Sachverhalt</h3>Ein Mann aus dem Emsland bot Ende Mai vergangenen Jahres sein gebrauchtes Auto bei eBay zu einem Startpreis von 1,0 Euro an. Der Wert des Fahrzeugs betrug ca. 7.000 Euro. Die Frist zur Abgabe von Angeboten betrug 2 Wochen.Nach einer Woche beendete der Verkäufer die Auktion vorzeitig. Zu diesem Zeitpunkt hatte ein Bieter aus Bayern mit 4.550 Euro das höchste Angebot abgegeben. Der Ersteigerer verlangte Herausgabe des Autos gegen Zahlung seines Gebotes. Der Anbieter weigerte sich jedoch, das Auto für 4.550 Euro herauszugeben und verwies darauf, dass die Bedingungen von eBay unter bestimmten Bedingungen die vorzeitige Beendigung einer Auktion zuließen.

03.08.2005 | News

BITKOM und BMI erreichen Einigung über Haftungskonzept bei EVB-IT Systemvertrag

Nach fast zweijährigen Verhandlungen über die &bdquo;Ergänzenden Vertragsbedingungen IT"(EVB-IT) haben sich BITKOM und das Bundesministerium des Innern (BMI) jetzt in einem Mediationsverfahrenauf einen Kompromissvorschlag bei den Haftungsbedingungen verständigt.Danach soll bei ITK-Aufträgen der öffentlichen Hand die Haftung des Auftragnehmerskünftig auf den einfachen Auftragswert beschränkt sein. Bei Verzug soll je nach Einzelfall gegebenenfallseine geringere Haftungsgrenze gelten. Die Haftung für entgangenen Gewinnsoll weiterhin ausgeschlossen bleiben, und bei Schadensersatz wegen Datenverlust soll dieausgewogene Regelung der aktuellen &bdquo;Ergänzenden Vertragsbedingungen IT" (EVB-IT) gelten.Die Delegation der öffentlichen Hand muss sich von den Vertretern der Bundesländer undder anderen Bundesressorts für die öffentliche Hand den Mediationsvorschlag bestätigenlassen. Der erzielte Kompromiss bedarf zudem der Zustimmung der BITKOM-Mitgliedsunternehmen.Der BITKOM-Lenkungsausschuss Recht und Öffentliche Aufträge hat daher eineUmfrage bei den Mitgliedsunternehmen gestartet. Unternehmen, die bisher nicht im Verteilerdes Forum Recht vertreten sind, können sich auch direkt mit der BITKOM-Geschäftsstellein Verbindung zu setzen.Im März hatte BITKOM-Präsident Willi Berchtold mit Bundesinnenminister Otto Schily eineMediation zwischen Wirtschaft und öffentlicher Hand vereinbart, deren Positionen weit auseinanderlagen. Insbesondere bei der Frage der Begrenzung der Haftung für leichte Fahrlässigkeitund Verzug bestand zwischen der öffentlichen Hand und der ITK-Wirtschaft bisherDissens.p><br><div class="zitat"><p align="center"><b>Allgemeine Hinweise:</b> <ul><li>Auf sämtliche Inhalte der IT-Recht Kanzlei darf unter Nennung der Domain "www.it-recht-kanzlei.de" verlinkt werden.<br></li><li> Bei Fragen oder Kommentaren zu unseren Rechtsthemen können Sie uns gerne <i><a target="_new" href="index.php?id=kontakt"> kontaktieren.</a></i></li></div>

