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Streitwerte

LG Arnsberg : Sieben wettbewerbsrechtliche Verstöße = 20.000 Euro Streitwert
09.12.2008, 09:27 Uhr | Streitwerte

LG Arnsberg : Sieben wettbewerbsrechtliche Verstöße = 20.000 Euro Streitwert
LG Arnsberg : Sieben wettbewerbsrechtliche Verstöße = 20.000 Euro Streitwert

Das Landgericht Arnsberg setzte kürzlich im Rahmen eines einstweiligen Verfügungsverfahrens (Az. 1-8 O 200/08) einen Streitwert von 20.000 Euro fest. Die Antragsgegnerin (Online-Händlerin) hatte sich insgesamt sieben wettbewerbsrechtliche Schnitzer erlaubt.

LG Arnsberg : Zehn wettbewerbsrechtliche Verstöße = 30.000 Euro Streitwert
22.11.2008, 16:36 Uhr | Streitwerte

LG Arnsberg : Zehn wettbewerbsrechtliche Verstöße = 30.000 Euro Streitwert
LG Arnsberg : Zehn wettbewerbsrechtliche Verstöße = 30.000 Euro Streitwert

Das Landgericht Arnsberg setzte kürzlich im Rahmen eines einstweiligen Verfügungsverfahrens (Beschluss vom 16.10.2008 / Az. 1-8 O 191/08) einen Streitwert von 30.000 Euro fest. Der Antragsgegner (Online-Händler) hatte sich insgesamt zehn wettbewerbsrechtliche Schnitzer erlaubt.

LG Essen: Fünf wettbewerbsrechtliche Verstöße =  30.000 Euro
17.11.2008, 19:43 Uhr | Streitwerte

LG Essen: Fünf wettbewerbsrechtliche Verstöße = 30.000 Euro
LG Essen: Fünf wettbewerbsrechtliche Verstöße =  30.000 Euro

Das Landgericht Essen setzte kürzlich im Rahmen eines einstweiligen Verfügungsverfahrens (Beschluss vom 07.11.2008 / Az. 45 O 81/08) einen Streitwert von 30.000 Euro fest. Der Antragsgegner (Online-Händler) hatte sich insgesamt fünf wettbewerbsrechtliche Schnitzer erlaubt.

LG Bochum: Elf wettbewerbsrechtliche Verstöße = 30.000 Euro Streitwert
31.10.2008, 16:08 Uhr | Streitwerte

LG Bochum: Elf wettbewerbsrechtliche Verstöße = 30.000 Euro Streitwert
LG Bochum: Elf wettbewerbsrechtliche Verstöße = 30.000 Euro Streitwert

Das Landgericht Bochum setzte kürzlich im Rahmen eines einstweiligen Verfügungsverfahrens (Beschluss vom 16.10.2008 / Az. I-13 O 216/08) einen Streitwert von 30.000 Euro fest. Der Antragsgegner (Online-Händler) hatte sich insgesamt elf wettbewerbsrechtliche Schnitzer erlaubt.

LG Münster: Zehn wettbewerbsrechtliche Verstöße = 20.000 Euro Streitwert
29.10.2008, 13:51 Uhr | Streitwerte

LG Münster: Zehn wettbewerbsrechtliche Verstöße = 20.000 Euro Streitwert
LG Münster: Zehn wettbewerbsrechtliche Verstöße = 20.000 Euro Streitwert

Das Landgericht Münster setzte kürzlich im Rahmen eines einstweiligen Verfügungsverfahrens (Beschluss vom 16.10.2008 / Az. 025-O-144/08) einen Streitwert von 20.000 Euro fest. Der Antragsgegner (Online-Händler) hatte sich insgesamt zehn wettbewerbsrechtliche Schnitzer erlaubt.

LG Bremen: Fünf wettbewerbsrechtliche Verstöße = 30.000 Euro Streitwert
26.10.2008, 14:53 Uhr | Streitwerte

LG Bremen: Fünf wettbewerbsrechtliche Verstöße = 30.000 Euro Streitwert
LG Bremen: Fünf wettbewerbsrechtliche Verstöße = 30.000 Euro Streitwert

Das Landgericht Bremen setzte kürzlich im Rahmen eines einstweiligen Verfügungsverfahrens (Beschluss vom 21.10.2008 / Az. 12-O-479/08) einen Streitwert von 30.000 Euro fest. Der Antragsgegner (Online-Händler) hatte sich insgesamt fünf wettbewerbsrechtliche Schnitzer erlaubt.

