IT-Recht Kanzlei
Fragen oder Anregungen?

Kontaktieren Sie uns:
IT-Recht Kanzlei
Kanzlei Keller-Stoltenhoff, Keller
Alter Messeplatz 2
Tel.: +49 (0)89 / 130 1433-0
Fax: +49 (0)89 / 130 1433-60
E-Mail: info@it-recht-kanzlei.de

IT-Recht Kanzlei aktualisiert ihre niederländischen AGB

08.07.2015, 17:16 Uhr | Lesezeit: 2 min
IT-Recht Kanzlei aktualisiert ihre niederländischen AGB

Die IT-Recht Kanzlei hat ihre niederländischen AGB für den Verkauf von Waren in den Niederlanden aktualisiert und grundlegend überarbeitet - gerade was die AGB-Regeln zur Gewährleistungshaftung und der allgemeinen Haftung des Verkäufers angeht. Diese Änderungen wurden notwendig, da das niederländische Recht nur zum Teil den EU-Vorgaben (Verbraucherrechterichtlinie 2011/83, Verbrauchsgüterkaufrichtlinie 1999/44/EG) folgt.

Es galt hier vor allem folgende wichtige Besonderheiten zu berücksichtigen:

  • Verbraucher kann die Nachbesserung auf Kosten des Verkäufers durch einen Dritten vornehmen lassen, wenn der4 Verkäufer seiner Nachbesserungspflicht auch nach schriftlicher Aufforderung nicht innerhalb einer angemessenen Zeit erfüllte hat.
  • Hinsichtlich der Verjährung von Ansprüchen des Käufers wegen Mängel der Kaufsache gilt, dass das niederländische Kaufrecht die Verjährungsfrist von zwei Jahren nicht an den Zeitpunkt der Lieferung der Ware sondern an den Zeitpunkt der Anzeige eines Mangels knüpft. So kann bei langlebigen Konsumgütern ein Mangel erst viele Jahre nach Kauf des Artikels angezeigt werden. Erst ab diesem Zeitpunkt läuft die zweijährige Verjährungsfrist.
  • Das niederländische Kaufrecht kennt bei der Verjährung von Sachmängelansprüchen keinen Unterschied zwischen Neuware und gebrauchter Ware.
  • Der Verkäufer haftet gegenüber dem Käufer grundsätzlich nicht wegen Mängelfolgeschäden aus Produkthaftung. Hier muss sich der Käufer an den Hersteller der Ware wenden.

Tipp: Sie haben Interesse an unseren niederländischen AGB für den Verkauf von Waren in den Niederlanden? Informieren Sie sich gerne hier.

Tipp: Sie haben Fragen zu dem Beitrag? Diskutieren Sie hierzu gerne mit uns in der Unternehmergruppe der IT-Recht Kanzlei auf Facebook.


Link kopieren

Als PDF exportieren

Drucken

|

Per E-Mail verschicken

Zum Facebook-Account der Kanzlei

Zum Instagram-Account der Kanzlei

0 Kommentare

weitere News

Gewährleistungsrecht in den Niederlanden für Kaufverträge
(09.12.2020, 13:33 Uhr)
Gewährleistungsrecht in den Niederlanden für Kaufverträge
Achtung bei Vereinbarung Vorauskasse: beim Vertrieb von Waren in den Niederlanden
(10.03.2020, 16:41 Uhr)
Achtung bei Vereinbarung Vorauskasse: beim Vertrieb von Waren in den Niederlanden
Überarbeitung der Rechtstexte der IT-Recht Kanzlei für die Niederlande
(07.10.2015, 09:53 Uhr)
Überarbeitung der Rechtstexte der IT-Recht Kanzlei für die Niederlande
Neues Verbraucherrecht in den Niederlanden
(19.06.2015, 14:37 Uhr)
Neues Verbraucherrecht in den Niederlanden
Onlinehandel in den Niederlanden: Umsetzung der Verbraucherrechtelinie durch niederländisches Gesetz
(16.05.2014, 10:37 Uhr)
Onlinehandel in den Niederlanden: Umsetzung der Verbraucherrechtelinie durch niederländisches Gesetz
Onlinehandel in den Niederlanden: Spielregeln des niederländischen E-Commerce
(11.06.2013, 07:57 Uhr)
Onlinehandel in den Niederlanden: Spielregeln des niederländischen E-Commerce
Kommentar
verfassen
Ihre Meinung zu unserem Beitrag.
* mit Sternchen gekennzeichnete Felder sind Pflichtfelder
speichern

Vielen Dank für Ihren Kommentar

Wir werden diesen nach einer kurzen Prüfung
so schnell wie möglich freigeben.
Ihre IT-Recht Kanzlei
Vielen Dank!

Ihr Kommentar konnte nicht gespeichert werden!

Bitte versuchen Sie es zu einem späteren Zeitpunkt noch einmal.
Ihre IT-Recht Kanzlei
Vielen Dank!

Kontakt:

IT-Recht Kanzlei

Alter Messeplatz 2
80339 München

Tel.: +49 (0)89 / 130 1433 - 0
Fax: +49 (0)89 / 130 1433 - 60

E-Mail: info@it-recht-kanzlei.de

© 2004-2024 · IT-Recht Kanzlei