Streitwerte
LG Arnsberg : Sieben wettbewerbsrechtliche Verstöße = 20.000 Euro Streitwert
Das Landgericht Arnsberg setzte kürzlich im Rahmen eines einstweiligen Verfügungsverfahrens (Az. 1-8 O 200/08) einen Streitwert von 20.000 Euro fest. Die Antragsgegnerin (Online-Händlerin) hatte sich insgesamt sieben wettbewerbsrechtliche Schnitzer erlaubt.
Das Landgericht Arnsberg setzte kürzlich im Rahmen eines einstweiligen Verfügungsverfahrens (Az. 1-8 O 200/08) einen Streitwert von 20.000 Euro fest. Die Antragsgegnerin (Online-Händlerin) hatte sich insgesamt sieben wettbewerbsrechtliche Schnitzer erlaubt.
LG Arnsberg : Zehn wettbewerbsrechtliche Verstöße = 30.000 Euro Streitwert
Das Landgericht Arnsberg setzte kürzlich im Rahmen eines einstweiligen Verfügungsverfahrens (Beschluss vom 16.10.2008 / Az. 1-8 O 191/08) einen Streitwert von 30.000 Euro fest. Der Antragsgegner (Online-Händler) hatte sich insgesamt zehn wettbewerbsrechtliche Schnitzer erlaubt.
Das Landgericht Arnsberg setzte kürzlich im Rahmen eines einstweiligen Verfügungsverfahrens (Beschluss vom 16.10.2008 / Az. 1-8 O 191/08) einen Streitwert von 30.000 Euro fest. Der Antragsgegner (Online-Händler) hatte sich insgesamt zehn wettbewerbsrechtliche Schnitzer erlaubt.
LG Essen: Fünf wettbewerbsrechtliche Verstöße = 30.000 Euro
Das Landgericht Essen setzte kürzlich im Rahmen eines einstweiligen Verfügungsverfahrens (Beschluss vom 07.11.2008 / Az. 45 O 81/08) einen Streitwert von 30.000 Euro fest. Der Antragsgegner (Online-Händler) hatte sich insgesamt fünf wettbewerbsrechtliche Schnitzer erlaubt.
Das Landgericht Essen setzte kürzlich im Rahmen eines einstweiligen Verfügungsverfahrens (Beschluss vom 07.11.2008 / Az. 45 O 81/08) einen Streitwert von 30.000 Euro fest. Der Antragsgegner (Online-Händler) hatte sich insgesamt fünf wettbewerbsrechtliche Schnitzer erlaubt.
LG Bochum: Elf wettbewerbsrechtliche Verstöße = 30.000 Euro Streitwert
Das Landgericht Bochum setzte kürzlich im Rahmen eines einstweiligen Verfügungsverfahrens (Beschluss vom 16.10.2008 / Az. I-13 O 216/08) einen Streitwert von 30.000 Euro fest. Der Antragsgegner (Online-Händler) hatte sich insgesamt elf wettbewerbsrechtliche Schnitzer erlaubt.
Das Landgericht Bochum setzte kürzlich im Rahmen eines einstweiligen Verfügungsverfahrens (Beschluss vom 16.10.2008 / Az. I-13 O 216/08) einen Streitwert von 30.000 Euro fest. Der Antragsgegner (Online-Händler) hatte sich insgesamt elf wettbewerbsrechtliche Schnitzer erlaubt.
LG Münster: Zehn wettbewerbsrechtliche Verstöße = 20.000 Euro Streitwert
Das Landgericht Münster setzte kürzlich im Rahmen eines einstweiligen Verfügungsverfahrens (Beschluss vom 16.10.2008 / Az. 025-O-144/08) einen Streitwert von 20.000 Euro fest. Der Antragsgegner (Online-Händler) hatte sich insgesamt zehn wettbewerbsrechtliche Schnitzer erlaubt.
Das Landgericht Münster setzte kürzlich im Rahmen eines einstweiligen Verfügungsverfahrens (Beschluss vom 16.10.2008 / Az. 025-O-144/08) einen Streitwert von 20.000 Euro fest. Der Antragsgegner (Online-Händler) hatte sich insgesamt zehn wettbewerbsrechtliche Schnitzer erlaubt.
LG Bremen: Fünf wettbewerbsrechtliche Verstöße = 30.000 Euro Streitwert
Das Landgericht Bremen setzte kürzlich im Rahmen eines einstweiligen Verfügungsverfahrens (Beschluss vom 21.10.2008 / Az. 12-O-479/08) einen Streitwert von 30.000 Euro fest. Der Antragsgegner (Online-Händler) hatte sich insgesamt fünf wettbewerbsrechtliche Schnitzer erlaubt.
