Es wurde leider kein Ergebnis gefunden. Bitte versuchen Sie es erneut.

keine Ergebnisse
Affiliate-Marketing
Afterbuy
Amazon
Apotheken-Online-Shop
Apps (Datenschutzerklärung)
Argato
Avocadostore
Azoo
Booklooker
Branchbob
Brick Owl
BrickLink
Cardmarket
Cdiscount.com
Check24
Chrono24
Coaching
commerce:seo
Conrad
Consulting
CosmoShop
Decathlon
Delcampe
Dienstleistungen
Discogs
Dropshipping
Dropshipping-Marktplatz
eBay
ecwid
eGun
Einkaufsbedingungen (B2B)
ePages
Etsy
Etsy (digitale Inhalte)
Facebook
Facebook (Warenverkauf)
Fairmondo
Fernunterricht
For-vegans
Fotografie und Bildbearbeitung
Freizeitkurse
Galaxus
Galeria
Gambio
Gambio-Cloud
Gastro-Lieferservice (Restaurants)
German Market
Germanized for WooCommerce
GTC for Shopify
GTC-Kaufland.de
Handmade at Amazon
home24
Homepage
Hood
Hornbach
Hosting
Hosting B2B
Individuelle Kundenkommunikation (B2B)
Individuelle Kundenkommunikation (B2C)
Instagram
Instagram (Warenverkauf)
Jimdo
Joomla
JTL
Kasuwa
Kaufland
Kaufland - alle Sprachen
Kleinanzeigen.de
Kleinanzeigen.de (Vermietung)
Lightspeed
LinkedIn
Lizenzo
Magento
Manomano
Mediamarkt
MeinOnlineLager
metro.de
modified eCommerce-Shops
Online-Shop
Online-Shop (digitale Inhalte)
Online-Shop - B2B
OpenCart
Otto
Oxid-Shops
Palundu
Pinterest
plentymarkets
Praktiker
Prestashop
Printkataloge
Productswithlove
RAIDBOXES
Restposten
Restposten24
Ricardo.ch
Selbstbedienungsläden
Seminare
SHOMUGO
Shop - Online-Kurse (live oder on demand)
Shop - Verkauf von eigener Software
Shop - Verkauf von fremder Software
Shop - Vermietung von Waren
Shop Apotheke
Shopify
Shopware
Shpock
Shöpping
Smartvie
Snapchat
Spandooly
Squarespace
Stationärer Handel
STRATO
Teilehaber.de
Threads
TikTok
Tumblr
Twitch
TYPO3
Verkauf von Veranstaltungstickets
Vermietung Ferienwohnungen
Vermietung von Shops (inkl. Hosting)
VersaCommerce
VirtueMart
voelkner
webador
Webdesign
Webflow
Webshop Factory
Werky
WhatsApp Business
WhatsApp Business (Warenverkauf)
Wix
WooCommerce
WordPress
Wordpress (Warenverkauf)
wpShopGermany
X (ehemals Twitter)
Xanario
XING
xt:Commerce
XXXLutz
YouTube
zalando
Zen-Cart
ZVAB

Kommission und Verbraucherschützer fordern klare Informationen über Preise beim Online-Kauf

25.02.2019, 17:01 Uhr | Lesezeit: 3 min
Kommission und Verbraucherschützer fordern klare Informationen über Preise beim Online-Kauf

Viele Verbraucher erhalten beim Online-Kauf keine genauen Informationen über Preise und Preisnachlässe. Zu diesem Ergebnis kommt ein kürzlich veröffentlichtes EU-weites Screening von 560 kommerziellen Websites, die Waren wie Kleidung oder Schuhe, Dienstleistungen wie Eintrittskarten für Veranstaltungen und digitale Inhalte zum Beispiel Computer-Software anbieten. Etwa 60 Prozent dieser Websites wiesen Unregelmäßigkeiten gegenüber den EU-Verbrauchervorschriften auf, und zwar hauptsächlich bei der Art und Weise, wie Preise und Sonderangebote dargestellt werden. Die Überprüfung von Websites wird jedes Jahr von der Kommission mithilfe des Netzwerks für die Zusammenarbeit im Verbraucherschutz koordiniert.

Inhaltsverzeichnis

Bei mehr als 31 Prozent der 431 Websites, die Preisnachlässe anboten, stellten die Verbraucherschutzbehörden fest, dass die Sonderangebote nicht echt waren oder die Berechnung des Preisnachlasses nicht nachvollziehbar war.

Bei 39 Prozent der 211 Websites, bei denen der zu zahlende Endpreis höher war als der ursprünglich angebotene/angegebene Preis, gab es keine genauen Angaben zu unvermeidbaren Zusatzgebühren für die Lieferung oder die Zahlungsweise sowie zu Buchungsgebühren und sonstigen Aufschlägen. Das EU-Verbraucherrecht verpflichtet Anbieter, Preise einschließlich aller obligatorischen Kosten anzugeben, und wenn diese Kosten nicht im Voraus berechnet werden können, müssen sie dem Kunden spätestens zum Zeitpunkt der Zahlung angezeigt werden.