02.08.2005 | News

Kündigung wegen Privatnutzung des Diensthandys

Der übermäßige Missbrauch eines zu dienstlichen Zwecken überlassenen Mobiltelefons für Privatgespräche kann die Kündigung des Arbeitsverhältnisses rechtfertigen. Dies gilt selbst dann, wenn dem Arbeitnehmer keine einschlägige Abmahnung ausgesprochen worden ist. Die Parteien müssen nicht einmal zuvor ausdrücklich die Privatnutzung vertraglich ausgeschlossen haben. (LAG Frankfurt, 2004-11-25, 5 Sa 1299/04),Im konkreten Fall hat ein Bankangestellter durch nahezu ausschließlich privat geführter Telefonate seinen Arbeitgeber binnen vier Monaten mit Kosten i.H.v. 1.700 Euro belastet. Das Gericht vertrat hier die Ansicht, dass ein Extremfall vorliege der eine ordentliche Kündigung sozial rechtfertige.<br><div class="zitat"><p align="center"><b>Allgemeine Hinweise:</b> <ul><li>Auf sämtliche Inhalte der IT-Recht Kanzlei darf unter Nennung der Domain "www.it-recht-kanzlei.de" verlinkt werden.<br></li><li> Bei Fragen oder Kommentaren zu unseren Rechtsthemen können Sie uns gerne <i><a target="_new" href="index.php?id=kontakt"> kontaktieren.</a></i></li></div>

01.08.2005 | News

Links zu strafbaren Inhalten

Für Links bzw. Hyperlinks zu strafbaren Inhalten hat sich der Linksetzer immer dann zu verantworten, wenn es ein Leichtes ist, über die Links zu strafbaren Inhalten zu gelangen. (AG Stuttgart, Urt. 7.10.2004 - 2 Ds 2 Js 21471/02)Dies hat das AG Stuttgart in einem Fall entschieden, bei dem der Angeklagte über seine Homepage Links zu einschlägig bekannten Propagandaseiten der nationalsozialistischen Szene angeboten hatte. Dabei war dem Angeklagten auch bewußt, dass die mit seiner Homepage verlinkten Fremdinhalte als solche strafbar waren. Seiner Ansicht nach könne dies aber nicht für ihn gelten -schließlich sei er ja nicht Urheber der Fremdinhalte. Er verweise nur mithilfe von Links, ähnlich wie dies mit Fußnoten im Bereich der Literatur üblich sei. Dieser Argumentation ist das AG Stuttgart jedoch nicht gefolgt.

29.07.2005 | News

Eingangsbestätigung bei Online-Bestellung

Erklärt ein Online-Versandhändler "Wir haben Ihre Bestellung wie folgt aufgenommen", bestätigt er damit nur den Erhalt der Bestellung des Kunden. Eine Annahmeerklärung gibt er dadurch jedoch nicht ab. (LG Hamburg, Urt. v. 9.7.2004 - 317 S 130/03)<h3>Sachverhalt</h3>Ein Kunde wollte bei einem Online-Versandhandel Handys bestellen. Dabei wählte er auf der Homepage des Anbieters die gewünschten Handys aus und drückte auf den Button "Jetzt bestellen". Darauf erhielt der Kunde eine E-Mail mit folgender Nachricht: "Wir haben Ihre Bestellung wie folgt aufgenommen. Wir senden Ihre Bestellung an die bei dem jeweiligen Artikel angegebenen Adresse." Die Handys waren jedoch fehlerhaft ausgezeichnet, so lag deren Preis deutlich unter dem beabsichtigten Betrag. Der Betreiber des Online-Shops erklärte daraufhin die Anfechtung der Preisauszeichnung und Bestellbestätigung. Der Kunde klagte auf Lieferung der bestellten Geräte.

28.07.2005 | News

Unterlassungsanspruch gegen Werbe-SMS

Jedem Handynutzer steht gegen den Versender unaufgeforderter Werbe-SMS ein Unterlassungsanspruch zu. Dabei ist das jeweilige Telekommunikationsdienstleistungsunternehmen verpflichtet, auf Verlangen Auskünfte über den Namen und die Anschrift des SMS-Versenders zu machen. (LG Bonn, Urt. v. 19.07.2004 - 6 S 77/04)<br><h3>Sachverhalt</h3>Ein Handynutzer, der auf seinem privat genutzten Handy eine unverlangte Werbe-SMS erhalten hatte, verlangte von dem Betreiber des Mobilfunknetzes die Adressdaten des Absenders der SMS, um gegen diesen seinen Unterlassungsanspruch durchsetzen zu können.

