Europäische Kommission: Müssen deutsche Online-Händler Verbraucher in der gesamten EU beliefern?
Auf der Internetinformationsseite der Europäischen Kommission zum „Einkauf im Internet“ findet sich der Hinweis, dass ein Online-Händler mit Sitz in der EU rechtswidrig handle, sollte sich dieser weigern, seine Waren an Kunden in einem anderen EU-Land zu verkaufen.
Die Europäische Kommission führt auf dieser Seite ein Fallbeispiel aus:
„Wenn Sie beispielsweise über das Internet CDs oder Bücher von einem in der EU ansässigen Verkäufer kaufen möchten, Ihnen dies aber nicht ermöglicht wird oder Sie zu Ihrem nationalen Online-Shop weitergeleitet werden (der möglicherweise andere Produkte anbietet oder andere Preise verlangt), nur weil Sie in einem anderen EU-Land leben, handelt der Verkäufer rechtswidrig.“
Auf einer weiterführenden Internetseite finden sich weitergehende Informationen:
„Neue Verbraucherrechte in der EU • Das neue EU-Recht räumt Ihnen mehr Rechte beim Einkauf von Dienstleistungen im Ausland ein, wenn Sie z. B. • (…) • Produkte im Internet einkaufen, • (…) Bei Dienstleistungen dieser und anderer Art haben Sie das Recht, bei einem Dienstleister mit Sitz in einem anderen EU-Land einzukaufen, und das • ohne Preisdiskriminierung und • ohne, dass der Verkäufer Ihnen den Verkauf nur deshalb verweigert, weil Sie in einem anderen EU-Land leben.
Hat der Verkäufer allerdings objektive Gründe, Ihnen den Verkauf zu verweigern, ist er unter Umständen im Recht.“
Kommentar
Die Ausführungen der Europäischen Kommission sind nach Meinung der IT-Recht Kanzlei zumindest missverständlich. Richtig ist, dass ein EU-Bürger nicht aufgrund seiner Staatsangehörigkeit diskriminiert werden darf. Allerdings besteht kein faktischer Zwang für deutsche Online-Händler zur Belieferung sämtlicher EU-Bürger im Ausland, da der Händler sein Liefergebiet zulässigerweise aus sachlichen Gründen heraus begrenzen kann.
Tipp: Sie haben Fragen zu dem Beitrag? Diskutieren Sie hierzu gerne mit uns in der Unternehmergruppe der IT-Recht Kanzlei auf Facebook.
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