Weitere Versäumnisse in Bezug auf Informationspflichten:

  • Bei 59 Prozent der 560 überprüften Websites gab es keinen leicht zugänglichen Link zur Plattform für Online-Streitbeilegung, der nach EU-Recht vorgeschrieben ist. Die Plattform für Online-Streitbeilegung bietet Verbrauchern und Online-Händlern die Möglichkeit, Streitigkeiten außergerichtlich beizulegen.
  • Bei fast 30 Prozent der Websites gab die Art und Weise, wie über das Widerrufsrecht der Verbraucher informiert wird, Anlass zur Beanstandung. Nach EU-Recht müssen Verbraucher bei Online-Käufen über ihr Widerrufsrecht informiert werden.
Kostenfreies Bewertungssystem SHOPVOTE

Nächste Schritte

Sobald diese Unregelmäßigkeiten bzw. Versäumnisse durch eingehende Untersuchungen der beteiligten Behörden bestätigt werden, müssen sie von den Wirtschaftsbeteiligten berichtigt werden. Die für die Zusammenarbeit im Verbraucherschutz zuständigen Behörden werden im Wege ihrer nationalen Durchsetzungsverfahren für die vollständige Einhaltung der Vorschriften sorgen.

Hintergrund

Aufgrund des EU-Rechts hat jeder Verbraucher in der EU Anspruch darauf, dass er vor einem Kauf im Internet vom Händler wesentliche Informationen über die Ware oder Dienstleistung in klarer, korrekter und verständlicher Form erhält. Diese Informationen müssen unter anderem die Merkmale des Produkts, den Preis einschließlich Steuern, die Lieferkosten und das Bestehen eines Widerrufsrechts umfassen.

Die Überprüfung von Websites wird jedes Jahr von der Kommission mithilfe des Netzwerks für die Zusammenarbeit im Verbraucherschutz koordiniert. Dieses Netz vereint die nationalen Verbraucherschutzbehörden von 30 Ländern (28 EU-Länder, Norwegen und Island), die für die Durchsetzung der EU-Verbraucherschutzvorschriften in der EU zuständig sind.

Das Website-Screening wurde letzten November von Verbraucherschutzbehörden in 24 EU-Mitgliedstaaten sowie in Norwegen und Island durchgeführt.

Bei einem EU-weiten Website-Screening („Sweep“) werden von den Verbraucherschutzbehörden in verschiedenen Ländern zeitgleich diverse Kontrollen durchgeführt. Diese Kontrollen zeigen, ob die Händler die EU-Verbraucherschutzvorschriften einhalten.

Werden bei den Kontrollen Verstöße gegen das EU-Verbraucherrecht aufgedeckt, setzen sich die Verbraucherschutzbehörden mit den verantwortlichen Unternehmen in Verbindung und fordern sie auf, Korrekturen vorzunehmen. Die „Sweeps in den Vorjahren betrafen:

Fluggesellschaften (2007), mobile Inhalte (2008), elektronische Waren (2009), Online-Tickets (2010), Verbraucherkredite (2011), digitale Inhalte (2012), Reisedienstleistungen (2013), Garantien auf elektronische Waren (2014), die Richtlinie über die Rechte der Verbraucher (2015), Vergleichswebsites für Reisedienstleister (2016) und Telekommunikations- und sonstige digitale Dienstleistungen (2017).

Quelle: PM der EU-Kommission

Tipp: Sie haben Fragen zu dem Beitrag? Diskutieren Sie hierzu gerne mit uns in der Unternehmergruppe der IT-Recht Kanzlei auf Facebook.


Link kopieren

Als PDF exportieren

Drucken

|

Per E-Mail verschicken

Zum Facebook-Account der Kanzlei

Zum Instagram-Account der Kanzlei

0 Kommentare

weitere News

2024 - Einige Änderungen für Händler - ein Überblick
(22.01.2024, 14:50 Uhr)
2024 - Einige Änderungen für Händler - ein Überblick
Seit 01.01.2024: Registrierungs- und Abgabepflicht für bestimmte Einwegkunststoffprodukte
(11.01.2024, 13:17 Uhr)
Seit 01.01.2024: Registrierungs- und Abgabepflicht für bestimmte Einwegkunststoffprodukte
FAQ: Verpflichtende Online-Registrierung nach Geldwäschegesetz für viele Händler bis spätestens zum 01.01.2024
(13.12.2023, 12:10 Uhr)
FAQ: Verpflichtende Online-Registrierung nach Geldwäschegesetz für viele Händler bis spätestens zum 01.01.2024
Transparenzregister: Gesetzliche Mitteilungspflicht für zahlreiche Unternehmen
(20.10.2023, 14:44 Uhr)
Transparenzregister: Gesetzliche Mitteilungspflicht für zahlreiche Unternehmen
Der Widerrufsbutton für alle Fernabsatzverträge ist einen deutlichen Schritt näher gerückt
(19.10.2023, 17:08 Uhr)
Der Widerrufsbutton für alle Fernabsatzverträge ist einen deutlichen Schritt näher gerückt
Regelungen zur Umsetzung der "EU-Whistleblower-Richtlinie"
(24.08.2023, 16:16 Uhr)
Regelungen zur Umsetzung der "EU-Whistleblower-Richtlinie"
Kommentar
verfassen
Ihre Meinung zu unserem Beitrag.
* mit Sternchen gekennzeichnete Felder sind Pflichtfelder
speichern

Vielen Dank für Ihren Kommentar

Wir werden diesen nach einer kurzen Prüfung
so schnell wie möglich freigeben.
Ihre IT-Recht Kanzlei
Vielen Dank!

Ihr Kommentar konnte nicht gespeichert werden!

Bitte versuchen Sie es zu einem späteren Zeitpunkt noch einmal.
Ihre IT-Recht Kanzlei
Vielen Dank!
© 2004-2024 · IT-Recht Kanzlei