Rätsel um Gefahr und Schuld bei der Lieferung
Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) kann manchmal fast poetisch sein. So geht es beim Kauf und der Lieferung einer Sache um „Gefahr“ und „Schuld“. Gemeint ist hier der „Gefahrübergang“ und die Frage, wo der Leistungserfolg also der Leistungsort ist. Noch einfacher ausgedrückt. geht es um die Frage, wer haftet dafür, dass eine Ware beim Versand beschädigt wird oder verloren geht. Muss der Verkäufer eine neue Ware schicken oder muss der Käufer zahlen, obwohl er eine beschädigte oder gar keine Ware erhalten hat.