Manchmal ist weniger mehr - Kennzeichenschutz von Produktbeschreibungen
Die Abkürzung einer Produktbeschreibung löst, als Unternehmenskennzeichen benutzt, markenrechtliche Unterlassungsansprüche gegenüber Dritten aus. Für den Verbraucher darf nur nicht augenscheinlich sein, dass es sich bei der Abkürzung in Wirklichkeit um eine Produktbeschreibung handelt. Auf die Unterscheidungskraft kommt es an!