Paketverlust nach kommentarloser Rücksendung - Mustervorlage
Unsere Mustervorlagen für typische Problemsituationen im Widerrufsrecht wurden erweitert: Was tun, wenn der Verbraucher die Ware kommentarlos (ohne Widerrufserklärung) zurücksendet und nach Ablauf der Widerrufsfrist über einen Paketverlust informiert? Mit unserem neuen Muster reagieren Händler richtig.
Inhaltsverzeichnis
Konkreter Fall
Der Verbraucher schickt die Ware einfach kommentarlos zurück. Die Ware geht daraufhin auf dem Versandweg verloren#
Rechtliche Lösung
Wenn eine als Widerruf gedachte Rücksendung den Händler nicht erreicht, weiß dieser nicht, dass der Verbraucher sein Widerrufsrecht ausüben wollte. In diesem Fall müsste der Verbraucher den Widerruf eigenständig und fristgerecht innerhalb von zwei Wochen nach der ursprünglichen Lieferung erklären, ohne dass der Händler dabei mitwirken muss.
Falls der Verbraucher seinen Widerruf nicht fristgerecht nachholt, verstreicht die Widerrufsfrist mit der Folge, dass ein Widerruf nie wirksam erklärt wurde. In diesem Fall ist die Rücktransportgefahr (für die verlustig gegangene Sendung) nie auf den Händler übergegangen, weil dies einen wirksamen Verbraucherwiderruf voraussetzt.
Daraus folgt, dass der Händler den Kaufpreis einbehalten darf und nicht zur Rückerstattung verpflichtet ist, weil der Verbraucher allein für den Verlust der Rücksendung rechtlich verantwortlich ist. Der Verbraucher muss den Schaden, der durch den Untergang der Sendung entsteht, selbst tragen. Immerhin hätte er ohne Ausübung des Widerrufsrechts sein Eigentum an den Waren freiwillig der Gefahr des Untergangs ausgesetzt.
Das nachfolgende Muster findet Anwendung, wenn der Verbraucher versucht, durch eine kommentarlose Rücksendung zu widerrufen, die Ware jedoch auf dem Versandweg verloren geht und der Händler innerhalb der Widerrufsfrist nichts von einem Widerrufsbegehren erfährt.
In diesem Fall hat der Verbraucher zu keinem Zeitpunkt fristgerecht und ordnungsgemäß seinen Widerruf erklärt, sodass die Transportgefahr nicht nach § 355 Abs. 3 Satz 4 BGB auf den Händler übergehen konnte und er folglich den Kaufpreis nicht zurückerstatten muss.
Praktisches Muster
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