LG Arnsberg: Neun wettbewerbsrechtliche Verstöße = 30.000 Euro Streitwert
21.10.2008, 18:01 Uhr | Streitwerte

LG Arnsberg: Neun wettbewerbsrechtliche Verstöße = 30.000 Euro Streitwert
LG Arnsberg: Neun wettbewerbsrechtliche Verstöße = 30.000 Euro Streitwert

Das Landgericht Arnsberg setzte kürzlich im Rahmen eines einstweiligen Verfügungsverfahren einen Streitwert von 30.000 Euro fest. Der Antragsgegner (Online-Händler) hatte sich insgesamt neun wettbewerbsrechtliche Schnitzer erlaubt.

Mega-Gegenstandswert: LG Münster setzt Gegenstandswert auf 80.000 € fest
17.10.2008, 10:59 Uhr | Streitwerte

Mega-Gegenstandswert: LG Münster setzt Gegenstandswert auf 80.000 € fest
Mega-Gegenstandswert: LG Münster setzt Gegenstandswert auf 80.000 € fest

Das Landgericht Münster hat im Rahmen eines einstweiligen Verfügungsverfahrens den Gegenstandswert auf 80.000 € festgesetzt – es ging um sechs Fehler in der Widerrufsbelehrung sowie um vier Fehler in den AGB.

LG Bamberg: Sechs falsche AGB-Klauseln rechtfertigen einen Streitwert i.H.v. 15.000 Euro
19.08.2008, 18:44 Uhr | Streitwerte

LG Bamberg: Sechs falsche AGB-Klauseln rechtfertigen einen Streitwert i.H.v. 15.000 Euro
LG Bamberg: Sechs falsche AGB-Klauseln rechtfertigen einen Streitwert i.H.v. 15.000 Euro

Das Landgericht Bamberg entschied mit Beschluss vom 03.07.2008, dass diverse AGB-Klauseln eines Onlineshop-Betreibers abmahnfähig seien. So etwa auch die Klausel: "Sämtliche Angaben über Lieferzeiten sind stets unverbindlich".

Landgericht Passau: 17 wettbewerbsrechtliche Verstöße rechtfertigen einen Streitwert von 30.000 Euro
19.06.2008, 18:07 Uhr | Streitwerte

Landgericht Passau: 17 wettbewerbsrechtliche Verstöße rechtfertigen einen Streitwert von 30.000 Euro
Landgericht Passau: 17 wettbewerbsrechtliche Verstöße rechtfertigen einen Streitwert von 30.000 Euro

Das Landgericht Passau hatte sich im Rahmen eines einstweiligen Verfügungsverfahrens mit einer Vielzahl von wettbewerbsrechtlichen Verstößen zu befassen – darunter ging es etwa auch um die Verpackungsverordnung und das unlautere Anbieten von Bioziodprodukten.

Landgericht Bochum: Sieben falsche AGB Klausel rechtfertigen einen Streitwert von 25.000 Euro
17.06.2008, 19:07 Uhr | Streitwerte

Landgericht Bochum: Sieben falsche AGB Klausel rechtfertigen einen Streitwert von 25.000 Euro
Landgericht Bochum: Sieben falsche AGB Klausel rechtfertigen einen Streitwert von 25.000 Euro

Im vorliegenden Fall hat der Kläger sieben falsche AGB-Klauseln des Beklagten (Online-Händler) abgemahnt. Das Landgericht Bochum hält hier die Bemessung des Streitwerts auf 25.000 Euro für angemessen. Dies ergibt vorliegend ein Kostenerstattungsanspruch des Klägers i.H.v. 911,8 Euro (inklusive der Auslagenpauschale).

LG Oldenburg: Neun auf einen Streich ergibt 7500 Euro
02.06.2008, 09:36 Uhr | Streitwerte

LG Oldenburg: Neun auf einen Streich ergibt 7500 Euro
LG Oldenburg: Neun auf einen Streich ergibt 7500 Euro

Das Landgericht Oldenburg setzte kürzlich im Rahmen eines einstweiligen Verfügungsverfahren einen Streitwert von 7500 Euro fest. Der Abgemahnte (Online-Händler) hatte sich insgesamt neun wettbewerbsrechtliche Schnitzer erlaubt.