Das Landgericht Bremen setzte kürzlich im Rahmen eines einstweiligen Verfügungsverfahrens (Beschluss vom 21.10.2008 / Az. 12-O-479/08) einen Streitwert von 30.000 Euro fest. Der Antragsgegner (Online-Händler) hatte sich insgesamt fünf wettbewerbsrechtliche Schnitzer erlaubt.
LG Arnsberg: Neun wettbewerbsrechtliche Verstöße = 30.000 Euro Streitwert
Das Landgericht Arnsberg setzte kürzlich im Rahmen eines einstweiligen Verfügungsverfahren einen Streitwert von 30.000 Euro fest. Der Antragsgegner (Online-Händler) hatte sich insgesamt neun wettbewerbsrechtliche Schnitzer erlaubt.
Das Landgericht Arnsberg setzte kürzlich im Rahmen eines einstweiligen Verfügungsverfahren einen Streitwert von 30.000 Euro fest. Der Antragsgegner (Online-Händler) hatte sich insgesamt neun wettbewerbsrechtliche Schnitzer erlaubt.
Mega-Gegenstandswert: LG Münster setzt Gegenstandswert auf 80.000 € fest
Das Landgericht Münster hat im Rahmen eines einstweiligen Verfügungsverfahrens den Gegenstandswert auf 80.000 € festgesetzt – es ging um sechs Fehler in der Widerrufsbelehrung sowie um vier Fehler in den AGB.
Das Landgericht Münster hat im Rahmen eines einstweiligen Verfügungsverfahrens den Gegenstandswert auf 80.000 € festgesetzt – es ging um sechs Fehler in der Widerrufsbelehrung sowie um vier Fehler in den AGB.
LG Bamberg: Sechs falsche AGB-Klauseln rechtfertigen einen Streitwert i.H.v. 15.000 Euro
Das Landgericht Bamberg entschied mit Beschluss vom 03.07.2008, dass diverse AGB-Klauseln eines Onlineshop-Betreibers abmahnfähig seien. So etwa auch die Klausel: "Sämtliche Angaben über Lieferzeiten sind stets unverbindlich".
Das Landgericht Bamberg entschied mit Beschluss vom 03.07.2008, dass diverse AGB-Klauseln eines Onlineshop-Betreibers abmahnfähig seien. So etwa auch die Klausel: "Sämtliche Angaben über Lieferzeiten sind stets unverbindlich".
Landgericht Passau: 17 wettbewerbsrechtliche Verstöße rechtfertigen einen Streitwert von 30.000 Euro
Das Landgericht Passau hatte sich im Rahmen eines einstweiligen Verfügungsverfahrens mit einer Vielzahl von wettbewerbsrechtlichen Verstößen zu befassen – darunter ging es etwa auch um die Verpackungsverordnung und das unlautere Anbieten von Bioziodprodukten.
Das Landgericht Passau hatte sich im Rahmen eines einstweiligen Verfügungsverfahrens mit einer Vielzahl von wettbewerbsrechtlichen Verstößen zu befassen – darunter ging es etwa auch um die Verpackungsverordnung und das unlautere Anbieten von Bioziodprodukten.
Landgericht Bochum: Sieben falsche AGB Klausel rechtfertigen einen Streitwert von 25.000 Euro
Im vorliegenden Fall hat der Kläger sieben falsche AGB-Klauseln des Beklagten (Online-Händler) abgemahnt. Das Landgericht Bochum hält hier die Bemessung des Streitwerts auf 25.000 Euro für angemessen. Dies ergibt vorliegend ein Kostenerstattungsanspruch des Klägers i.H.v. 911,8 Euro (inklusive der Auslagenpauschale).
Im vorliegenden Fall hat der Kläger sieben falsche AGB-Klauseln des Beklagten (Online-Händler) abgemahnt. Das Landgericht Bochum hält hier die Bemessung des Streitwerts auf 25.000 Euro für angemessen. Dies ergibt vorliegend ein Kostenerstattungsanspruch des Klägers i.H.v. 911,8 Euro (inklusive der Auslagenpauschale).
LG Oldenburg: Neun auf einen Streich ergibt 7500 Euro
Das Landgericht Oldenburg setzte kürzlich im Rahmen eines einstweiligen Verfügungsverfahren einen Streitwert von 7500 Euro fest. Der Abgemahnte (Online-Händler) hatte sich insgesamt neun wettbewerbsrechtliche Schnitzer erlaubt.
Das Landgericht Oldenburg setzte kürzlich im Rahmen eines einstweiligen Verfügungsverfahren einen Streitwert von 7500 Euro fest. Der Abgemahnte (Online-Händler) hatte sich insgesamt neun wettbewerbsrechtliche Schnitzer erlaubt.
OLG Düsseldorf und OLG Hamburg uneinig bez. Streitwerten bei falscher Widerrufsbelehrung
Das OLG Düsseldorf entschied bereits mehrfach, dass der Streitwert in Fällen eines Verstoßes gegen die fernabsatzrechtlichen Informationspflichten in der Regel zwischen 500,- und 900,- Euro anzusetzen ist. Dies ergäbe eine relativ moderate Abmahngebühr von ca. 100,- Euro. Ganz anders sieht es das OLG Hamburg.
