
PKW-Verkäufer müssen die - zugegebenermaßen komplizierten - Bestimmungen der Pkw-Energiekennzeichnungsverordnung bei ihrer Werbung für neue Personenkraftwagen beachten. Nicht zuletzt mit der Novellierung der Pkw-EnVKV 2011 haben sich in letzter Zeit einschneidende Änderungen für die rechtssichere Gestaltung der Online-Neufahrzeugwerbung ergeben. Eine spannende Frage in dem Zusammenhang ist, ob bei Anzeigenbörsen (wie z.B. mobile.de) die Energieeffizienzklasse angegeben werden muss.
Hier haben wir das Thema besprochen.
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