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Cookie-Hinweis gemäß Google ab 30.09.2015 Pflicht! Was haben Websitebetreiber zu beachten?
28.08.2015, 14:10 Uhr | Cookies

Cookie-Hinweis gemäß Google ab 30.09.2015 Pflicht! Was haben Websitebetreiber zu beachten?

Google hat Ende Juli 2015 für Aufregung in der deutschen Online-Welt gesorgt, als das Unternehmen angekündigt hat, die eigenen Richtlinien zum Datenschutz in Bezug auf Cookies bei einigen seiner Programme und Apps zu verschärfen. Betreiber von Websites fragen siche, ob und wie sie ihre Webseiten umgestalten müssen, um dem neuen Google-Standard zu genügen, damit sie nicht negativ auffallen und vielleicht sogar in eine Abmahnfalle geraten. Lesen Sie mehr zur Problemstellung, dem Hintergrund und der Lösung der IT-Recht Kanzlei in unserem Beitrag!

IT-Sicherheitsgesetz: SSL-Verschlüsselung und technischer Zugriffsschutz in Online-Shops jetzt Pflicht?
19.08.2015, 12:33 Uhr | E-Commerce / Wettbewerb

IT-Sicherheitsgesetz: SSL-Verschlüsselung und technischer Zugriffsschutz in Online-Shops jetzt Pflicht?

Die steigende Strukturvielfalt im Internet und der wachsende finanziellen Gegenwert personenbezogener Daten haben dazu geführt, dass bestehende Sicherheitslücken immer häufiger für Datendiebstähle missbraucht werden. Aus diesem Grunde ist jüngst das umstrittene IT-Sicherheitsgesetz in Kraft getreten, das vor allem für Netzpräsenzen von staatsdienlichen Institutionen erhöhte Sicherheitsanforderungen etabliert. Fast unbemerkt blieb dabei aber eine Änderung des Telemediengesetzes, die für sämtliche Diensteanbieter und so auch in Online-Shops - unter anderem - die Pflicht zur Einführung einer SSL-Verschlüsselung nach sich ziehen könnte. Folgender Beitrag setzt sich kritisch mit dem Inhalt der Änderung und den Konsequenzen für den Online-Handel auseinander.

Haften Online-Händler für die Zahlung des Mindestlohns an Arbeitnehmer von Lieferanten und Paketdienstleistern?
27.04.2015, 13:51 Uhr | Mindestlohn

Haften Online-Händler für die Zahlung des Mindestlohns an Arbeitnehmer von Lieferanten und Paketdienstleistern?

Gegenwärtig tauschen zahlreiche Unternehmen Freistellungsvereinbarungen wegen des zum 1. Januar diesen Jahres in Kraft getretenen Mindestlohngesetzes aus. Dadurch versuchen sie, das vermeintlich bestehende Risiko, für die Zahlung des Mindestlohns an die Arbeitnehmer von Subunternehmern von Gesetzes wegen haften zu müssen, zurück auf die anderen Unternehmer abzuwälzen. Die IT-Recht Kanzlei beleuchtet die tatsächlichen Risiken für Online-Händler und gibt Tipps, wie diese gut in den Griff zu bekommen sind.

AGB für Etsy der IT-Recht Kanzlei: ab 5,90 Euro / mtl.
28.01.2015, 10:20 Uhr | E-Commerce / Wettbewerb

AGB für Etsy der IT-Recht Kanzlei: ab 5,90 Euro / mtl.

Die IT-Recht Kanzlei bietet Online-Händlern, die auf der Plattform www.etsy.com einen Shop betreiben, AGB (inklusive Widerrufsbelehrung und Datenschutzerklärung) an, um den nötigen rechtlichen Rahmen für ein erfolgreich betriebenes Geschäft zu schaffen.Sie erhalten unsere AGB für Etsy-Shops für 5,90 Euro / Monat. In diesem Betrag inbegriffen ist natürlich ein juristischer Update-Service, der für eine dauerhafte Rechtssicherheit der Rechtstexte sorgt.

