Die IT-Recht Kanzlei hat ihre Muster zu typischen Problemsituationen im Widerrufsrecht um folgende Fallkonstellation erweitert: Der Verbraucher sendet die Ware kommentarlos (ohne Widerrufserklärung) zurück und informiert den Händler nach Ablauf der Widerrufsfrist über den Paketverlust auf dem Transportweg.
In diesem Fall hat der Verbraucher zu keinem Zeitpunkt fristgerecht und ordnungsgemäß seinen Widerruf erklärt, sodass die Transportgefahr nicht nach § 355 Abs. 3 Satz 4 BGB auf den Händler übergehen konnte und er folglich den Kaufpreis nicht zurückerstatten muss.
Das neue Muster ist ab sofort für Mandanten im Mandantenportal hier abrufbar.
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