Es wurde leider kein Ergebnis gefunden. Bitte versuchen Sie es erneut.

keine Ergebnisse
Affiliate-Marketing
Afterbuy
Amazon
Apotheken-Online-Shop
Apps (Datenschutzerklärung)
Argato
Avocadostore
Azoo
Booklooker
Branchbob
Brick Owl
BrickLink
Cardmarket
Cdiscount.com
Check24
Chrono24
Coaching
commerce:seo
Conrad
Consulting
CosmoShop
Decathlon
Delcampe
Dienstleistungen
Discogs
Dropshipping
Dropshipping-Marktplatz
eBay
ecwid
eGun
Einkaufsbedingungen (B2B)
ePages
Etsy
Etsy (digitale Inhalte)
Facebook
Facebook (Warenverkauf)
Fairmondo
Fernunterricht
For-vegans
Fotografie und Bildbearbeitung
Freizeitkurse
Galaxus
Galeria
Gambio
Gambio-Cloud
Gastro-Lieferservice (Restaurants)
German Market
Germanized for WooCommerce
GTC for Shopify
GTC-Kaufland.de
Handmade at Amazon
home24
Homepage
Hood
Hornbach
Hosting
Hosting B2B
Individuelle Kundenkommunikation (B2B)
Individuelle Kundenkommunikation (B2C)
Instagram
Instagram (Warenverkauf)
Jimdo
Joomla
JTL
Kasuwa
Kaufland
Kaufland - alle Sprachen
Kleinanzeigen.de
Kleinanzeigen.de (Vermietung)
Lightspeed
LinkedIn
Lizenzo
Magento
Manomano
Mediamarkt
MeinOnlineLager
metro.de
modified eCommerce-Shops
Online-Shop
Online-Shop (digitale Inhalte)
Online-Shop - B2B
OpenCart
Otto
Oxid-Shops
Palundu
Pinterest
plentymarkets
Praktiker
Prestashop
Printkataloge
Productswithlove
RAIDBOXES
Restposten
Restposten24
Ricardo.ch
Selbstbedienungsläden
Seminare
SHOMUGO
Shop - Online-Kurse (live oder on demand)
Shop - Verkauf von eigener Software
Shop - Verkauf von fremder Software
Shop - Vermietung von Waren
Shop Apotheke
Shopify
Shopware
Shpock
Shöpping
Smartvie
Snapchat
Spandooly
Squarespace
Stationärer Handel
STRATO
Teilehaber.de
Threads
TikTok
Tumblr
Twitch
TYPO3
Verkauf von Veranstaltungstickets
Vermietung Ferienwohnungen
Vermietung von Shops (inkl. Hosting)
VersaCommerce
VirtueMart
voelkner
webador
Webdesign
Webflow
Webshop Factory
Werky
WhatsApp Business
WhatsApp Business (Warenverkauf)
Wix
WooCommerce
WordPress
Wordpress (Warenverkauf)
wpShopGermany
X (ehemals Twitter)
Xanario
XING
xt:Commerce
XXXLutz
YouTube
zalando
Zen-Cart
ZVAB

Werbung mit Testergebnissen

OLG Düsseldorf zur Werbung mit Warentestergebnissen: Was muss wo angegeben werden?
19.10.2022, 11:51 Uhr | Werbung mit Testergebnissen

OLG Düsseldorf zur Werbung mit Warentestergebnissen: Was muss wo angegeben werden?
OLG Düsseldorf zur Werbung mit Warentestergebnissen: Was muss wo angegeben werden?

Schneidet ein Produkt in einem Warentest gut ab, steigen auch die Verkaufschancen. Somit werden derartige Testergebnisse oft und gerne als Werbung eingesetzt. Was genau bezüglich des Warentests in der Werbung wo offengelegt werden muss, entschied das OLG Düsseldorf am 07.02.2019 (AZ: 20 U 101/18). Lesen Sie mehr zur Entscheidung.

OLG Köln zur irreführenden Werbung mit positivem Teil eines insgesamt negativen Testergebnisses
31.08.2022, 10:31 Uhr | Werbung mit Testergebnissen

OLG Köln zur irreführenden Werbung mit positivem Teil eines insgesamt negativen Testergebnisses
OLG Köln zur irreführenden Werbung mit positivem Teil eines insgesamt negativen Testergebnisses

Der Werbung mit Testergebnissen kommt regelmäßig eine hohe verkaufsfördernde Wirkung zu. Um die geschürten Erwartungen von Verbrauchern nicht zu täuschen, sind die lauterkeitsrechtlichen Anforderungen hierbei allerdings besonders streng. Jüngst musste das OLG Köln nun über das Irreführungspotenzial einer Werbung mit dem positiven Teil eines Warentests entscheiden, der im Gesamtergebnis mangelhaft ausfiel. Lesen Sie mehr zum Urteil.