Problem: Bei eBay und Amazon werden die wesentlichen Merkmale der Ware nicht auf der Bestellübersichtsseite angezeigt!
22.10.2014, 17:37 Uhr | Button Lösung

Problem: Bei eBay und Amazon werden die wesentlichen Merkmale der Ware nicht auf der Bestellübersichtsseite angezeigt!

Unternehmer sind beim Anbieten von Waren oder Dienstleistungen verpflichtet, den Verbraucher über die wesentlichen Merkmale der Ware oder Dienstleistung zu informieren. Seit dem 01.08.2012 müssen diese Informationen bei einem Vertragsschluss im elektronischen Geschäftsverkehr – wie es bei eBay und Amazon der Fall ist – zwingend (auch) auf der finalen Bestellseite getätigt werden und zwar klar und verständlich in hervorgehobener Weise, § 312j Abs. 2 BGB. Auf den Plattformen eBay und Amazon werden diese wesentlichen Merkmale allerdings nicht auf der Bestellübersichtsseite angezeigt. Derzeit gibt es die ersten Abmahnungen, welche die fehlenden wesentlichen Merkmale auf der Bestellübersichtsseite zum Gegenstand haben - lesen Sie mehr:

Online-Shops: Was tun nach Hackerangriff? – Nachsorge und Vorsorge mit Blick auf den BMI-Entwurf eines IT-Sicherheitsgesetzes
21.08.2014, 22:09 Uhr | E-Commerce / Wettbewerb

Online-Shops: Was tun nach Hackerangriff? – Nachsorge und Vorsorge mit Blick auf den BMI-Entwurf eines IT-Sicherheitsgesetzes

Hackerangriffe auf die IT-Infrastruktur von Unternehmen werden immer häufiger. Dabei sind längst nicht mehr nur große Firmen betroffen. Auch kleinere und mittlere Unternehmen sehen sich zunehmend Attacken ausgesetzt. Besonders lukrativ sind dabei Onlineshops, lassen sich hier doch in aller Regel Kundendaten, insbesondere Bankverbindungen, ausspähen, die dann für potentielle Angriffe auf die Konten der Kunden genutzt werden können. Wie geht man als betroffener Unternehmer bei solchen Angriffen vor? Was ist zu tun und wie kann bzw. muss man solche Attacken künftig verhindern?

Fehlendes oder falsches CE-Kennzeichen: Gewährleistungsansprüche des Käufers
25.07.2014, 17:01 Uhr | CE-Kennzeichnung

Fehlendes oder falsches CE-Kennzeichen: Gewährleistungsansprüche des Käufers

Die IT-Recht-Kanzlei hat sich in letzter Zeit wiederholt und intensiv mit der CE-Kennzeichenverpflichtung des Herstellers auseinander gesetzt, zuletzt durch eine umfangreiche FAQ zu diesem Thema. Mit diesem Beitrag sollen nicht die wettbewerbsrechtlichen und produkthaftungsrechtlichen Fragen rund um die CE-Kennzeichnungspflicht und die Verbreitung von Waren mit und ohne ein solches Zeichen beleuchtet werden, sondern allein die gewährleistungsrechtlichen Ansprüche des Käufers, wenn ein solches Zeichen fehlt oder gefälscht ist.

Für mobile Websites von Shopgate: AGB-Dienst ab 5,90 Euro / Monat
22.04.2014, 16:21 Uhr | M-Commerce

Für mobile Websites von Shopgate: AGB-Dienst ab 5,90 Euro / Monat

Die IT-Recht Kanzlei bietet Shopgate-Kunden, die einen eigenen mobilen Online-Shop betreiben, eine AGB-Schnittstelle an, über die rechtssichere und individuell konfigurierbare AGB einfach per Mausklick in den Shopgate-Shop integriert werden. Der Zugriff erfolgt über unser bewährtes Mandantenportal. Einfacher geht’s wirklich nicht – und dies auch noch zu besonders günstigen Konditionen: Sie erhalten unsere AGB für Shopgate-Shops schon für 9,99 Euro / Monat.

