Auf der Internetinformationsseite der Europäischen Kommission zum „Einkauf im Internet“ findet sich der Hinweis, dass ein Online-Händler mit Sitz in der EU rechtswidrig handle, sollte sich dieser weigern, seine Waren an Kunden in einem anderen EU-Land zu verkaufen.
Die Europäische Kommission führt auf dieser Seite ein Fallbeispiel aus:
„Wenn Sie beispielsweise über das Internet CDs oder Bücher von einem in der EU ansässigen Verkäufer kaufen möchten, Ihnen dies aber nicht ermöglicht wird oder Sie zu Ihrem nationalen Online-Shop weitergeleitet werden (der möglicherweise andere Produkte anbietet oder andere Preise verlangt), nur weil Sie in einem anderen EU-Land leben, handelt der Verkäufer rechtswidrig.“
Auf einer weiterführenden Internetseite finden sich weitergehende Informationen:
„Neue Verbraucherrechte in der EU • Das neue EU-Recht räumt Ihnen mehr Rechte beim Einkauf von Dienstleistungen im Ausland ein, wenn Sie z. B. • (…) • Produkte im Internet einkaufen, • (…) Bei Dienstleistungen dieser und anderer Art haben Sie das Recht, bei einem Dienstleister mit Sitz in einem anderen EU-Land einzukaufen, und das • ohne Preisdiskriminierung und • ohne, dass der Verkäufer Ihnen den Verkauf nur deshalb verweigert, weil Sie in einem anderen EU-Land leben.
Hat der Verkäufer allerdings objektive Gründe, Ihnen den Verkauf zu verweigern, ist er unter Umständen im Recht.“
Kommentar
Die Ausführungen der Europäischen Kommission sind nach Meinung der IT-Recht Kanzlei zumindest missverständlich. Richtig ist, dass ein EU-Bürger nicht aufgrund seiner Staatsangehörigkeit diskriminiert werden darf. Allerdings besteht kein faktischer Zwang für deutsche Online-Händler zur Belieferung sämtlicher EU-Bürger im Ausland, da der Händler sein Liefergebiet zulässigerweise aus sachlichen Gründen heraus begrenzen kann.
Tipp: Sie haben Fragen zu dem Beitrag? Diskutieren Sie hierzu gerne mit uns in der Unternehmergruppe der IT-Recht Kanzlei auf Facebook.
© Emin Ozkan - Fotolia.com
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1 Kommentar
vielen Dank für Ihren interessanten Artikel. In der Financial Times Deutschland ist heute auf der Titelseite ein Artikel zu diesem Thema erschienen. In dem Artikel wird behauptet, dass es einen neuen EU-Richtlinienentwurf geben soll, demzufolge Händler gezwungen wären, in alle 27 Mitgliedstaaten der EU zu versenden. Leider wird in der Financial Times Deutschland keine Quelle für diese Richtlinie angegeben. mir ist nun nicht klar, ob es möglicherweise einen neuen Richtlinienentwurf gibt oder ob sich der Artikel der Financial Times Deutschland auf die gleichen Regelungen bezieht wie ihr Artikel.
Ich würde mich sehr freuen, wenn Sie klarstellen könnten, ob es zum Versand einen neuen Richtlinienentwurf gibt oder ob wir hier über Regelungen sprechen, die bereits in Kraft sind. Geht es hier um die Dienstleistungsrichtlinie oder um den Versand von Ware?