Voraussetzungen: für die Anmeldung einer 3D-Marke
Das Bundespatentgericht hat entschieden (Beschluss vom 15.09.2010, Az. 25 W (pat) 8/09), dass eine dreidimensionale Marke in Deutschland keinen Schutz erlangen kann, wenn die Darstellung der Marke nicht eindeutig und zu ungenau ist.