Im geltenden Recht existieren diverse produktspezifische Vorschriften, deren Missachtung oder Verletzung sich unmittelbar auf die Verkehrsfähigkeit der erfassten Waren auswirkt. Werden die Vorschriften nicht eingehalten, etabliert das Gesetz ein Vertriebsverbot für alle Handelsstufen. Nicht selten sind es in solchen Fällen aber die Letztvertreiber, die bei fehlender Verkehrsfähigkeit mit rechtlichen Auseinandersetzungen (Abmahnungen, Aufsichtsverfahren etc.) konfrontiert werden. Wie sich Händler gegenüber ihren Lieferanten für solche Fälle absichern können und welche Rechte ihnen zustehen, zeigt die IT-Recht Kanzlei in diesem Beitrag und stellt Mandanten eine Muster-Verkehrsfähigkeitsbestätigung zur Gegenzeichnung durch Lieferanten bereit.