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Werbung mit „Sauerstoff-Therapie“: Wegen fehlenden Nachweises der Wirksamkeit irreführend

Werbung mit „Sauerstoff-Therapie“: Wegen fehlenden Nachweises der Wirksamkeit irreführend

Das OLG Zweibrücken hat in einer aktuellen Entscheidung (Urteil vom 28.05.2009, Az. 4 U 160/08) über die irreführende Werbung für eine Sauerstoff-Therapie geurteilt.

„Dankeschön auspacken“  - ein Fall irreführender Blickfangwerbung
15.09.2009, 18:37 Uhr | Werbung mit Fußnoten

„Dankeschön auspacken“ - ein Fall irreführender Blickfangwerbung

Wird eine Werbemitteilung so gestaltet, dass der Adressat durch das Betätigen eines Textfeldes mit der Bezeichnung “Dankeschön auspacken” eine Mitgliedschaft in einem Email-Club abschließt, die sich nach dreimonatiger kostenloser Dauer bei fehlender Kündigung automatisch um zwölf kostenpflichtige Monate verlängert, so handelt es sich nach Ansicht des OLG Koblenz um eine irreführende Werbung i.S.d. §§ 3, 5 UWG.

Bett und Bohrer: Keine berufswidrige Werbung bei Hotelempfehlung durch Zahnarztklinik

Bett und Bohrer: Keine berufswidrige Werbung bei Hotelempfehlung durch Zahnarztklinik

Es stellt nach einer Entscheidung des OLG Hamm (Urteil vom 09.06.2009, Az.: 4 U 53/09) keine berufswidrige Werbung dar, wenn eine Zahnarztklinik für seine Patienten mit örtlichen Übernachtungsmöglichkeiten wirbt.

LG Bremen: Rechnung mit ausgewiesener Mehrwertsteuer nicht immer selbstverständlich
07.09.2009, 11:19 Uhr | Werbung mit Selbstverständlichkeiten

LG Bremen: Rechnung mit ausgewiesener Mehrwertsteuer nicht immer selbstverständlich

Das Landgericht Bremen hat mit Urteil vom 27.08.2009 (Az.: 12 O 59/09) entschieden, dass ein Hinweis auf die Versendung einer Rechnung mit ausgewiesener Mehrwertsteuer im Zusammenhang mit einem Angebot bei eBay zumindest dann keine unlautere Werbung mit Selbstverständlichkeiten darstellt, wenn der Warenwert einen Betrag von 150,00 € nicht übersteigt.

Schutzpaket: Für die Rechtssicherheit der medizinischen Website

Schutzpaket: Für die Rechtssicherheit der medizinischen Website

Zunehmend wenden sich Angehörige von Heilberufen und insbesondere Ärzte an die IT-Recht Kanzlei, um sich für ihren Webauftritt rechtlich beraten zu lassen. Die Kanzlei bietet hierzu ein Schutzpaket an, das die rechtlichen Besonderheiten der Prüfung medizinischer Websites berücksichtigt. Zudem steht Interessierten ein Blog zu diesem Themenkomplex zur Verfügung.

Häufiger Abmahngrund: Irreführung des Verbrauchers bei Werbung mit unverbindlicher Preisempfehlung
14.08.2009, 17:08 Uhr | Werbung mit Preisempfehlungen

Häufiger Abmahngrund: Irreführung des Verbrauchers bei Werbung mit unverbindlicher Preisempfehlung

Der BGH stellte bereits [Ende 2006 klar|abmahnung-unverbindliche-preisempfehlung-uvp.html] , dass die Verwendung der Abkürzung  „UVP“ (für:  „Unverbindliche Preisempfehlung des Herstellers“) nicht irreführend i.S.d. § 5 UWG sei.  Dennoch werden noch immer viele Unternehmen abgemahnt, die mit unverbindlichen Preisempfehlungen werben.

Werbung für Mediziner: Der Arzt und sein Abbild – zur bildlichen Darstellung auf der Homepage und in den Medien

Werbung für Mediziner: Der Arzt und sein Abbild – zur bildlichen Darstellung auf der Homepage und in den Medien

Natürlich gehört zu einer gelungenen Homepage oder Broschüre auch ein Bild des Arztes, der mit diesen Medien neue Patienten ansprechen will. Darüber hinaus ist es natürlich auch reizvoll, sich einfach von den Medien als Experte zu einem aktuellen medizinischen Thema interviewen zu lassen, um sein Bild in die Öffentlichkeit zu bringen. Dies könnte jedoch mit § 11 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 HWG ( [vgl. Teil 1 dieser Serie|werbung-ärzte-hwg.html] ) kollidieren.