Das OLG Düsseldorf entschied bereits mehrfach, dass der Streitwert in Fällen eines Verstoßes gegen die fernabsatzrechtlichen Informationspflichten in der Regel zwischen 500,- und 900,- Euro anzusetzen ist. Dies ergäbe eine relativ moderate Abmahngebühr von ca. 100,- Euro. Ganz anders sieht es das OLG Hamburg.
Wahnwitziger Streitwert: LG Dortmund setzt 20000 Euro bei falscher Widerrufsbelehrung fest
Es ist der IT-Recht Kanzlei schon seit längerem ein großes Ärgernis (und den Mandanten auch kaum zu vermitteln), aus welchem Grund eine (etwa bei eBay eingesetzte) falsche Widerrufsbelehrung zu Streitwerten führen kann, die mitunter auch schon einen fünfstelligen Betrag erreichen. Aktuelles Beispiel: Ein Beschluss des LG Dortmund.
Es ist der IT-Recht Kanzlei schon seit längerem ein großes Ärgernis (und den Mandanten auch kaum zu vermitteln), aus welchem Grund eine (etwa bei eBay eingesetzte) falsche Widerrufsbelehrung zu Streitwerten führen kann, die mitunter auch schon einen fünfstelligen Betrag erreichen. Aktuelles Beispiel: Ein Beschluss des LG Dortmund.
Wende bei Spruchpraxis bez. hoher Streitwerte bei wettbewerbsrechtlich einfach gelagerten Abmahnungen?
Das OLG Düsseldorf fällte eine wirklich bemerkenswerte Entscheidung. So hatte das Gericht über den Streitwert einer Abmahnung zu befinden und setzte sich (im Gegensatz zu vielen anderen) im Einzelnen mit der konkreten Streitwertfestsetzung auseinander. Ergebnis: Ein äußerst maßvoller Streitwert von nur 500 Euro wurde festgesetzt.
Das OLG Düsseldorf fällte eine wirklich bemerkenswerte Entscheidung. So hatte das Gericht über den Streitwert einer Abmahnung zu befinden und setzte sich (im Gegensatz zu vielen anderen) im Einzelnen mit der konkreten Streitwertfestsetzung auseinander. Ergebnis: Ein äußerst maßvoller Streitwert von nur 500 Euro wurde festgesetzt.
Landgericht Hanau nimmt bei zu kurzer Widerrufsfrist Streitwert von 3333 Euro an
Wie nun bereits schon mehrfach [ *berichtet* |index.php?id=%2FviewFolder&fid=75&title=Widerrufsbelehrung] , entspricht es der Rechtsauffassung des KG Berlin sowie des OLG Hamburg (zumindest des dritten Zivilsenats), dass über die eBay-Plattform dem Verbraucher eine 1-monatige Widerrufsfrist einzuräumen ist. Dem schließt sich jetzt auch das LG Hanau an - mit den altbekannten Argumenten. Interessant sind hierbei nur noch die Ausführungen zur Streitwertfestsetzung.
Wie nun bereits schon mehrfach [ *berichtet* |index.php?id=%2FviewFolder&fid=75&title=Widerrufsbelehrung] , entspricht es der Rechtsauffassung des KG Berlin sowie des OLG Hamburg (zumindest des dritten Zivilsenats), dass über die eBay-Plattform dem Verbraucher eine 1-monatige Widerrufsfrist einzuräumen ist. Dem schließt sich jetzt auch das LG Hanau an - mit den altbekannten Argumenten. Interessant sind hierbei nur noch die Ausführungen zur Streitwertfestsetzung.
LG Münster schiebt hohen Streitwerten bei einfach gelagerten Abmahnungen einen Riegel vor
Wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen liegt zumeist ein hoher Streitwert zugrunde, der vor einer Verteidigung abschrecken kann. So wurde etwa in einem vom LG Münster entschiedenen Fall ein Onlineshop-Händler bei einem Streitwert von 25.000 Euro (!) abgemahnt, da dieser die Klausel "unfrei versandte Rücksendungen werden nicht angenommen" auf seiner Internetpräsenz nutzte und seine Widerrufsbelehrung darüber hinaus auch andere kleinere Fehler enthielt.
Wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen liegt zumeist ein hoher Streitwert zugrunde, der vor einer Verteidigung abschrecken kann. So wurde etwa in einem vom LG Münster entschiedenen Fall ein Onlineshop-Händler bei einem Streitwert von 25.000 Euro (!) abgemahnt, da dieser die Klausel "unfrei versandte Rücksendungen werden nicht angenommen" auf seiner Internetpräsenz nutzte und seine Widerrufsbelehrung darüber hinaus auch andere kleinere Fehler enthielt.
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