BGH: Fundstelle muss angegeben werden, wenn auf Produktbild von Artikelverpackung ein aufgebrachtes Testergebnis erkenntlich ist
19.07.2021, 13:47 Uhr | Werbung mit Testergebnissen

BGH: Fundstelle muss angegeben werden, wenn auf Produktbild von Artikelverpackung ein aufgebrachtes Testergebnis erkenntlich ist
BGH: Fundstelle muss angegeben werden, wenn auf Produktbild von Artikelverpackung ein aufgebrachtes Testergebnis erkenntlich ist

Die Bewerbung von Testersergebnissen stellt ein attraktives Marketinginstrument für den Warenabsatz dar. Allerdings müssen Online-Händler hierbei besonders vorsichtig zu agieren. Der BGH hat mit seinem Urteil vom 15.04.2021 (Az.: I ZR 134/20) entschieden, dass derjenige, der mit der Abbildung einer Produktverpackung wirbt, auf der ein Test-Siegel der Stiftung Warentest abgebildet ist, den Verbraucher auch über die Fundstelle des Tests informieren muss. Lesen Sie mehr zur Entscheidung in unserem Beitrag.

Das „Klimaneutral“-Zertifikat von ClimatePartner: Anforderungen an die rechtskonforme Werbung
04.05.2021, 11:35 Uhr | Werbung mit Testergebnissen

Das „Klimaneutral“-Zertifikat von ClimatePartner: Anforderungen an die rechtskonforme Werbung
Das „Klimaneutral“-Zertifikat von ClimatePartner: Anforderungen an die rechtskonforme Werbung

Verbraucher legen bei ihren Kaufentscheidungen zunehmend Wert auf Nachhaltigkeit, Natürlichkeit sowie Umweltfreundlichkeit und ziehen Produkte verantwortungsbewusster Unternehmen immer mehr solchen von Produzenten ohne Nachhaltigkeitskonzepte vor. Um auf die klimaförderlichen Eigenschaften von Produkten und Unternehmen absatzfördernd hinzuweisen, sind in den letzten Jahren verschiedenste Labels und Zertifikate entstanden. Besondere Bedeutung kommt hierbei dem Label von „ClimatePartner“ zu, welche die Klimaneutralität ganzer Unternehmen, einzelner Produkte oder bestimmter Produktkomponenten bescheinigen. Wie dieses Label rechtssicher in der Werbung angeführt werden kann, zeigt die IT-Recht Kanzlei in diesem Beitrag.

OLG Köln: Irreführende Werbung mit Begriff „Test“ bei algorithmusbasiertem Produktvergleich
11.01.2021, 16:44 Uhr | Werbung mit Testergebnissen

OLG Köln: Irreführende Werbung mit Begriff „Test“ bei algorithmusbasiertem Produktvergleich
OLG Köln: Irreführende Werbung mit Begriff „Test“ bei algorithmusbasiertem Produktvergleich

Der Verbraucher erwartet bei einem Warentest eine neutrale, objektive und sachkundige Untersuchung. Bei der Notenvergabe geht er von absoluten Noten aus, die dem individuellen Testergebnis nach den objektiven Untersuchungsvorgaben entsprechen. Darüber, ob ein algorithmusbasierter Produktvergleich als „Test“ beworben werden darf, entschied mit Urteil vom Urteil vom 30.10.2020 (Az.: 6 U 136/19) jüngst das OLG Köln.

OLG Köln: Produktbild von Artikelverpackung mit aufgebrachtem Testergebnis löst Informationspflicht aus!
11.09.2020, 12:09 Uhr | Werbung mit Testergebnissen

OLG Köln: Produktbild von Artikelverpackung mit aufgebrachtem Testergebnis löst Informationspflicht aus!
OLG Köln: Produktbild von Artikelverpackung mit aufgebrachtem Testergebnis löst Informationspflicht aus!

Unter welchen Voraussetzungen eine Werbung mit Testergebnissen zulässig ist, beschäftigt die Gerichte immer wieder. Seit längerem gilt hier die höchstrichterliche Rechtsprechung, wonach die Fundstelle des jeweiligen Testergebnisses leicht auffindbar sein muss, wenn ein Online-Händler aktiv mit einem solchen Testergebnis wirbt. Doch wie verhält es sich, wenn ein Online-Händler nicht aktiv mit einem Testergebnis wirbt, sondern lediglich ein Produktbild von der Aritkelverpackung mit aufgebrachtem Testergebnis wiedergibt? Das OLG Köln hat sich mit diesem Fall beschäftigt. Lesen Sie in diesem Beitrag, wie das Gericht entschieden hat.

