Elektrogesetz
BattG: Bewirkt Änderung des ElektroG
Die Firma [take-e-way|http://www.take-e-way.de] weist darauf hin, dass aufgrund des in Kraft tretens des BattG im Juni 2009 drei Paragraphen des ElektroG durch zusätzliche Anmerkungen vervollständigt worden sind.
Die Firma [take-e-way|http://www.take-e-way.de] weist darauf hin, dass aufgrund des in Kraft tretens des BattG im Juni 2009 drei Paragraphen des ElektroG durch zusätzliche Anmerkungen vervollständigt worden sind.
Achtung: Ordnungswidrigkeiten aus dem ElektroG
In einer aktuellen PM gibt das Unternehmen [Take-e-way|http://www.take-e-way.de/] bekannt, dass man in Erfahrung gebracht habe, dass dem Umweltbundesamt (UBA) rechnerisch ca. 50.000 noch nicht bearbeitete Ordnungswidrigkeiten aus dem ElektroG vorliegen müssten.
In einer aktuellen PM gibt das Unternehmen [Take-e-way|http://www.take-e-way.de/] bekannt, dass man in Erfahrung gebracht habe, dass dem Umweltbundesamt (UBA) rechnerisch ca. 50.000 noch nicht bearbeitete Ordnungswidrigkeiten aus dem ElektroG vorliegen müssten.
ElektroG: Sind batteriebetriebene Luxusarmbanduhren registrierungspflichtig?
Sind batteriebetriebene Armbanduhren, die in der Bundesrepublik Deutschland [in Verkehr gebracht|inverkehrbringen-elektrogerät-elektrog.html] werden, i.S.d. ElektroG registrierungspflichtig?
Sind batteriebetriebene Armbanduhren, die in der Bundesrepublik Deutschland [in Verkehr gebracht|inverkehrbringen-elektrogerät-elektrog.html] werden, i.S.d. ElektroG registrierungspflichtig?
Sind die durch einen Magneten an Kraftfahrzeugen zu befestigenden Warnlampen Elektrogeräte i.S.d. ElektroG?
Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) musste sich kürzlich mit dieser Frage auseinander setzen und wies darauf hin, dass die durch einen Magneten an Kraftfahrzeugen zu befestigenden Warnlampen nicht durch § 2 Abs. 1 Satz 1 ElektroG vom Anwendungsbereich des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes ausgenommen sind.
Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) musste sich kürzlich mit dieser Frage auseinander setzen und wies darauf hin, dass die durch einen Magneten an Kraftfahrzeugen zu befestigenden Warnlampen nicht durch § 2 Abs. 1 Satz 1 ElektroG vom Anwendungsbereich des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes ausgenommen sind.
Überarbeitung der WEEE-Richtlinie: Kommt bald ein neues ElektroG?
Zum Ende des vergangenen Jahres hat die EU-Kommission einen Entwurf zur Überarbeitung der WEEE-Richtlinie vorgelegt. Im Folgenden sollen die wichtigsten Änderungen, die im Falle ihrer Umsetzung eine Änderung des ElektroG nach sich ziehen würden, kurz dargelegt werden.
Zum Ende des vergangenen Jahres hat die EU-Kommission einen Entwurf zur Überarbeitung der WEEE-Richtlinie vorgelegt. Im Folgenden sollen die wichtigsten Änderungen, die im Falle ihrer Umsetzung eine Änderung des ElektroG nach sich ziehen würden, kurz dargelegt werden.
Interessant: Bundesregierung nahm Stellung zur Altgeräteentsorgung nach dem Elektro- und Elektronikgerätegesetz
Im letzten Jahr nahm die Bundesregierung Stellung auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion im Bundestag betreffend der Altgeräteentsorgung nach dem ElektroG. Es ging dabei unter anderem um mögliche Kleinmenregelungen, Härtefallklauseln und den Umstand, dass insbesondere kleine und mittlere Hersteller (und Importeure) überproportional häufig mit kostenintensiven Abholanordnungen konfrontiert werden.
Im letzten Jahr nahm die Bundesregierung Stellung auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion im Bundestag betreffend der Altgeräteentsorgung nach dem ElektroG. Es ging dabei unter anderem um mögliche Kleinmenregelungen, Härtefallklauseln und den Umstand, dass insbesondere kleine und mittlere Hersteller (und Importeure) überproportional häufig mit kostenintensiven Abholanordnungen konfrontiert werden.
