AG Berlin-Mitte: Macht ein Anwalt Auskunftsanspruch nach DSGVO für seinen Mandanten geltend, muss Originalvollmacht vorliegen
Die DSGVO sieht für Betroffene umfassende Auskunftsrechte vor. In der Praxis stehen Onlinehändler, die immer wieder mit solchen Auskunftsersuchen konfrontiert werden, nicht selten vor der Frage, wie dieses erfüllt werden kann. Das AG Berlin-Mitte hat nun mit Urteil vom 29.07.2019 (Az.: 7 C 185/18) festgestellt, dass ein Rechtsanwalt eine Originalvollmacht vorlegen muss, macht er eine solche Auskunft für einen Mandanten geltend.