Rechtliche Anforderungen an die Werbung mit Testergebnissen von vergleich.org
02.03.2020, 17:07 Uhr | Werbung mit Testergebnissen

Rechtliche Anforderungen an die Werbung mit Testergebnissen von vergleich.org
Rechtliche Anforderungen an die Werbung mit Testergebnissen von vergleich.org

Die Plattform vergleich.org ist zu den resonanzkräftigsten Produktbewertungsstellen in Deutschland avanciert und bietet Herstellern und Händlern für erfolgreiche Produkttests lukrative Werbemöglichkeiten. Großer Beliebtheit erfreuen sich in diesem Sinne die von der Plattform ausgestellten Testsiegel. Deren Darstellung allein genügt allerdings nicht, um die rechtlichen Informationserfordernisse für die Werbung mit Testergebnissen zu erfüllen. Im aktuellen Beitrag zeigt die IT-Recht Kanzlei auf, wie die rechtskonforme Werbung mit Ergebnissen von vergleich.org gelingt.

Werbung mit Testergebnissen: Die wichtigsten Gerichtsentscheidungen
18.02.2020, 15:21 Uhr | Werbung mit Testergebnissen

Werbung mit Testergebnissen: Die wichtigsten Gerichtsentscheidungen
Werbung mit Testergebnissen: Die wichtigsten Gerichtsentscheidungen

Deutsche Gerichte haben sich immer wieder mit der Frage auseinanderzusetzen, unter welchen Voraussetzungen eine Werbung mit Testergebnissen zulässig ist bzw. wann von einer Irreführung des Verbrauchers ausgegangen werden kann. Die IT-Recht Kanzlei stellt in ihrem aktuellen Beitrag die wichtigsten Gerichtsentscheidungen vor, die in dem Zusammenhang in den letzten Jahren ergangen sind.

LG Coburg: Wettbewerbsverstoß bei nicht lesbarer Fundstellenangabe
29.11.2018, 14:02 Uhr | Werbung mit Testergebnissen

LG Coburg: Wettbewerbsverstoß bei nicht lesbarer Fundstellenangabe
LG Coburg: Wettbewerbsverstoß bei nicht lesbarer Fundstellenangabe

Wettbewerbswidrig handelt ein Unternehmen, wenn es im Rahmen seiner Werbung eine Fundstelle für ein Testergebnis angibt, diese jedoch kaum bzw. nicht lesbar ist. So urteilten die Richter vom Landgericht Coburg in einem Verfahren, in welchem der Beklagte ein Produkt mit einem Testurteil in einer Zeitschrift bewarb, diese jedoch nicht in ausreichend deutlich lesbarer Schrift wiedergab.

OLG Frankfurt: Werbung mit Testergebnissen zu Einzelmerkmalen nur zulässig, wenn Gesamtergebnis angegeben wird
06.11.2018, 17:48 Uhr | Werbung mit Testergebnissen

OLG Frankfurt: Werbung mit Testergebnissen zu Einzelmerkmalen nur zulässig, wenn Gesamtergebnis angegeben wird
OLG Frankfurt: Werbung mit Testergebnissen zu Einzelmerkmalen nur zulässig, wenn Gesamtergebnis angegeben wird

In einer kürzlich ergangenen Entscheidung (Az.: 6 U 127/17) hatte sich das OLG Frankfurt mal wieder mit der Frage zu beschäftigen, wie die Werbung mit Testergebnissen ausgestaltet sein muss und wann diese wettbewerbswidrig ist. Dies ist jedenfalls dann der Fall, wenn die Testergebnisse nur unvollständig angegeben werden und das Gesamtergebnis verschwiegen wird. In unserem Beitrag erfahren Sie mehr zu den Hintergründen der Entscheidung.

OLG Köln: Mit Testergebnissen darf nur für das konkret geprüfte Produkt geworben werden
05.10.2018, 09:37 Uhr | Werbung mit Testergebnissen

OLG Köln: Mit Testergebnissen darf nur für das konkret geprüfte Produkt geworben werden
OLG Köln: Mit Testergebnissen darf nur für das konkret geprüfte Produkt geworben werden

Am 13.04.2018 entschied das OLG Köln, dass ein Qualitäts-Urteil, welches von der Stiftung Warentest für ein bestimmtes Produkt vergeben wurde, nur für das konkret getestete Produkt zu Werbezwecken eingesetzt werden darf. Nicht davon erfasst sind ähnliche Produkte, auch wenn diese sich nur in einem Punkt, sowie vorliegend hinsichtlich der Größe, unterscheiden.