Nachtrag zur Elektro- und Elektronikgeräte-Kostenverordnung
Wie bereits [mitgeteilt|elektro-und-elektronikgeraete-Kostenverordnung-unwirksam.html] , hat das Verwaltungsgericht Ansbach Ende letzten Jahres die Elektro- und Elektronikgeräte-Kostenverordnung für unwirksam erklärt. Die EAR-Stiftung sieht sich durch das Urteil in ihrer praktischen Arbeit nicht eingeschränkt - und ist in die Berufung gegangen.
Wie bereits [mitgeteilt|elektro-und-elektronikgeraete-Kostenverordnung-unwirksam.html] , hat das Verwaltungsgericht Ansbach Ende letzten Jahres die Elektro- und Elektronikgeräte-Kostenverordnung für unwirksam erklärt. Die EAR-Stiftung sieht sich durch das Urteil in ihrer praktischen Arbeit nicht eingeschränkt - und ist in die Berufung gegangen.
Neues zum Elektrogesetz – Angabe von Marke und Geräteart ist zwingend
Marke und Geräteart sind zwingende Angaben bei der Registrierung von Geräten bei der Stiftung Elektro-Altgeräte Register (EAR) gemäß § 6 Abs. 2 Elektrogesetzes (ElektroG). Jede (neue) Marke und/oder Geräteart muss gesondert registriert werden. Garantienachweise und Mengenangaben sind nach Marke und Geräteart aufzuschlüsseln.
Marke und Geräteart sind zwingende Angaben bei der Registrierung von Geräten bei der Stiftung Elektro-Altgeräte Register (EAR) gemäß § 6 Abs. 2 Elektrogesetzes (ElektroG). Jede (neue) Marke und/oder Geräteart muss gesondert registriert werden. Garantienachweise und Mengenangaben sind nach Marke und Geräteart aufzuschlüsseln.
Die Elektro- und Elektronikgeräte-Kostenverordnung wurde durch das VG Ansbach für unwirksam erklärt!
Das Verwaltungsgericht Ansbach hat mit Urteil vom 29. Oktober 2008 die vom Bundesministerium für ohne Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) erlassene Elektro- und Elektronikgeräte-Kostenverordnung für unwirksam erklärt.
Das Verwaltungsgericht Ansbach hat mit Urteil vom 29. Oktober 2008 die vom Bundesministerium für ohne Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) erlassene Elektro- und Elektronikgeräte-Kostenverordnung für unwirksam erklärt.
ElektroG: Gerät zum Vertreiben von Maulwürfen wird als Unterhaltungselektronik eingestuft
Wie die Firma "take-e-way GmbH" in einer aktuellen Pressemitteilung bekannt gibt, werden Geräte zum Vertreiben von Maulwürfen als Unterhaltungselektronik eingestuft.
Wie die Firma "take-e-way GmbH" in einer aktuellen Pressemitteilung bekannt gibt, werden Geräte zum Vertreiben von Maulwürfen als Unterhaltungselektronik eingestuft.
"Keine Marke" wird nicht mehr als Markenbezeichnung akzeptiert
Wie die Firma "take-e-way GmbH" in einer aktuellen Pressemitteilung bekannt gibt, führt die Stiftung EAR ab sofort keine Markenregistrierung für Hersteller bzw. Gerätearten nach dem ElektroG mehr mit der Bezeichnung "keine Marke" durch.
Wie die Firma "take-e-way GmbH" in einer aktuellen Pressemitteilung bekannt gibt, führt die Stiftung EAR ab sofort keine Markenregistrierung für Hersteller bzw. Gerätearten nach dem ElektroG mehr mit der Bezeichnung "keine Marke" durch.
LG München I: Servomotoren für Modellhubschrauber sind registrierungspflichtig im Sinne des Elektrogesetzes
Gestern hatte sich das Landgericht München I im Rahmen einer mündlichen Verhandlung (Einstweiliges Verfügungsverfahren) u. a. mit der Frage zu beschäftigen, ob ein Servomotor für einen Modellhubschrauber registrierungspflichtig i.S.d. ElektroG ist.
Gestern hatte sich das Landgericht München I im Rahmen einer mündlichen Verhandlung (Einstweiliges Verfügungsverfahren) u. a. mit der Frage zu beschäftigen, ob ein Servomotor für einen Modellhubschrauber registrierungspflichtig i.S.d. ElektroG ist.
