IT-Recht Kanzlei
Fragen oder Anregungen?

Kontaktieren Sie uns:
IT-Recht Kanzlei
Kanzlei Keller-Stoltenhoff, Keller
Alter Messeplatz 2
Tel.: +49 (0)89 / 130 1433-0
Fax: +49 (0)89 / 130 1433-60
E-Mail: info@it-recht-kanzlei.de

75 Länder leiten WTO-Verhandlungen über den elektronischen Handel ein

28.01.2019, 09:49 Uhr | Lesezeit: 1 min
75 Länder leiten WTO-Verhandlungen über den elektronischen Handel ein

Auf dem Weltwirtschaftsforum in Davos haben letzten Freitag 75 Länder - die Europäische Union und 47 weitere Mitglieder der Welthandelsorganisation (WTO) - beschlossen, Verhandlungen über die Einführung globaler Regeln für den elektronischen Handel aufzunehmen.

In den letzten zwei Jahrzehnten ist der inländische und grenzüberschreitende elektronische Geschäftsverkehr sehr stark gewachsen. Trotz dieser rasanten Zunahme des elektronischen Handels gibt es in der WTO keine spezifischen multilateralen Regeln, die diese Art von Handel regeln. Unternehmen und Verbraucher müssen sich stattdessen auf ein Flickwerk von Regeln verlassen, die von einigen Ländern in ihren bilateralen oder regionalen Handelsabkommen vereinbart wurden.

Die WTO-Regeln für den elektronischen Geschäftsverkehr zielen darauf ab, die Chancen zu verbessern und die Herausforderungen des elektronischen Geschäftsverkehrs sowohl in Industrie- als auch in Entwicklungsländern anzugehen. Die Verhandlungen sollten zu einem multilateralen Rechtsrahmen führen, auf den sich Verbraucher und Unternehmen, insbesondere kleinere, verlassen können, um den Kauf, Verkauf und die Abwicklung von Online-Geschäften einfacher und sicherer zu machen.

Die neuen Regeln sollen zum Beispiel:

  • das Vertrauen der Verbraucher in die Online-Umgebung zu verbessern und Spam bekämpfen.
  • Beseitigung von Barrieren, die grenzüberschreitende Verkäufe verhindern
  • die Gültigkeit von elektronischen Verträgen und Signaturen gewährleisten
  • Zölle auf elektronische Übermittlungen dauerhaft verbieten

Tipp: Sie haben Fragen zu dem Beitrag? Diskutieren Sie hierzu gerne mit uns in der Unternehmergruppe der IT-Recht Kanzlei auf Facebook.


Link kopieren

Als PDF exportieren

Drucken

|

Per E-Mail verschicken

Zum Facebook-Account der Kanzlei

Zum Instagram-Account der Kanzlei

0 Kommentare

weitere News

2024 - Einige Änderungen für Händler - ein Überblick
(22.01.2024, 14:50 Uhr)
2024 - Einige Änderungen für Händler - ein Überblick
Seit 01.01.2024: Registrierungs- und Abgabepflicht für bestimmte Einwegkunststoffprodukte
(11.01.2024, 13:17 Uhr)
Seit 01.01.2024: Registrierungs- und Abgabepflicht für bestimmte Einwegkunststoffprodukte
FAQ: Verpflichtende Online-Registrierung nach Geldwäschegesetz für viele Händler bis spätestens zum 01.01.2024
(13.12.2023, 12:10 Uhr)
FAQ: Verpflichtende Online-Registrierung nach Geldwäschegesetz für viele Händler bis spätestens zum 01.01.2024
Transparenzregister: Gesetzliche Mitteilungspflicht für zahlreiche Unternehmen
(20.10.2023, 14:44 Uhr)
Transparenzregister: Gesetzliche Mitteilungspflicht für zahlreiche Unternehmen
Der Widerrufsbutton für alle Fernabsatzverträge ist einen deutlichen Schritt näher gerückt
(19.10.2023, 17:08 Uhr)
Der Widerrufsbutton für alle Fernabsatzverträge ist einen deutlichen Schritt näher gerückt
Regelungen zur Umsetzung der "EU-Whistleblower-Richtlinie"
(24.08.2023, 16:16 Uhr)
Regelungen zur Umsetzung der "EU-Whistleblower-Richtlinie"
Kommentar
verfassen
Ihre Meinung zu unserem Beitrag.
* mit Sternchen gekennzeichnete Felder sind Pflichtfelder
speichern

Vielen Dank für Ihren Kommentar

Wir werden diesen nach einer kurzen Prüfung
so schnell wie möglich freigeben.
Ihre IT-Recht Kanzlei
Vielen Dank!

Ihr Kommentar konnte nicht gespeichert werden!

Bitte versuchen Sie es zu einem späteren Zeitpunkt noch einmal.
Ihre IT-Recht Kanzlei
Vielen Dank!

Kontakt:

IT-Recht Kanzlei

Alter Messeplatz 2
80339 München

Tel.: +49 (0)89 / 130 1433 - 0
Fax: +49 (0)89 / 130 1433 - 60

E-Mail: info@it-recht-kanzlei.de

© 2004-2024 · IT-Recht Kanzlei