IT-Recht Kanzlei
Fragen oder Anregungen?

Kontaktieren Sie uns:
IT-Recht Kanzlei
Kanzlei Keller-Stoltenhoff, Keller
Alter Messeplatz 2
Tel.: +49 (0)89 / 130 1433-0
Fax: +49 (0)89 / 130 1433-60
E-Mail: info@it-recht-kanzlei.de

Neue, strengere Vorschriften für Lebensmittel für Säuglinge, Kleinkinder und für besondere medizinische Zwecke

13.06.2013, 08:37 Uhr | Lesezeit: 4 min
Neue, strengere Vorschriften für Lebensmittel für Säuglinge, Kleinkinder und für besondere medizinische Zwecke

Das Europäische Parlament hat kürzlich einer Reihe von klareren Vorschriften zugestimmt, mit denen spezielle Gruppen von Verbrauchern, beispielsweise Säuglinge und Kleinkinder, geschützt werden sollen. Ziel ist, die Verbraucher bezüglich des Inhalts und der Vermarktung dieser „besonderen“ Lebensmittel besser zu schützen, ein besseres Umfeld für Unternehmen zu schaffen und für eine bessere Anwendung der Vorschriften zu sorgen.

Das neue System

Auf dem Markt gibt es immer mehr Lebensmittel, die speziell bestimmte Zielgruppen in der Bevölkerung ansprechen sollen. Die geltenden EU-Vorschriften für diese Produkte sind komplex und zersplittert, da sich unterschiedliche Vorschriften und Konzepte überschneiden, was Verwirrung bei Unternehmen und nationalen Behörden, die die Vorschriften anwenden, hervorrufen kann.

Mit dieser neuen Verordnung über Lebensmittel für spezielle Gruppen werden die in der EU geltenden Vorschriften gestrafft, indem unnötige und widersprüchliche Vorschriften gestrichen und durch einen neuen, vereinfachten Rahmen ersetzt werden. Der neue Rahmen gilt für:

  • Lebensmittel für Säuglinge und Kleinkinder;
  • Lebensmittel für Personen mit besonderen Gesundheitsproblemen;
  • Lebensmittel zur Gewichtskontrolle, die die tägliche Nahrungsmittelration vollständig ersetzen.

Mit dieser neuen Verordnung wird das breite Konzept der „Lebensmittel, die für eine besondere Ernährung bestimmt sind“ abgeschafft, das sich als ungeeignet für den heutigen Markt und Rechtsrahmen erwiesen hat.

Nach dem neuen Ansatz werden Lebensmittel für andere Bevölkerungsgruppen anderen Rechtsvorschriften unterliegen. Die Vorschriften für Lebensmittel für Menschen mit einer Glutenunverträglichkeit werden z. B. in die Verordnung über die Information der Verbraucher über Lebensmittel übertragen.

Banner Premium Paket

Nächste Schritte

Die Verordnung wird in den kommenden Wochen im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht, gilt aber erst ab 2016, damit den Unternehmen genügend Zeit bleibt, ihre Handelspraktiken anzupassen. Es werden jedoch keine Produkte vom Markt zurückgezogen werden müssen.

Im Laufe der nächsten zwei Jahre wird die Kommission

  • detaillierte Vorschriften (delegierte Rechtsakte) über die von der Verordnung erfassten Lebensmittel erlassen und
  • zwei Berichte über die Notwendigkeit vorlegen, in der Zukunft besondere Vorschriften für so genannte „Wachstumsmilch“ für Kleinkinder und in Bezug auf Lebensmittel für Sportler zu erlassen.

Die Kommission wird außerdem besondere Vorschriften über die Verwendung von Aussagen zum Nichtvorhandensein bzw. reduzierten Vorhandensein von Laktose in Lebensmitteln erlassen.

Hintergrund

Lebensmittel, die für eine besondere Ernährung bestimmt sind (diätetische Lebensmittel) sind derzeit als Lebensmittel definiert, die sich von Lebensmitteln für den allgemeinen Verzehr unterscheiden und die aufgrund ihrer besonderen Zusammensetzung oder Herstellung dazu bestimmt sind, den besonderen Ernährungsbedürfnissen spezieller Bevölkerungsgruppen zu genügen.

Die Bezeichnung, unter der ein diätetisches Lebensmittel verkauft wird, muss einen Hinweis beinhalten, für welche spezifischen Ernährungszwecke es geeignet und für welche spezielle Bevölkerungsgruppe es bestimmt ist (z. B. glutenfreies Lebensmittel für Menschen, die an Zöliakie leiden, Getreidebeikost für Kleinkinder, Säuglingsanfangsnahrung ab Geburt, Lebensmittel für Sportler usw.).

