Geht das so einfach? Die Weitergabe von E-Mailadressen an Paketdienstleister (DHL, DPD & Co.) zur Paketankündigung
Wir werden häufiger von Mandanten gefragt, ob die Weitergabe von E-Mailadresse im Rahmen der Ankündigung von Paketlieferungen rechtlich zulässig ist. Mittlerweile ist es zum "Normalfall" geworden, dass ein Kunde über die bevorstehende Zustellung seiner bestellten Lieferung seitens des Paketdienstleisters informiert wird. Was müssen aber Online-Händler beachten, wenn diese E-Mailadressen Ihrer Kunden an die Paketdienstleister zur Zustellungsankündigung weitergeben möchten? Lesen Sie hierzu mehr in unserem heutigen Beitrag.