Fußnoten bei Internetangeboten: Wettbewerbsrechtliche Anforderungen
10.08.2009, 16:09 Uhr | Werbung mit Fußnoten

Fußnoten bei Internetangeboten: Wettbewerbsrechtliche Anforderungen

Grundsätzlich muss bei Verkaufsangeboten im Internet, bei denen der Blickfang zwar nicht objektiv unrichtig ist, aber nur „die halbe Wahrheit“ enthält, ein Stern oder ein anderes hinreichend deutliches Zeichen den Betrachter zu dem aufklärenden Fußnotenhinweis führen. Dieser muss hinreichend erkennbar und lesbar gestaltet sein, um die Anforderungen an eine deutliche Herausstellung der Aufklärung zu erfüllen. Andernfalls kommt eine irreführende geschäftliche Handlung i.S.d. § 5 Abs. 1 Satz 2 Ziffer 2 UWG in Betracht.

Zum Festpreis: IT-Recht Kanzlei bietet einen Leitfaden für Mediziner zum ärztlichen Werberecht an

Zum Festpreis: IT-Recht Kanzlei bietet einen Leitfaden für Mediziner zum ärztlichen Werberecht an

„Ärzte-Werbung“ ist ein viel diskutiertes Reizthema – und vor allem ein Thema, zu dem es viele Meinungen gibt, von denen die wenigsten der juristischen Realität entsprechen. Um diesen Komplex einmal von allen Seiten zu beleuchten, ein solides Basiswissen zu schaffen und die gröbsten Fehler aufzuzeigen, bietet die IT-Recht Kanzlei München nun das [eBook „Ärztliches Werberecht – ein Leitfaden für Mediziner“|index.php?id=%2FviewProduct&pid=23&fromId=4029] an.

Werbung für Ärzte: Ein Ausflug in den Blätterwald – Inserate im Branchenbuch

Werbung für Ärzte: Ein Ausflug in den Blätterwald – Inserate im Branchenbuch

Üblicherweise wird die eigene Leistung auch bei Freiberuflern einfach im Branchenbuch inseriert; da jedoch die Ärzteschaft in puncto Selbstdarstellung starken Einschränkungen unterworfen ist (vgl. nur [Teile 1-4|index.php?id=%2FviewFolder&fid=253] dieser Serie), stellt sich natürlich auch bei schlichten Inseraten im Branchenbuch die Frage: Wie und wo kann rechtssicher inseriert werden?

Werbung für Ärzte: Rosskur oder Heilverfahren – Darstellung von Therapien und Methoden

Werbung für Ärzte: Rosskur oder Heilverfahren – Darstellung von Therapien und Methoden

Wie die anderen „freien Berufen“ auch, haben die Ärzte ihre eigene Leistung quasi als „Produkt“ an den Mann bzw. Patient zu bringen. Nachdem die Ärzteschaft in puncto Selbstdarstellung ohnehin schon arg gegängelt wird ( [vgl. nur Teile 1-3 dieser Serie|index.php?id=%2FviewFolder&fid=253] ), stellt sich natürlich auch hier die Frage: darf ein Arzt seine Leistungen hemmungslos anpreisen, oder hat er sich auch hier den gängigen Vorstellungen der „Arzt-Werbung“ unterzuordnen?

Werbung für Ärzte: Arztpraxis oder Center of Competence – wie darf ich meine Praxis werbewirksam betiteln?

Werbung für Ärzte: Arztpraxis oder Center of Competence – wie darf ich meine Praxis werbewirksam betiteln?

Wie in anderen „freien Berufen“ auch, wird unter Ärzten die eigene Kompetenz gerne anhand von Titeln, Fachqualifikationen und Zusatzbezeichnungen deutlich gemacht. Im medizinischen Bereich ist außerdem eine Tendenz zu wohlklingenden Titeln für den eigenen Arbeitsplatz zu erkennen – nur stellt sich hier die Frage, ob jede Praxis mit geringfügig erweiterter Ausstattung gleich ein „Center of Competence“ sein kann.

OLG Hamburg:  § 477 BGB keine Marketingvorschrift und somit bei Werbung mit Garantien nicht anwendbar
20.07.2009, 09:17 Uhr | Werbung mit Garantien

OLG Hamburg: § 477 BGB keine Marketingvorschrift und somit bei Werbung mit Garantien nicht anwendbar

Wichtiger Beschluss (Az. 3 U 23/09 vom 09.07.2009) des OLG Hamburg, wonach eine Erstreckung der Informationserfordernisse des § 477 BGB auf eine der vertraglichen Willenserklärung des Verkäufers vorausgehende Werbung zumindest dann nicht gegeben sei, wenn es sich bei der werblichen Angabe um eine bloße invitatio ad offerendum handelt.