OLG Hamm: Falsche Beschriftung des Bestell-Buttons ("Bestellung abschicken") ist abmahnbar
12.02.2014, 08:50 Uhr | E-Commerce / Wettbewerb

OLG Hamm: Falsche Beschriftung des Bestell-Buttons ("Bestellung abschicken") ist abmahnbar

Das OLG Hamm (Urteil vom 19.11.2013, Az.: 4 U 65/13) hatte in einer aktuellen Entscheidung unter anderem die Frage zu beurteilen gehabt, ob die falsche Beschriftung eines Bestell-Buttons ("Bestellung abschicken") in einem Online-Shop kostenpflichtig abgemahnt werden kann. Des Weiteren hatte das Gericht darüber zu befinden, ob es einen Wettbewerbsverstoß darstellt, wenn im Rahmen der Belehrung über den Fristbeginn einer Rückgabebelehrung anstatt auf die neue Regelung des § 312g BGB auf die veraltete Vorschrift des §312e BGB verwiesen wird. Lesen Sie mehr zu dieser Entscheidung.

LG Berlin: die Ausweisung einer Bestell-Schaltfläche mit „Jetzt anmelden!“ durch Online-Händler ist unzulässig.
18.10.2013, 15:39 Uhr | Button Lösung

LG Berlin: die Ausweisung einer Bestell-Schaltfläche mit „Jetzt anmelden!“ durch Online-Händler ist unzulässig.

Mit seiner Entscheidung vom 17.07.2013 (Az. 97 O 5/13) hat das LG Berlin die Anforderungen an eine korrekte Beschriftung der Schaltflächen, über die sich Verbraucher vertraglich zur Zahlung eines Entgelts für eine bestimmte Dienstleistung oder Ware verpflichten, im Online-Handel konkretisiert. Demnach ist die Beschriftung des „Bestell-Buttons“ mit der Angabe „Jetzt anmelden!“ unzulässig. Auch müssen verbraucherrelevante Bestellinformationen unmittelbar oberhalb des Buttons aufgeführt werden.

Die einzelnen Verfahrensschritte in der Praxis, die zur Leistungserklärung des Herstellers gemäß der Bauproduktenverordnung (BauPVO) führen
18.09.2013, 20:50 Uhr | EU-Bauproduktenverordnung

Die einzelnen Verfahrensschritte in der Praxis, die zur Leistungserklärung des Herstellers gemäß der Bauproduktenverordnung (BauPVO) führen

Das überaus komplizierte System der Konformitätsbescheinigung von Bauprodukten gemäß der EU-Bauproduktenverordnung überfordert vor allem kleinere und mittlere Betriebe, die Bauprodukte herstellen. Dem Hersteller von Bauprodukten soll daher eine Art Leitfaden an die Hand gegeben werden, welche Entscheidungsschritte in der Praxis bis zur Abgabe einer Leistungserklärung zu beachten sind.

System der Konformitätsbescheinigung von Bauprodukten im Rahmen der EU-Bauproduktenverordnung (BauPVO)
18.09.2013, 20:48 Uhr | EU-Bauproduktenverordnung

System der Konformitätsbescheinigung von Bauprodukten im Rahmen der EU-Bauproduktenverordnung (BauPVO)

In der EU-Bauproduktenverordnung selber werden die Anforderungen an Bauprodukte nicht geregelt. Die EU-Bauproduktenverordnung verweist auf ein Konformitätsverfahren mit verschiedenen Systemklassen, in das nationale Zertifizierungsstellen unterschiedlich stark eingebunden werden. Im Folgenden werden dieses Konformitätsverfahren und die im Anhang der EU-Bauproduktenverordnung beschriebenen verschiedenen Systemklassen im Rahmen des Konformitätsverfahrens näher erläutert. Näher erklärt wird auch die Rolle der nationalen Zertifzierungsstellen.

