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Duales System RKD stellt Betrieb ein

07.03.2019, 15:23 Uhr | Lesezeit: 2 min
Duales System RKD stellt Betrieb ein

Nachdem Mitte des letzten Jahres bereits der Systembetreiber ELS Insolvenz anmelden musste, wird mit der RKD (Recycling Kontor Dual) nun kurzfristig der nächste Systemanbieter vom Markt verschwinden. RKD kündigt den Rückzug bereits zum 31. März an. Die zuständigen Behörden der Bundesländer seien entsprechend informiert worden. Es wird vermutet, dass diese nun zeitnah die jeweiligen Freistellungen der RKD widerrufen werden.

Als Rückzugsgrund nennt die RKD vor allem den ruinösen und hochspekulativen Preiskampf der Systembetreiber. Zudem wird erwartet, dass der Markt in Zukunft von großen Entsorgungskonzernen und dem Lebensmitteleinzelhandel dominiert werde.
Für die Lizenzierung von kleineren Verpackungsmengen betrieb die RKD ein eigenes Onlineportal unter dem Namen RK-Direkt. Dieses richtete sich vor allem an Online- und Versandhändler.

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Was bedeutet der Rückzug für die Kunden?

Die Bestandkunden der RKD sollten eine Mengenbestätigung für den Zeitraum 01.01.2019 – 31.03.2019 erhalten. Sie sind zudem angehalten sich zeitnah einen neuen Systemanbieter zu suchen. Die Frist für den Abschluss des Neuvertrages ist der 31. März 2019. Andernfalls würde ein Vertriebsverbot bestehen, denn es dürfen keine Produkte/Waren ohne gültigen Lizenzvertrag in Verkehr gebracht werden. Ein Verstoß könnte zusätzlich ein Bußgeld nach sich ziehen. Pro Einzelfall kann dieses bis zu 200.000€ betragen.

Empfehlung: Sie möchten Ihre Verpackungen günstig lizenzieren - ohne lange Vertragsbindungen?

Wir konnten für unsere Mandanten auch für das Jahr 2022 wieder einen Rabatt i.H.v. 8 % mit Reclay aushandeln. Der entsprechende Gutschein-Code ist hier hinterlegt.

Leser unserer Kanzlei-Beiträge erhalten immerhin noch einen Rabatt i.JH.v. 5%, wenn sie folgenden Gutscheincode verwenden: LES2022IRK5 oder auf diesen Direktlink klicken.

Zusätzlich bietet activate - by Reclay folgende attraktive Rabattstufen für Frühlizenzierer an.

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  • Quartal 1 (Q1) –> 25 % Rabatt
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Warum „activate-by Reclay“?

Die IT-Recht Kanzlei empfiehlt aus folgenden Gründen das Online-Portal "activate – by Reclay"

  • Bei Reclay gibt es keine Pauschalen. Sie zahlen also nur für die Verpackungen, die Sie auch tatsächlich in Verkehr bringen.
  • Gerade für sehr kleine Online-/Versandhändler ist Reclay eine wirtschaftlich zumutbare Lösung. Die Lizenzierung von kleinsten Verpackungsmengen kann bereits mit wenigen Euros erledigt werden.
  • Es gibt keinen Mindestbestellwert.
  • Kein fester Vertrag für eine bestimmte Laufzeit: Sie lizenzieren Ihre Mengen, ohne einen Vertrag über eine feste Laufzeit abschließen zu müssen.

Tipp: Sie haben Fragen zu dem Beitrag? Diskutieren Sie hierzu gerne mit uns in der Unternehmergruppe der IT-Recht Kanzlei auf Facebook.


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