Hessischer Datenschutzbeauftragter: Die Fax-Nutzung stellt einen Verstoß gegen die DSGVO dar!
Die Fax-Nutzung ist nach wie vor in vielen Büros und auch in der Behördenpraxis nicht wegzudenken. Allerdings werden die kritischen Stimmen in Bezug auf die Fax-Nutzung immer lauter. So hat erst jüngst der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit die Fax-Verwendung als unsicheres Kommunikationsmittel eingestuft. Zudem rät der Hessische Datenschutzbeauftragte zu einer zeitnahen Verwendung alternativer, sicherer Kommunikationsmittel. Lesen Sie mehr hierzu in unserem Beitrag.