Aufgaben und Pflichten der Wirtschaftsakteure Hersteller, Bevollmächtigter, Importeur und Händler im Rahmen der EU-Bauproduktenverordnung (BauPVO)
13.09.2013, 08:49 Uhr | EU-Bauproduktenverordnung

Aufgaben und Pflichten der Wirtschaftsakteure Hersteller, Bevollmächtigter, Importeur und Händler im Rahmen der EU-Bauproduktenverordnung (BauPVO)

Die entscheidende Rolle beim Inverkehrbringen von Bauprodukten, die den einschlägigen EU-Vorschriften entsprechen, kommt nicht den Behörden sondern den Wirtschaftsakteuren Hersteller, Bevollmächtigter, Importeur und Händler zu. Das Konformitätsverfahren für Bauprodukte sowie Leistungserklärung und CE-Kennzeichnung, die alleine in der Verantwortung der beteiligten Wirtschaftsakteure liegen, sollen sicherstellen, dass Bauprodukte den einschlägigen EU-Vorschriften entsprechen. Die Wirtschaftsakteure tragen daher eine enorme Eigenverantwortlichkeit. Die IT-Recht-Kanzlei will die Wirtschaftsakteure (Hersteller, Bevollmächtigter, Importeur und Händler) beraten, welche Aufgaben und Pflichten sie beim Inverkehrbringen von Bauprodukten gemäß der EU-Bauproduktenverordnung Nr. 305/2011 zu beachten haben.

Die CE-Kennzeichnung gemäß der EU-Bauproduktenverordnung (BauPVO) Nr. 305/2011
13.09.2013, 08:38 Uhr | EU-Bauproduktenverordnung

Die CE-Kennzeichnung gemäß der EU-Bauproduktenverordnung (BauPVO) Nr. 305/2011

Bereits mit der Leistungserklärung gemäß EU-Bauproduktenverordnung erklärt der Hersteller, dass sein Bauprodukt den einschlägigen EU-Vorschriften entspricht. Nach außen wird diese Leistungserklärung mit dem Anbringen der CE-Kennzeichnung verbindlich, die in der Anwendung der EU-Rechtssystematik bereits bekannt ist. Für die verantwortlichen Akteure wie Hersteller und Importeur sind daher die Regeln zur CE-Kennzeichnung gemäß der Bauproduktenverordnung bedeutsam, die im Folgenden näher erläutert werden sollen.

Leistungserklärung für Bauprodukte als zentrale Bestimmung der EU-Bauproduktenverordnung (BauPVO)
09.09.2013, 14:10 Uhr | EU-Bauproduktenverordnung

Leistungserklärung für Bauprodukte als zentrale Bestimmung der EU-Bauproduktenverordnung (BauPVO)

Die EU-Bauproduktenverordnung hat sich in ihrer Systematik an die allgemeinen EU-Vorschriften zur Konformität und zur CE-Kennzeichnung angenähert. Die Konformität von Bauprodukten mit den EU-Vorschriften wird nicht von den Behörden erklärt sondern die verantwortlichen Akteure in der Wertschöpfungskette, insbesondere der Hersteller erklären eigenverantwortlich, dass die von ihnen in den Verkehr gebrachten Bauprodukte den einschlägigen EU-Vorschriften entsprechen. Diese Konformitätserklärung wird durch die sogenannte Leistungserklärung umgesetzt. Die Leistungserklärung ist daher die zentrale Bestimmung der Bauproduktenverordnung. Es ist daher insbesondere für den Hersteller wichtig zu wissen, was durch die Leistungserklärung geregelt wird und was insbesondere der Hersteller bei der Leistungserklärung zu beachten hat.