Ausgezeichnet: Werbung mit award und Testergebnissen
24.07.2018, 16:41 Uhr | Werbung mit Testergebnissen

Ausgezeichnet: Werbung mit award und Testergebnissen
Ausgezeichnet: Werbung mit award und Testergebnissen

Wer mit einem verliehenen „Award“ für sein Produkt wirbt, der muss auch die genaueren Umstände der Preisvergabe erläutern. Die Angabe einer konkreten Fundstelle ist im Vergleich zur Werbung mit Testergebnissen allerdings nicht erforderlich – so jedenfalls sieht es das LG Nürnberg-Fürth, Urt. v. 22.03.2018 - Az.: 3 HK O 6582/17.

OLG Zweibrücken zur Internet-Werbung mit „Auszeichnungen“: Angabe der konkreten Fundstelle unerlässlich
04.08.2017, 16:08 Uhr | Werbung mit Testergebnissen

OLG Zweibrücken zur Internet-Werbung mit „Auszeichnungen“: Angabe der konkreten Fundstelle unerlässlich
OLG Zweibrücken zur Internet-Werbung mit „Auszeichnungen“: Angabe der konkreten Fundstelle unerlässlich

Gerne bedienen sich Online-Händler der Möglichkeit mit „Auszeichnungen“ oder „Prämierungen“ zu werben- zum einen um die Qualität eines bestimmten Produkts nachzuweisen- zum anderen um ein gewisses Preisniveau zu erreichen. Doch Vorsicht! Erst kürzlich entschied das OLG Zweibrücken, dass solche „Auszeichnungen“ nicht ohne Weiteres verwendet werden dürfen. Was genau Händler hierbei beachten müssen, erfahren Sie im Folgenden.

Neues vom BGH zur Werbung mit Testergebnissen: Mangelnde Lesbarkeit einer Fundstelle ist nicht mit deren Fehlen gleichzusetzen
21.03.2017, 09:20 Uhr | Werbung mit Testergebnissen

Neues vom BGH zur Werbung mit Testergebnissen: Mangelnde Lesbarkeit einer Fundstelle ist nicht mit deren Fehlen gleichzusetzen
Neues vom BGH zur Werbung mit Testergebnissen: Mangelnde Lesbarkeit einer Fundstelle ist nicht mit deren Fehlen gleichzusetzen

Die Beklagte hatte für ihren DSL-Tarif unter Verwendung von Test-Emblemen geworben. Die Klägerin hat die Werbung der Beklagten als irreführend beanstandet, weil es mangels Lesbarkeit an der Angabe einer Fundstelle fehle.

Werbung mit Testergebnissen: Angabe der Internetseite ist ausreichend
21.02.2017, 09:51 Uhr | Werbung mit Testergebnissen

Werbung mit Testergebnissen: Angabe der Internetseite ist ausreichend
Werbung mit Testergebnissen: Angabe der Internetseite ist ausreichend

Die Werbung mit einem guten Testergebnis ist für Online-Händler besonders vielversprechend. Denn kaum etwas ist für einen zögernden Kaufinteressenten überzeugender als das positive Testergebnis eines vertrauenswürdigen Produkttesters. Doch Vorsicht: Wer mit Testergebnissen werben will, muss bestimmte Informationspflichten erfüllen, damit der Verbraucher eine informierte Kaufentscheidung treffen kann. Eine Verlinkung des Testergebnisses ist jedoch nicht erforderlich, wie der BGH in einer aktuellen Entscheidung klargestellt hat.

Werbung mit Testergebnissen: Information muss für Verbraucher problemlos auffindbar sein
27.07.2016, 16:52 Uhr | Werbung mit Testergebnissen

Werbung mit Testergebnissen: Information muss für Verbraucher problemlos auffindbar sein
Werbung mit Testergebnissen: Information muss für Verbraucher problemlos auffindbar sein

Die Werbung mit einem guten Testergebnis ist für den Verkäufer besonders vielversprechend, da „Testsieger“- Produkte aus Verbrauchersicht besonders vertrauenswürdig sind. Mit einem erhöhten Vertrauen des Verbrauchers, geht jedoch auch eine Verschärfung der allgemeinen Informationspflichten des Verkäufers einher. Was Onlinehändler beachten sollte, um die mit der Werbung mit Testergebnissen einhergehenden Informationspflichten zu erfüllen und Abmahnungen zu vermeiden, hat das OLG Frankfurt a.M. in einem Urteil vom 31.03.2016 (Az.: 6 U 51/15) näher konkretisiert.