Preisausschreiben - aber richtig!
16.07.2009, 16:05 Uhr | Werbung mit Gewinnspiel / Glücksspiel

Preisausschreiben - aber richtig!

Mal schnell ein Preisausschreiben veranstalten? Vielleicht auch noch mit dem Ziel, nebenbei den Absatz der eigenen Produkte zu fördern? Veranstalter von Preisausschreiben sind gut beraten, ein paar Regeln zu beachten, um keine unnötigen rechtlichen Risiken einzugehen. Welche Regeln besonders wichtig sind, zeigt folgender Beitrag…

BGH: Werbeaussage „JEDER 100.EINKAUF GRATIS“ ist nicht wettbewerbswidrig
15.07.2009, 18:21 Uhr | Werbung mit Geschenken / Zugaben

BGH: Werbeaussage „JEDER 100.EINKAUF GRATIS“ ist nicht wettbewerbswidrig

Die Werbung, jeder 100. Kunde erhalte seinen Einkauf gratis, stellt keine unan-gemessene unsachliche Beeinflussung des Durchschnittsverbrauchers dar, weil die Rationalität seiner Kaufentscheidung auch dann nicht völlig in den Hintergrund tritt, wenn er im Hinblick auf die angekündigte Chance eines Gratiseinkaufs möglichst viel einkauf.

Werbung für Ärzte: Eine kurze Lektüre des HWG

Werbung für Ärzte: Eine kurze Lektüre des HWG

„Ärzte-Werbung“ ist schon seit langem ein rege diskutiertes Reizthema – und vor allem ein Thema, zu dem es viele Meinungen gibt, von denen die wenigsten der juristischen Realität entsprechen. Um diesen Komplex einmal von allen Seiten zu beleuchten, ein solides Basiswissen zu schaffen und die gröbsten Fehler aufzuzeigen, startet die IT-Recht Kanzlei die Serie „Werbung für Heilberufe und Heilverfahren“.

EuGH zur vergleichenden Werbung: Minderwertige Parfums dürfen nicht als Imitation oder Nachahmung von Markenparfums vertrieben werden
05.07.2009, 12:16 Uhr | Werbung mit Vergleichen

EuGH zur vergleichenden Werbung: Minderwertige Parfums dürfen nicht als Imitation oder Nachahmung von Markenparfums vertrieben werden

Der Inhaber einer Marke kann die Verwendung einer Vergleichsliste verbieten, in der die Ware eines Dritten als Imitation einer seiner Waren dargestellt wird. Der aufgrund einer solchen Vergleichsliste durch den Werbenden erzielte Vorteil ist das Ergebnis eines unlauteren Wettbewerbs und daher als unlautere Ausnutzung zu betrachten, so der EuGH.

Die Ärztehomepage: Rechtliche Anforderungen für eine weiße Weste

Die Ärztehomepage: Rechtliche Anforderungen für eine weiße Weste

Genau wie die Shop-Seiten von Onlinehändlern unterliegt auch die Onlinepräsenz eines Arztes den gängigen gesetzlichen Anforderungen. Zusätzlich zu den üblichen Angaben wie etwa Impressum und Datenschutzerklärung sind für den Onlineauftritt des Arztes weitere Bestimmungen wie die Berufsordnung der Ärzte (BOÄ) und vor allem das Heilmittelwerbegesetz (HWG) zu beachten, um einen rechtssicheren Onlineauftritt zu gewährleisten.

„Erster Fachanwalt  für Erbrecht in…“ - eine irreführende Werbeaussage i.S.v. § 5 I UWG
29.06.2009, 10:29 Uhr | Werberecht - Rechtsanwälte

„Erster Fachanwalt für Erbrecht in…“ - eine irreführende Werbeaussage i.S.v. § 5 I UWG

Die Werbeanzeige eines Rechtsanwalts mit der Aussage „Erster Fachanwalt für Erbrecht in…“ ist gem. § 5 I UWG irreführend und damit als unlautere Wett-bewerbshandlung (§ 3 UWG) unzulässig, selbst wenn die Aussage unter zeitlichem Gesichtspunkt stimmt.

Was ist heutzutage schon selbstverständlich? Der BGH zur unlauteren Werbung mit Selbstverständlichkeiten
25.06.2009, 14:58 Uhr | Werbung mit Selbstverständlichkeiten

Was ist heutzutage schon selbstverständlich? Der BGH zur unlauteren Werbung mit Selbstverständlichkeiten

Der BGH hat zur unlauteren Werbung mit Selbstverständlichkeiten Stellung genommen und sich dabei auf eine frühere Entscheidung („Gratis-Sehtest“, Urteil vom 09.07.1987, Az.: I ZR 120/85) bezogen:

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