Einführung in das Thema der EU-Bauproduktenverordnung (BauPVO)
09.09.2013, 12:44 Uhr | EU-Bauproduktenverordnung

Einführung in das Thema der EU-Bauproduktenverordnung (BauPVO)

Die neue EU-Bauproduktenverordnung betrifft den Bausektor, einer der Schlüsselindustrien der Europäischen Union. Hersteller, Importeur und Händler müssen sich auf diese Verordnung, die in wichtigen Punkten die alte Rechtslage verändert, einstellen. Um was geht es bei der EU-Bauproduktenverordnung, ab wann und in welchen Ländern gilt die Bauproduktenverordnung, muss die EU-Bauproduktenverordnung in deutsches Recht umgesetzt werden? Gelten für die Bauproduktenverordnung die allgemeinen EU-Konformitätsregeln und die Regeln zur CE-Kennzeichnung? Gibt es Bauprodukte, die ausschließlich deutschen Vorschriften unterliegen? Hierzu finden Sie im folgenden Antworten.

EU-Bauproduktenverordnung: Neue Bedingungen für das Inverkehrbringen von Bauprodukten
27.08.2013, 11:58 Uhr | EU-Bauproduktenverordnung

EU-Bauproduktenverordnung: Neue Bedingungen für das Inverkehrbringen von Bauprodukten

Die neue EU-Bauproduktenverordnung betrifft den Bausektor, einer der Schlüsselindustrien der Europäischen Union. Hersteller, Importeur und Händler müssen sich auf diese Verordnung, die in wichtigen Punkten die alte Rechtslage verändert, einstellen. Die IT-Recht-Kanzlei gibt über diese neue Verordnung in ihrem aktuellen Beitrag einen systematischen und möglichst vollständigen Überblick aus der Sicht des betroffenen Herstellers, Importeurs und Händlers.

Die rechtlichen Schwierigkeiten bei der internationalen Tätigkeit von Webshops
08.08.2013, 21:38 Uhr | E-Commerce / Wettbewerb

Die rechtlichen Schwierigkeiten bei der internationalen Tätigkeit von Webshops

Was sind die gravierendsten Fallstricke für deutsche Online-Händler, die ins europäische Ausland verkaufen wollen? Ist der Online-Verkauf in einigen EU-Ländern vielleicht sogar einfacher als in Deutschland? Diese und weitere Fragen beantwortet die IT-Recht Kanzlei in ihrem aktuellen Beitrag.

Ware bleibt Neuware, auch bei Fehlen oder bei Beschädigung der Originalverpackung
06.08.2013, 17:03 Uhr | E-Commerce / Wettbewerb

Ware bleibt Neuware, auch bei Fehlen oder bei Beschädigung der Originalverpackung

Die Wettbewerbszentrale hat über ein noch nicht rechtskräftiges Urteil des LG Essen vom 12.06.2013, Az. 42 O 88/12 zur Gewährleistungseinschränkung für nicht gebrauchte „B-Ware“ berichtet, das sie gegen einen Onlinehändler für Unterhaltungselektronik erwirkt hatte. Die News der Wettbewerbszentrale ist vielfach aufgenommen und kommentiert worden, da der Begriff der gebrauchten Ware durch das LG Essen und damit die Möglichkeit der Verkürzung der Gewährleistungsfrist für gebrauchte Ware wohl erstmals allgemein präzisiert worden sind.

EU-Kommission: Produkte sollen ab 2015 Angabe des Ursprungslandes tragen
13.06.2013, 15:44 Uhr | Markt - und Produktüberwachung

EU-Kommission: Produkte sollen ab 2015 Angabe des Ursprungslandes tragen

Die Europäische Kommission hat Anfang 2013 Entwürfe für neue Verordnungen über Produktsicherheit und Marktüberwachung vorgeschlagen, wonach Hersteller und Einführer in Zukunft dafür zu sorgen haben, dass die Produkte eine Angabe ihres Ursprungslandes tragen, oder, falls dies aufgrund der Größe oder Art des Produkts nicht möglich ist, dass sich diese Angabe auf der Verpackung oder in einer dem Produkt beigefügten Unterlage befindet. Bei Produkten, die in der EU hergestellt worden sind, wird als Ursprung entweder die EU oder ein bestimmter Mitgliedstaat anzugeben sein.

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