OLG Frankfurt a.M. zur Werbung mit Testergebnissen im Internet: Plicht zur umfänglichen Information
29.04.2016, 08:28 Uhr | Werbung mit Testergebnissen

OLG Frankfurt a.M. zur Werbung mit Testergebnissen im Internet: Plicht zur umfänglichen Information
OLG Frankfurt a.M. zur Werbung mit Testergebnissen im Internet: Plicht zur umfänglichen Information

Produkte oder Dienstleistungen mit Testergebnissen im Internet zu bewerben ist bei Händlern sehr beliebt. Verbraucher vertrauen zur eigenen Absicherung vor einer geschäftlichen Entscheidung gerne einem solchen objektiven Urteil. Über die Grenzen der Bezugnahme auf Testergebnisse hatte nun jüngst das OLG Frankfurt in einem Urteil zu entscheiden.

Werbung mit der Bezeichnung als „Testsieger“
20.04.2016, 21:10 Uhr | Werbung mit Testergebnissen

Werbung mit der Bezeichnung als „Testsieger“
Werbung mit der Bezeichnung als „Testsieger“

Wer bei Stiftung Warentest mit seinem Produkt auf dem ersten Platz landet, wirbt gern auch damit. Schließlich sorgt die objektive Bewertung einer Fachjury für Vertrauen bei den Verbrauchern, die bei derartig ausgezeichneten Produkten besonders gern zugreifen. Da die Stiftung Warentest nach einem Schulnotensystem bewertet, kommt es jedoch häufig vor, dass mehrere Wettbewerber dieselbe Note erhalten, so dass sich auch mehrere Produkte den ersten Rang teilen können. Darf man sein Produkt in diesem Fall als „Testsieger“ bezeichnen? Mit dieser Frage befasste sich das OLG Düsseldorf am 17.09.2015 (Az. I-15 U 24/15).

OLG Düsseldorf: Trotz geteiltem Spitzenplatz Werbung mit der Bezeichnung „Testsieger“ zulässig
18.12.2015, 14:46 Uhr | Werbung mit Testergebnissen

OLG Düsseldorf: Trotz geteiltem Spitzenplatz Werbung mit der Bezeichnung „Testsieger“ zulässig
OLG Düsseldorf: Trotz geteiltem Spitzenplatz Werbung mit der Bezeichnung „Testsieger“ zulässig

Das OLG Düsseldorf hatte sich mit der Frage zu befassen, ob ein Lebensmitteldiscounter mit der Bezeichnung „Testsieger“ und dem Logo der Stiftung Warentest werben durfte, obwohl tatsächlich der Spitzenplatz geteilt war bzw. explizit gar nicht vergeben wurde. Erfahren Sie im heutigen Beitrag mehr, worauf es bei Werbung mit Verweisen auf Testergebnisse und Qualitätsurteile ankommen kann, um Irreführung von Verbrauchern und Abmahnungen zu vermeiden.

OLG Oldenburg zur Frage: Genügt die Angabe einer Online-Fundstelle bei Werbung mit Testergebnissen?
14.10.2015, 15:32 Uhr | Werbung mit Testergebnissen

OLG Oldenburg zur Frage: Genügt die Angabe einer Online-Fundstelle bei Werbung mit Testergebnissen?
OLG Oldenburg zur Frage: Genügt die Angabe einer Online-Fundstelle bei Werbung mit Testergebnissen?

Werbung ist ein Muss um den Verbraucher auf das eigene Produkt aufmerksam zu machen. Besonders populär ist der Hinweis auf positive Testergebnisse. Darf ein Händler auch mit einem Testergebnis werben, wenn die Fundstelle lediglich auf eine Internetquelle verweist? Das OLG Oldenburg (Az. 6 U 64/15) bejahte dies. Dem heutigen Verbraucher könne durchaus zugemutet werden, sich über das Internet zu informieren. Die Werbung mit einem Online-Testergebnis wird also nicht als wettbewerbswidrig eingestuft.

Bildquelle (falls nicht anders angegeben): Pixelio
Urheber (geordnet nach Reihenfolge des Erscheinens): · Bild 4) https://www.climatepartner.com/ · Bild 12) © Actomic - Fotolia.com · Bild 13) © 3dmavr - Fotolia.com · Bild 16) © eyeQ - Fotolia.com · Bild 17) © eyeQ - Fotolia.com · Bild 18) © eyeQ - Fotolia.com · Bild 19) © eyeQ - Fotolia.com
© 2004-2024 · IT-Recht Kanzlei