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Landgericht München II: 3 wettbewerbsrechtliche Verstöße = 7.500,- € Streitwert

11.02.2011, 15:44 Uhr | Lesezeit: 1 min
Landgericht München II: 3 wettbewerbsrechtliche Verstöße = 7.500,- € Streitwert

Das Landgericht München II setzte im Rahmen eines einstweiligen Verfügungsverfahrens (Beschluss vom 10.02.2001, Az.: 1 HK O 664/11) einen Streitwert von 7.500,- Euro fest. Hierbei hatte die Antragsgegnerin drei Wettbewerbsverstöße in Ihrem gewerblichen Online-Shop begangen.

Das Landgericht München II untersagte der Antragsgegnerin

  • einen unrichtigen Namen im Impressum mitzuteilen;
  • nicht darüber zu belehren ob der Vertragstext nach dem Vertragsschuss von dem Unternehmer gespeichert wird und ob er dem Kunden zugänglich ist;
  • die Klausel „Teillieferungen sind zulässig.“ in Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu verwenden.

 

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Bildquelle:
© Dušan Zidar - Fotolia.com

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