Die Vorschriften bestehen seit über 30 Jahren, und angesichts der Entwicklung der Lebensmittelprodukte und des EU-Lebensmittelrechts war eine Überarbeitung des Rechtsrahmens für diätetische Lebensmittel erforderlich. Immer häufiger werden spezialisierte „normale“ Lebensmittel gezielt für bestimmte Bevölkerungsgruppen angeboten (z. B. Proteinriegel zur Unterstützung des Muskelaufbaus für Athleten, Nahrungsergänzungsmittel für Schwangere, mit Kalzium und Vitamin D angereicherte Lebensmittel, die für ältere Erwachsene geeignet sind, Schlankheitsmittel usw.).

Inzwischen wurden neuere Rechtsvorschriften ausgearbeitet, mit denen diese Produkte besser geregelt werden (z. B. die Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 über nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben über Lebensmittel, in der besondere Vorschriften dazu festgelegt sind, wie Unternehmer die Verbraucher über die ernährungsphysiologisch vorteilhaften oder gesundheitlichen Eigenschaften eines Lebensmittels unterrichten können). Es war offensichtlich, dass der Unterschied zwischen „diätetischen Lebensmitteln“ und „normalen Lebensmitteln“ für die Bürgerinnen und Bürgern, die Interessenträger und die Durchsetzungsbehörden nicht mehr klar erkennbar war. Eine von der Kommission ausgearbeitete Folgenabschätzung ergab, dass die Existenz eines speziellen EU-Rechtsrahmens für „diätetische Lebensmittel“ parallel zu anderen Rechtsakten neueren Datums nicht mehr gerechtfertigt war.

Tipp: Sie haben Fragen zu dem Beitrag? Diskutieren Sie hierzu gerne mit uns in der Unternehmergruppe der IT-Recht Kanzlei auf Facebook.

Bildquelle:
© Visual Concepts - Fotolia.com

Link kopieren

Als PDF exportieren

Drucken

|

Per E-Mail verschicken

Zum Facebook-Account der Kanzlei

Zum Instagram-Account der Kanzlei

0 Kommentare

weitere News

Achtung: Das müssen Sie wissen, wenn Sie mit Freebies werben möchten!
(21.04.2022, 16:38 Uhr)
Achtung: Das müssen Sie wissen, wenn Sie mit Freebies werben möchten!
Abmahnung vorprogrammiert: Unzulässige Werbung für Lebensmittel
(14.04.2022, 15:21 Uhr)
Abmahnung vorprogrammiert: Unzulässige Werbung für Lebensmittel
Abmahnung Verband Sozialer Wettbewerb e.V.: Fehlende Pflichtinformationen und unlautere Bekömmlichkeitswerbung für Wein
(02.11.2020, 10:02 Uhr)
Abmahnung Verband Sozialer Wettbewerb e.V.: Fehlende Pflichtinformationen und unlautere Bekömmlichkeitswerbung für Wein
Weil der Kater eine Krankheit ist: Vorsicht bei Werbeaussagen
(23.09.2019, 15:51 Uhr)
Weil der Kater eine Krankheit ist: Vorsicht bei Werbeaussagen
LG Stade: Werbung mit „Käse-Alternative“ für vegane Produkte begründet keinen Wettbewerbsverstoß
(20.05.2019, 12:35 Uhr)
LG Stade: Werbung mit „Käse-Alternative“ für vegane Produkte begründet keinen Wettbewerbsverstoß
BGH: "Olympiaverdächtige" Werbung für Sportbekleidung zulässig
(07.03.2019, 11:16 Uhr)
BGH: "Olympiaverdächtige" Werbung für Sportbekleidung zulässig
Kommentar
verfassen
Ihre Meinung zu unserem Beitrag.
* mit Sternchen gekennzeichnete Felder sind Pflichtfelder
speichern

Vielen Dank für Ihren Kommentar

Wir werden diesen nach einer kurzen Prüfung
so schnell wie möglich freigeben.
Ihre IT-Recht Kanzlei
Vielen Dank!

Ihr Kommentar konnte nicht gespeichert werden!

Bitte versuchen Sie es zu einem späteren Zeitpunkt noch einmal.
Ihre IT-Recht Kanzlei
Vielen Dank!

Kontakt:

IT-Recht Kanzlei

Alter Messeplatz 2
80339 München

Tel.: +49 (0)89 / 130 1433 - 0
Fax: +49 (0)89 / 130 1433 - 60

E-Mail: info@it-recht-kanzlei.de

© 2004-2024 · IT-Recht Kanzlei