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Checkliste für die Nutzung von Facebook-Logos – was Sie beachten sollten

13.01.2012, 11:08 Uhr | Lesezeit: 2 min
Checkliste für die Nutzung von Facebook-Logos – was Sie beachten sollten

Im Artikel „Nutzung von ‚Facebook’-Zeichen (Logos, Marken etc.) – so sichern Sie sich vor bösen Überraschungen“ hatten wir über die von Facebook aufgestellten Richtlinien berichtet. Nachfolgend finden Sie eine Checkliste speziell für die Nutzung des „f“-Logos, des „facebook“-Logos, und des „Gefällt-mir“- Buttons…

Als Faustregel gilt nach den Facebook-Richtlinien für die Logos:

1. „facebook“- Logo (mit dem ausgeschriebenen Schriftzug „Facebook“ weiß auf blauem Hintergrund):

→ Nutzung ausschließlich mit vorheriger Genehmigung

2. „f“- Logo („f“ weiß auf blauem Hintergrund):

→ unter Einhaltung der von Facebook aufgestellten Richtlinien ohne gesonderte Genehmigung nutzbar

3. “Gefällt-mir”- Button:

→ unter Einhaltung der von Facebook aufgestellten Richtlinien ohne gesonderte Genehmigung nutzbar

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Und so können Sie vorgehen (Checkliste):

A. Vorfrage: Wo wollen Sie das Logo verwenden?

- Nutzung in Zusammenhang mit Handelswaren und anderen Produkten, d.h. in Zusammenhang mit Werbemitteln (z.B. Kleidungsstücke, Hüte, Tassen, Puppen, Spielzeuge)

→ Nutzung ausschließlich mit vorheriger Genehmigung

- Nutzung im Rundfunk („use in broadcast, such as in television or film production“)

→ Nutzung ausschließlich mit vorheriger Genehmigung

- Sonstige Online-Nutzung (z.B. auf eigener Internetseite) oder Offline-Nutzung (z.B. auf Flyern, Broschüren, Plakaten):
→ siehe unten B.

B. Gehen Sie im Falle ‚Sonstiger Online-/Offline-Nutzung‘ wie folgt vor:

1. Erster Schritt:

Welches Logo wollen Sie verwenden, ist es genehmigungsfrei?

Sehen Sie bei den Facebook-Richtlinien bei Marken & Logos nach.

2. Zweiter Schritt:

Ist die Nutzung des Logos nach den Facebook-Richtlinien genehmigungsfrei , achten Sie darauf, dass Sie die von Facebook aufgestellten Voraussetzungen der genehmigungsfreien Nutzung einhalten.

Wenn nach den Facebook-Richtlinien eine Genehmigung erforderlich ist: Stellen Sie eine Genehmigungsanfrage an Facebook. Verwenden Sie das Logo nur, wenn Sie eine Genehmigung für die beabsichtigte Nutzung erhalten.

3. Dritter Schritt:

Prüfen Sie, ob Sie auch die „Allgemeinen Richtlinien“ erfüllen.

Empfehlung:

Es sollte immer genau geprüft werden, ob alle Voraussetzungen für eine Nutzung vorliegen. Bei einem Verstoß droht eine Abmahnung, ggf. ein Rechtsstreit, und möglicherweise die Sperrung Ihrer Facebook-Seite. Sie sind trotz Checkliste unsicher? Holen Sie im Zweifel anwaltlichen Rat und/oder die Genehmigung von Facebook für die beabsichtigte Nutzung eines Facebook-Logos ein.

Tipp: Sie haben Fragen zu dem Beitrag? Diskutieren Sie hierzu gerne mit uns in der Unternehmergruppe der IT-Recht Kanzlei auf Facebook.

Bildquelle:
© Mindwalker - Fotolia.com

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1 Kommentar

M
Milli Man 14.06.2013, 17:34 Uhr
Frage "URL"-Druck
Hallo, sehr hilfreich!
Wie ist es aber, wenn ich einfach nur meinen Bandnamen mit der Facebook-URL drucken möchte? Bsp.: "facebook.com/Bandname" ?
Geht dies ohne weitere rechtliche Beachtungen?
Gruß, Milli Man

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