IT-Recht Kanzlei
Fragen oder Anregungen?

Kontaktieren Sie uns:
IT-Recht Kanzlei
Kanzlei Keller-Stoltenhoff, Keller
Alter Messeplatz 2
Tel.: +49 (0)89 / 130 1433-0
Fax: +49 (0)89 / 130 1433-60
E-Mail: info@it-recht-kanzlei.de

“MTV I want a famous face“ Sendezeitbeschränkung auf die Nachtzeit rechtens

29.04.2011, 16:58 Uhr | Lesezeit: 2 min
“MTV I want a famous face“ Sendezeitbeschränkung auf die Nachtzeit rechtens

Mit Urteil vom 23. März 2011 hat der Bayer. Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) der Berufung der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien (BLM) stattgegeben und entschieden, dass die Sendezeitbeschränkung für zwei Folgen der Sendung „MTV I want a famous face“ auf die Nachtzeit zwischen 23 Uhr und 6 Uhr zu Recht erfolgt ist.

Die Klägerin ist Anbieterin des medienrechtlich genehmigten Musikspartenprogramms MTV. Sie klagte gegen die Sendezeitbeschränkung der BLM in Bezug auf zwei Folgen der Serie „MTV I want a famous face“, die im Juli und August 2004 zwischen 21:30 Uhr und 22:30 Uhr auf MTV ausgestrahlt wurden. Darin unterziehen sich junge Erwachsene Schönheitsoperationen, um ihrem jeweiligen Idol (Folge 3: Kate Winslet; Folge 4: Pamela Anderson) ähnlich zu sehen. Der Sendezeitbeschränkung war eine Entscheidung der Kommission für Jugendmedienschutz der Landesmedienanstalten (KJM) vorangegangen, wonach TV-Formate, in denen Schönheitsoperationen zu Unterhaltungszwecken angeregt, durchgeführt oder begleitet werden, grundsätzlich nicht vor 23.00 Uhr gezeigt werden dürfen. Solche Sendungen könnten Kinder und Jugendliche in ihrer Entwicklung beeinträchtigen. In der wichtigen Phase der Identitätsfindung werde „jungen Zuschauern suggeriert, es komme nur auf das Äußere an und dieses sei beliebig formbar. Sie könnten den Eindruck gewinnen, dass sich Probleme der Selbstakzeptanz durch Wegschneiden, beliebiges Verkleinern und Vergrößern von Körperteilen, Absaugen oder Einspritzungen lösen lassen.“

Nach Auffassung des BayVGH konnte die BLM die Sendezeitbeschränkung auf die Bestimmungen des Staatsvertrags über den Schutz der Menschenwürde und den Jugendschutz in Rundfunk und Telemedien (Jugendmedienschutz-Staatsvertrag) stützen. Die Folgen 3 und 4 von „MTV I want a famous face“ seien geeignet, die Entwicklung von Kindern und Jugendlichen zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit zu beeinträchtigen. Zwar stehe der KJM bei der Anwendung des Staatsvertrags kein Beurteilungsspielraum zu. Gleichwohl sei ihre sachverständige Einschätzung verbindlich, weil sie im Gerichtsverfahren nicht erschüttert worden sei. Dass die Freiwillige Selbstkontrolle Fernsehen e.V. (FSF) zuvor eine der beiden Folgen zur Ausstrahlung auch tagsüber für geeignet gehalten hatte, führe zu keiner anderen Beurteilung, denn die Sendung sei noch verändert worden, nachdem die FSF sie in englischer Originalfassung gesehen habe.

Die Revision gegen das Urteil zum Bundesverwaltungsgericht in Leipzig wurde zugelassen.

Urteil vom 23.03.2011, Az.: 7 BV 09.2512 und 2513

PM des BayVGH vom 01.04.2011

Tipp: Sie haben Fragen zu dem Beitrag? Diskutieren Sie hierzu gerne mit uns in der Unternehmergruppe der IT-Recht Kanzlei auf Facebook.

Bildquelle:
© so47 - Fotolia.com

Link kopieren

Als PDF exportieren

Drucken

|

Per E-Mail verschicken

Zum Facebook-Account der Kanzlei

Zum Instagram-Account der Kanzlei

0 Kommentare

weitere News

Was ist beim Verkauf von Computer- und Konsolenspielen bzgl. der Alterskennzeichnung zu beachten?
(01.02.2023, 08:09 Uhr)
Was ist beim Verkauf von Computer- und Konsolenspielen bzgl. der Alterskennzeichnung zu beachten?
Verbot pornographischer Inhalte im Internet ohne Altersbeschränkung zulässig – selbst für Anbieter im Ausland
(01.03.2022, 10:31 Uhr)
Verbot pornographischer Inhalte im Internet ohne Altersbeschränkung zulässig – selbst für Anbieter im Ausland
Altersverifikation beim Verkauf altersbeschränkter Waren: Welchen Dienst man bei DHL buchen sollte und welchen besser nicht
(12.01.2022, 11:46 Uhr)
Altersverifikation beim Verkauf altersbeschränkter Waren: Welchen Dienst man bei DHL buchen sollte und welchen besser nicht
Das neue Jugendschutzgesetz (JuSchG) ist da: Diese Änderungen sind zu beachten!
(09.06.2021, 12:07 Uhr)
Das neue Jugendschutzgesetz (JuSchG) ist da: Diese Änderungen sind zu beachten!
Aktuelle Abmahnung wegen fehlender Altersverifikation beim Online-Handel mit Tabakwaren, E-Zigaretten, E-Shishas und Liquids
(06.05.2021, 15:08 Uhr)
Aktuelle Abmahnung wegen fehlender Altersverifikation beim Online-Handel mit Tabakwaren, E-Zigaretten, E-Shishas und Liquids
Frage des Tages: Was ist beim Versand von USK-/ FSK- Bildträgern mit den Altersfreigaben ab 0, 6, 12 und 16 Jahren zu beachten?
(23.10.2020, 12:30 Uhr)
Frage des Tages: Was ist beim Versand von USK-/ FSK- Bildträgern mit den Altersfreigaben ab 0, 6, 12 und 16 Jahren zu beachten?
Kommentar
verfassen
Ihre Meinung zu unserem Beitrag.
* mit Sternchen gekennzeichnete Felder sind Pflichtfelder
speichern

Vielen Dank für Ihren Kommentar

Wir werden diesen nach einer kurzen Prüfung
so schnell wie möglich freigeben.
Ihre IT-Recht Kanzlei
Vielen Dank!

Ihr Kommentar konnte nicht gespeichert werden!

Bitte versuchen Sie es zu einem späteren Zeitpunkt noch einmal.
Ihre IT-Recht Kanzlei
Vielen Dank!

Kontakt:

IT-Recht Kanzlei

Alter Messeplatz 2
80339 München

Tel.: +49 (0)89 / 130 1433 - 0
Fax: +49 (0)89 / 130 1433 - 60

E-Mail: info@it-recht-kanzlei.de

© 2004-2024 · IT-Recht Kanzlei