Elektrogerät im Sinne des Elektrogesetzes? – so prüft die Stiftung Elektro-Altgeräte Register
Das Elektrogesetz (ElektroG), über das hier schon [mehrfach berichtet |index.php?id=%2FviewFolder&fid=172&title=Elektrogesetz] wurde, schreibt eine Registrierungspflicht für Hersteller von Elektrogeräten bei der Stiftung Elektro-Altgeräte Register vor. Oft ist jedoch unklar, ob ein Gerät überhaupt ein Elektrogerät im Sinne des Elektrogesetzes ist und der Hersteller der Registrierungspflicht unterliegt. Dies zu beurteilen obliegt der genannten Stiftung. Doch nach welchen Kriterien geht diese bei der Bewertung vor?
Das Elektrogesetz (ElektroG), über das hier schon [mehrfach berichtet |index.php?id=%2FviewFolder&fid=172&title=Elektrogesetz] wurde, schreibt eine Registrierungspflicht für Hersteller von Elektrogeräten bei der Stiftung Elektro-Altgeräte Register vor. Oft ist jedoch unklar, ob ein Gerät überhaupt ein Elektrogerät im Sinne des Elektrogesetzes ist und der Hersteller der Registrierungspflicht unterliegt. Dies zu beurteilen obliegt der genannten Stiftung. Doch nach welchen Kriterien geht diese bei der Bewertung vor?
Achtung Abmahnung: Wenn Online-Händler „Hersteller“ i.S.d. ElektroG sind!
Sie vertreiben Elektrogeräte in Deutschland? Überprüfen Sie dringend, ob Sie die Geräte ausschließlich von registrierten Herstellern bezogen haben! Sie vertreiben nicht registrierte Elektrowaren? Dann werden Sie unter Umständen einem Hersteller i.S.d. ElektroG gleichgestellt und können wegen eines Verstoßes gegen das ElektroG abgemahnt werden.
Sie vertreiben Elektrogeräte in Deutschland? Überprüfen Sie dringend, ob Sie die Geräte ausschließlich von registrierten Herstellern bezogen haben! Sie vertreiben nicht registrierte Elektrowaren? Dann werden Sie unter Umständen einem Hersteller i.S.d. ElektroG gleichgestellt und können wegen eines Verstoßes gegen das ElektroG abgemahnt werden.
Welche Elektro- und Elektronikgeräte sind im Sinne des ElektroG registrierungspflichtig?
Oftmals wird die IT-Recht Kanzlei gefragt, welche Elektro- und Elektronikgeräte überhaupt in den Anwendungsbereich des ElektroG fallen - und damit registrierungspflichtig sind, bevor sie in den Verkehr gebracht werden. Die folgende Übersicht soll hierbei Klarheit verschaffen!
Oftmals wird die IT-Recht Kanzlei gefragt, welche Elektro- und Elektronikgeräte überhaupt in den Anwendungsbereich des ElektroG fallen - und damit registrierungspflichtig sind, bevor sie in den Verkehr gebracht werden. Die folgende Übersicht soll hierbei Klarheit verschaffen!
Sportschuh mit elektronischer Fersendämpfung ist kein Elektrogerät
Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat entschieden, dass das Elektro- und Elektronikgerätegesetz mit den darin geregelten Herstellerpflichten nicht für einen Sportschuh mit elektronischer Fersendämpfung gilt.
Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat entschieden, dass das Elektro- und Elektronikgerätegesetz mit den darin geregelten Herstellerpflichten nicht für einen Sportschuh mit elektronischer Fersendämpfung gilt.
Große Belastung für kleine Importeure durch unverhältnismäßige Abholanordnungen – ElektroG verfassungswidrig?
Das ElektroG hat zuletzt für viel Wirbel gesorgt. Nun gibt es auch starke Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit des Gesetzes. Stellten sich viele Verkäufer von Elektro-Geräten zuletzt noch die Frage, ob sie sich registrieren müssen, weil sie möglicherweise als Hersteller im Sinne des Gesetzes gelten, haben sie nun mit den zum Teil heftigen Folgen ihrer Registrierung zu kämpfen.