OLG Düsseldorf und OLG Hamburg uneinig bez. Streitwerten bei falscher Widerrufsbelehrung
28.11.2007, 19:22 Uhr | Streitwerte

OLG Düsseldorf und OLG Hamburg uneinig bez. Streitwerten bei falscher Widerrufsbelehrung
OLG Düsseldorf und OLG Hamburg uneinig bez. Streitwerten bei falscher Widerrufsbelehrung

Das OLG Düsseldorf entschied bereits mehrfach, dass der Streitwert in Fällen eines Verstoßes gegen die fernabsatzrechtlichen Informationspflichten in der Regel zwischen 500,- und 900,- Euro anzusetzen ist. Dies ergäbe eine relativ moderate Abmahngebühr von ca. 100,- Euro. Ganz anders sieht es das OLG Hamburg.

Wahnwitziger Streitwert: LG Dortmund setzt 20000 Euro bei falscher Widerrufsbelehrung fest
21.08.2007 | Streitwerte

Wahnwitziger Streitwert: LG Dortmund setzt 20000 Euro bei falscher Widerrufsbelehrung fest
Wahnwitziger Streitwert: LG Dortmund setzt 20000 Euro bei falscher Widerrufsbelehrung fest

Es ist der IT-Recht Kanzlei schon seit längerem ein großes Ärgernis (und den Mandanten auch kaum zu vermitteln), aus welchem Grund eine (etwa bei eBay eingesetzte) falsche Widerrufsbelehrung zu Streitwerten führen kann, die mitunter auch schon einen fünfstelligen Betrag erreichen. Aktuelles Beispiel: Ein Beschluss des LG Dortmund.

Wende bei Spruchpraxis bez. hoher Streitwerte bei wettbewerbsrechtlich einfach gelagerten Abmahnungen?
28.07.2007 | Streitwerte

Wende bei Spruchpraxis bez. hoher Streitwerte bei wettbewerbsrechtlich einfach gelagerten Abmahnungen?
Wende bei Spruchpraxis bez. hoher Streitwerte bei wettbewerbsrechtlich einfach gelagerten Abmahnungen?

Das OLG Düsseldorf fällte eine wirklich bemerkenswerte Entscheidung. So hatte das Gericht über den Streitwert einer Abmahnung zu befinden und setzte sich (im Gegensatz zu vielen anderen) im Einzelnen mit der konkreten Streitwertfestsetzung auseinander. Ergebnis: Ein äußerst maßvoller Streitwert von nur 500 Euro wurde festgesetzt.

Landgericht Hanau nimmt bei zu kurzer Widerrufsfrist Streitwert von 3333 Euro an
06.07.2007 | Streitwerte

Landgericht Hanau nimmt bei zu kurzer Widerrufsfrist Streitwert von 3333 Euro an
Landgericht Hanau nimmt bei zu kurzer Widerrufsfrist Streitwert von 3333 Euro an

Wie nun bereits schon mehrfach [ *berichtet* |index.php?id=%2FviewFolder&fid=75&title=Widerrufsbelehrung] , entspricht es der Rechtsauffassung des KG Berlin sowie des OLG Hamburg (zumindest des dritten Zivilsenats), dass über die eBay-Plattform dem Verbraucher eine 1-monatige Widerrufsfrist einzuräumen ist. Dem schließt sich jetzt auch das LG Hanau an - mit den altbekannten Argumenten. Interessant sind hierbei nur noch die Ausführungen zur Streitwertfestsetzung.

LG Münster schiebt hohen Streitwerten bei einfach gelagerten Abmahnungen einen Riegel vor
23.05.2007 | Streitwerte

LG Münster schiebt hohen Streitwerten bei einfach gelagerten Abmahnungen einen Riegel vor
LG Münster schiebt hohen Streitwerten bei einfach gelagerten Abmahnungen einen Riegel vor

Wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen liegt zumeist ein hoher Streitwert zugrunde, der vor einer Verteidigung abschrecken kann. So wurde etwa in einem vom LG Münster entschiedenen Fall ein Onlineshop-Händler bei einem Streitwert von 25.000 Euro (!) abgemahnt, da dieser die Klausel "unfrei versandte Rücksendungen werden nicht angenommen" auf seiner Internetpräsenz nutzte und seine Widerrufsbelehrung darüber hinaus auch andere kleinere Fehler enthielt.

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