27.07.2005 | News

BVerfG stoppt vorbeugende Telefonüberwachung

Die präventive Telefonüberwachung, geregelt im niedersächsischen Polizeirecht, erlaubte den niedersächsischen Polizeibeamten eine umfassende Abhörung der Bürger. So durften beispielsweise Standorterkennungen von Handys sowie der SMS- und E-Mail Verkehr abgehört und ausgewertet werden. Dies selbst ohne Bestehens eines noch so geringen Tatverdachts.Das Bundesverfassungsgericht entschied nun, dass ein solch schwerwiegender Eingriff gegen das Fernmeldegeheimnis verstößt. Immerhin ließen sich durch "die Datenerhebung Einblicke insbesondere in das Kommunikationsverhalten, das soziale Verhalten sowie persönliche Gewohnheiten der überwachten Persongewinnen." Laut Gericht seien die Regelungen zur vorbeugenden Telefonüberwachung aber zu unbestimmt um einen solchen Eingriff rechtfertigen zu können. Zudem enthalte das Gesetz auch keine Vorkehrungen zur Vermeidung von Eingriffen in den absolut geschützten Kernbereich privater Lebensgestaltung.

26.07.2005 | News

Karlsruhe stärkt Verbraucherschutz bei Lebensversicherungen

Das Bundesverfassungsgericht hat den Rechten des Verbrauchers bei Lebensversicherungen zu einem Durchbruch verholfen. So erklärte das Bundesverfassungsgericht, dass die gesetzlichen Regelungen für den Bereich der kapitalgebundenen Lebensversicherung in Teilen nicht den verfassungsrechtlichen Schutzanforderungen genügen würden.Bei der Berechnung des bei Vertragsende zu zahlenden Schlussüberschusses müssten die durch die Prämienzahlungen geschaffenen Vermögenswerte angemessen berücksichtigt werden&quot, heißt es in dem Urteil. Insbesondere gäbe es keine Möglichkeit der Klärung, ob der Schlussüberschuss etwa durch die Nichtberücksichtigung stiller Reserven und durch nicht gerechtfertigte Querverrechnungen zu gering festgesetzt worden ist. Das Verfassungsgericht verpflichtet den Gesetzgeber, bis zum 31.12.2007 eine Regelung zu treffen, die den verfassungsrechtlichen Schutzpflichten genügt. Bis zur Neuregelung bleibt es bei der gegenwärtigen Rechtslage.

25.07.2005 | News

Fehlerhafte Preisauszeichnung im Internet

&bdquo;Die Anfechtung eins Vertrages wegen eines Erklärungsirrtums ist möglich, soweit im Internet ein falscher Preis angeben wurde und dieser auf einen fehlerhaften Datentransfer beim Anbieter zurückzuführen ist.&rdquo; (BGH von 26. 1. 2005 ; Az. VIII ZR 79/04)<br><h3>Sachverhalt</h3>Ein Internet-Versandhändler vertrieb Computer nebst Zubehör. Im Februar 2003 bestellte ein Kunde ein Notebook zum auf der Website angegebenen Preis von € 245. Tatsächlich aber hatte das Notebook einen Wert von € 2.650. Diesen Betrag gab der Versandhändler auch in das EDV gesteuerte Warenwirtschaftssystem ein, welches automatisch im Internet erschien. Auf Grund eines Fehlers der Übertragungssoftware wurde jedoch im Internet für das Notebook nur ein Betrag i.H.v. € 245 ausgewiesen. Das Notebook wurde daher auch nur in Höhe dieses Betrages dem Kunden durch eine automatisch verfasste E-Mail in Rechnung gestellt und ausgeliefert.

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