Das ElektroG hat zuletzt für viel Wirbel gesorgt. Nun gibt es auch starke Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit des Gesetzes. Stellten sich viele Verkäufer von Elektro-Geräten zuletzt noch die Frage, ob sie sich registrieren müssen, weil sie möglicherweise als Hersteller im Sinne des Gesetzes gelten, haben sie nun mit den zum Teil heftigen Folgen ihrer Registrierung zu kämpfen.
Achtung: Auch der Handel mit Elektrogeräten kann nach dem ElektroG registrierungspflichtig sein!
Die IT-Recht-Kanzlei hatte [bereits darüber berichtet|Umweltbundesamt_verlangt_von_Online-Haendler_8860_Euro.html] , dass es bei Verstößen gegen die Registrierungspflicht nach dem ElektroG zu drastischen Geldbußen kommen kann. Nun wurde der IT-Recht-Kanzlei ein neuer Fall zugetragen, in dem ein Online-Händler, der über einen Hersteller in Deutschland Elektrogeräte bezogen hatte, vom Umweltbundesamt wegen Verstoßes gegen die Registrierungspflicht nach § 6 Abs. 2 Satz 1 und 5 ElektroG zur Zahlung einer Geldbuße aufgefordert wird. *Grund: Der Hersteller war selbst nicht bei der Stiftung EAR registriert.* Die Höhe der vom Umweltbundesamt festgesetzten Geldbuße: 15.000,- €!
Die IT-Recht-Kanzlei hatte [bereits darüber berichtet|Umweltbundesamt_verlangt_von_Online-Haendler_8860_Euro.html] , dass es bei Verstößen gegen die Registrierungspflicht nach dem ElektroG zu drastischen Geldbußen kommen kann. Nun wurde der IT-Recht-Kanzlei ein neuer Fall zugetragen, in dem ein Online-Händler, der über einen Hersteller in Deutschland Elektrogeräte bezogen hatte, vom Umweltbundesamt wegen Verstoßes gegen die Registrierungspflicht nach § 6 Abs. 2 Satz 1 und 5 ElektroG zur Zahlung einer Geldbuße aufgefordert wird. *Grund: Der Hersteller war selbst nicht bei der Stiftung EAR registriert.* Die Höhe der vom Umweltbundesamt festgesetzten Geldbuße: 15.000,- €!
Verstöße gegen die Registrierungspflicht des ElektroG sind abmahnfähig!
Vor kurzem wurde ein Online-Händler abgemahnt, der gegen seine Registrierungspflicht aus § 6 Abs. 2 Satz 1 ElektroG verstoßen hatte. Keine Rolle spielte es hierbei, dass der Händler seinen entsprechenden Antrag noch innerhalb der Frist stellte, die ihm die "Stiftung Elektro-Altgeräte Register" zuvor gesetzt hatte.
Vor kurzem wurde ein Online-Händler abgemahnt, der gegen seine Registrierungspflicht aus § 6 Abs. 2 Satz 1 ElektroG verstoßen hatte. Keine Rolle spielte es hierbei, dass der Händler seinen entsprechenden Antrag noch innerhalb der Frist stellte, die ihm die "Stiftung Elektro-Altgeräte Register" zuvor gesetzt hatte.
Existenzgefährdend: Umweltbundesamt verlangt von Online-Händler 8860 Euro!
Ein Online-Händler, der unter anderem auch auf der Plattform eBay tätig ist, importiert seit einigen Jahren "Schwimmschalter" (für Wasserpumpen) aus der Türkei. Nun erhielt er einen Bußgeldbescheid des Umweltbundesamtes: Er habe ordnungswidrig gehandelt, da er sich entgegen [§ 6 Abs. 2 Satz 1 des ElektroG|http://www.gesetze-im-internet.de/elektrog/__6.html] nicht in das von der Stiftung EAR geführte Verzeichnis hat eintragen lassen. Die Höhe des Bußgeldes: *8868, 1 Euro* .
Ein Online-Händler, der unter anderem auch auf der Plattform eBay tätig ist, importiert seit einigen Jahren "Schwimmschalter" (für Wasserpumpen) aus der Türkei. Nun erhielt er einen Bußgeldbescheid des Umweltbundesamtes: Er habe ordnungswidrig gehandelt, da er sich entgegen [§ 6 Abs. 2 Satz 1 des ElektroG|http://www.gesetze-im-internet.de/elektrog/__6.html] nicht in das von der Stiftung EAR geführte Verzeichnis hat eintragen lassen. Die Höhe des Bußgeldes: *8868, 1 Euro* .
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