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Im Bundestag notiert: E-Zigarette

06.07.2012, 08:27 Uhr | Lesezeit: 1 min
Im Bundestag notiert: E-Zigarette

Handlungsanleitung: Der Verkauf von E-Zigaretten und Liquids (Update) Hinweis: Interessante weiterführende Informationen zum Thema hat die IT-Recht Kanzlei in ihrem Beitrag "Handlungsanleitung: Der Verkauf von E-Zigaretten und Liquids (Update)" veröffentlicht.

Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) hat Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Köln zur elektronischen Zigarette eingelegt. Wie die Bundesregierung in ihrer Antwort (17/9872) hat Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Köln zur elektronischen Zigarette eingelegt. Wie die Bundesregierung in ihrer Antwort (17/9872) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (17/9712) weiter schreibt, wird das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen deshalb im Hauptsacheverfahren erneut über die zu Grunde liegenden Sach- und Rechtsfragen zu entscheiden haben. Das BfArM hatte die E-Zigarette als zulassungspflichtig eingestuft. In erster Instanz hatte dem das Verwaltungsgericht Köln mit Urteil vom 20. März 2012 (AZ VG 7 K 3169/11) widersprochen.) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (17/9712) weiter schreibt, wird das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen deshalb im Hauptsacheverfahren erneut über die zu Grunde liegenden Sach- und Rechtsfragen zu entscheiden haben. Das BfArM hatte die E-Zigarette als zulassungspflichtig eingestuft. In erster Instanz hatte dem das Verwaltungsgericht Köln mit Urteil vom 20. März 2012 (AZ VG 7 K 3169/11) widersprochen.

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