Ruhe in Frieden: Der Slogan „Wach auf“ ist nicht eintragungsfähig
Das Bundespatengericht hat in seiner Entscheidung vom 28.10.2010 (Az.: 25 W (pat) 44/10) die Eintragung der Wortfolge „Wach auf“ wegen fehlender Unterscheidungskraft abgelehnt. Bei der Überprüfung der Eintragungsfähigkeit wird die Bedeutung des jeweiligen Wortzeichens ermittelt. Die Tatsache, dass die Anmelderin bereits mehrere ähnlich lautende Wortzeichen erfolgreich angemeldet hat, wird grundsätzlich mitberücksichtigt, es entfaltet aber keine rechtliche Bindungswirkung.