Erleuchtende Werbung? Zur Irreführung bei Lieferfristen
Die Angabe von falschen Lieferfristen ist ein „Klassiker“ unter den Abmahn-Fallen. Das musste dieses Jahr wieder ein Onlinehändler feststellen, der Beamer-Lampen mit einer recht kurzen Lieferfrist bewarb, obwohl die Lampen zu dieser Zeit gar nicht erhältlich waren. Wieso man solche Werbeaktionen besser bleiben lässt und wie man Abmahnungen vermeidet, arbeitete das Landgericht Hamburg in seinem Urteil sehr schön heraus.