Onlinehandel mit Verbrauchern in Frankreich: Umsetzung der Verbraucherrichtlinie

Tipp:
Weiterführende Informationen finden Sie hier:
"Französische Widerrufsbelehrung 2014: Text der Information zur Widerrufsbelehrung laut französischer Durchführungsbestimmung weicht von Verbraucherrechterichtlinie ab"
Frankreich hat anders als Deutschland die Verbraucherrichtlinie 2011/83/EU bisher noch nicht in französisches Recht umgesetzt.
So soll durch die Richtlinie EU-einheitlich geregelt werden
- die vorvertraglichen Pflichtinformationen
- das Widerrufsrecht mit einer EU-einheitlichen Widerrufsfrist von 14 Kalendertagen
- Regeln zur Lieferfrist und zum Gefahrübergang
- Zustimmung des Verbrauchers zu kostenpflichtigen Extraleistungen
- Telefonverbindung des Onlinehändlers zum Standardtarif
In Frankreich gibt es einen Gesetzesentwurf zur Umsetzung der Verbraucherrichtlinie (Loi Hamon, benannt nach dem französischen Verbraucherminister Hamon), der am 13. Februar 2014 definitiv durch das französische Parlament angenommen wurde. Auf Druck der Opposition muss sich noch der Verfassungsrat (conseil constitutionel) mit dem Gesetzesentwurf befassen. Wahrscheinlich wird das Gesetz im März 2014 in Kraft treten.
Der Gesetzesentwurf war im Gesetzesverfahren äußerst umstritten, da die französische Regierung mit ihrem Gesetzesentwurf weit über die bloße Umsetzung der Verbraucherrichtlinie (s. die o.g. Punkte) hinausgehen wollte. Die wichtigsten Punkte des Gesetzesentwurfs:
- Einführung des Instruments der Sammelklage zugunsten der Verbraucher,
- Erleichterte Möglichkeit der Kündigung von Versicherungsverträgen,
- Ausweitung des Schutzes von Produkten nach ihrem Ursprungsort (identités géopraphiques protegées) auf alle handgefertigten Produkte (nicht nur handgefertigte Lebensmittel),
- Aufstellung eines nationales Registers von Verbraucherkrediten,
- Verstärkung der Rechte der Überwachungsbehörden,
- Stärkung der Rechte des Verbrauchers bei Vergabe von Verbraucherkrediten,
- Verlängerung der Widerspruchsfrist (entsprechend EU-Richtlinie),
- Einführung eines neues Logo „Fait maison“ in der Gastronomie
Zu dem neuen französischen Verbrauchergesetz (Loi Hamon) werden wir nach Inkrafttreten noch berichten.
Tipp: Professionelle französische Rechtstexte der IT-Recht Kanzlei
Die IT-Recht Kanzlei bietet Online-Händlern, die Waren nach Frankreich vertreiben, ab monatlich 12,99 Euro
- französische Allgemeine Geschäftsbedingungen,
- französische Widerrufsbelehrungen und
- Datenschutzerklärungen
im Paket für folgende Handelsplattformen in Frankreich an:
- AGB für DaWanda - Frankreich
- AGB für Online-Shop - Frankreich
IT-Recht Kanzlei steht für Qualität
Die IT-Recht Kanzlei ist seit 2004 in den Bereichen des E-Commerce sowie des Wettbewerbsrechts tätig und Marktführer unter den Kanzleien im Bereich dauerhafter Händlerbetreuung.
Die Fachanwälte der IT-Recht Kanzlei stellen durch eine dauerhafte Qualitätssicherung die Aktualität und Rechtssicherheit der hier angebotenen Rechtstexte sicher.
Über 30.000 Präsenzen nutzen derzeit unsere Rechtstexte - dies bürgt für die Qualität der Rechtstexte der IT-Recht Kanzlei.
Tipp: Fragen zum Beitrag? Diskutieren Sie hierzu gerne mit uns in der Unternehmergruppe der IT-Recht Kanzlei auf Facebook .
Link kopieren
Als PDF exportieren
Per E-Mail verschicken
Zum Facebook-Account der Kanzlei
Zum Instagram-Account der Kanzlei
Beiträge zum Thema






0 Kommentare