OLG Hamm: Download eines Hörbuchs nur zum Eigengebrauch
Im Download erworbene Audiodateien wie z.B. Hörbücher dürfen so verkauft werden, dass dem Käufer das Kopieren und Weiterveräußern der erworbenen Computerdatei untersagt wird. Das hat das OLG Hamm am 15. Mai 2014 entschieden und damit das erstinstanzliche Urteil des Landgerichts Bielefeld bestätigt.