IT-Recht Kanzlei
Fragen oder Anregungen?

Kontaktieren Sie uns:
IT-Recht Kanzlei
Kanzlei Keller-Stoltenhoff, Keller
Alter Messeplatz 2
Tel.: +49 (0)89 / 130 1433-0
Fax: +49 (0)89 / 130 1433-60
E-Mail: info@it-recht-kanzlei.de

EU-Kommission: "Die meisten Websites für den Online-Verkauf von Elektronik sind jetzt sicher"

23.09.2010, 09:23 Uhr | Lesezeit: 3 min
EU-Kommission:  "Die meisten Websites für den Online-Verkauf von Elektronik sind jetzt sicher"

Der Online-Kauf gängiger Elektronikartikel, etwa von Digitalkameras oder Abspielgeräten, ist nach einem scharfen Vorgehen gegen problematische Websites erheblich sicherer geworden. 84 % der auf die Einhaltung des EU-Verbraucherrechts überprüften Websites für den Verkauf von Elektronik entsprechen nun den EU?Vorschriften (im Jahr 2009 waren es nur 44 %). Eine koordinierte Untersuchung („Sweep“) war im Mai 2009 eingeleitet und von nationalen Behörden in 26 Mitgliedstaaten sowie in Norwegen und Island durchgeführt worden. Zu den festgestellten Problemen zählten u. a. irreführende Informationen über die Rechte der Verbraucher, falsche Preisangaben sowie fehlende Kontaktangaben zum Verkäufer (IP/09/1292 ). Die betreffenden Websites wurden inzwischen berichtigt; falls erforderlich, wurden Sanktionen verhängt.

Der EU-Kommissar für Gesundheit und Verbraucher, John Dalli, sagte hierzu:

„Zweck dieser koordinierten Untersuchungen ist es, dafür zu sorgen, dass das EU-Recht zum Schutz der Verbraucher kompromisslos durchgesetzt wird, denn transparente Preisangaben und wahrheitsgemäße Informationen sind unerlässlich. Die heute vorgestellten Ergebnisse zeigen, dass dieses Vorgehen erfolgreich ist. Es kann zur Stärkung des Vertrauens der Verbraucher beitragen und damit auch den seriösen Unternehmen nützen. Wir sind fest entschlossen, diese gemeinsamen Aktionen zur Rechtsdurchsetzung fortzuführen."

Die Untersuchung

Eine koordinierte Untersuchung („Sweep“) ist eine der Rechtsdurchsetzung dienende Aktion, die von der EU geleitet und von den zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten durchgeführt wird. Dabei überprüfen die Mitgliedstaaten gleichzeitig und in koordinierter Weise eine bestimmte Branche auf Verstöße gegen das Verbraucherrecht. Wenn der Verdacht auf Unregelmäßigkeiten besteht, werden die betreffenden Unternehmen kontaktiert und aufgefordert, für Abhilfe zu sorgen.

Die Untersuchung der Elektronik-Websites fand im Mai 2009 statt. Die zuständigen Behörden prüften europaweit, ob im Online-Verkauf von Elektronik das EU-Verbraucherrecht eingehalten wird. Für diese Kontrolle wurden sechs gängige Produkte ausgewählt, darunter tragbare Abspielgeräte, Digitalkameras und Mobiltelefone. Im Anschluss daran nahmen die nationalen Behörden die problematischen Websites ins Visier, indem sie Korrekturen verlangten und gegebenenfalls Sanktionen verhängten.

Kostenfreies Bewertungssystem SHOPVOTE

Ergebnisse der Elektronik-Untersuchung

Von den 369 ursprünglich untersuchten Websites entsprechen nun 310 (84 %) dem EU?Verbraucherrecht. Im Mai 2009 waren es erst 163 Websites gewesen (44 %). Festgestellte Verstöße wurden mit Bußgeldern oder mit der Schließung der Website geahndet.

In Bezug auf die anfänglich festgestellten Hauptprobleme ergab sich Folgendes:

Information über Verbraucherrechte: vorschriftsgemäß informieren 86 % der diesmal überprüften Websites jetzt klar und zutreffend (z. B. über das Recht auf Rückgabe des Produkts ohne Angabe von Gründen und über die Gewährleistungsfrist); im Mai 2009 war dies nur bei 64% der Fall;

Information über den Gesamtpreis: 94 % der diesmal überprüften Websites informieren jetzt klar und zutreffend über die Gesamtkosten (einschließlich Liefer- und sämtliche sonstigen Kosten); im Mai 2009 war dies nur bei 75 % der Fall;

Kontaktangaben zum Verkäufer: 95 % der diesmal überprüften Websites enthalten die vorgeschriebenen Angaben zum Verkäufer, wie Name, Anschrift und E-Mail-Adresse; im Mai 2009 war dies nur bei 82 % der Fall.

Wie geht es weiter?

Die nationalen Behörden werden sich weiterhin mit den noch andauernden Verstößen befassen. In grenzüberschreitenden Fällen stehen sie in Verbindung mit den entsprechenden Behörden in anderen Ländern. Das neue System der EU-weiten Untersuchungen wird beibehalten; bereits für nächstes Jahr sind neue Untersuchungen und gemeinsame Aktionen geplant.

Siehe auch MEMO/10/417

Quelle: Mitteilung der EU-Kommission

 

 

Tipp: Sie haben Fragen zu dem Beitrag? Diskutieren Sie hierzu gerne mit uns in der Unternehmergruppe der IT-Recht Kanzlei auf Facebook.


Link kopieren

Als PDF exportieren

Drucken

|

Per E-Mail verschicken

Zum Facebook-Account der Kanzlei

Zum Instagram-Account der Kanzlei

0 Kommentare

weitere News

Wertersatz für eine nicht (mehr) vorhandene oder kaputte Originalverpackung im Widerrufsfall?
(25.03.2024, 15:40 Uhr)
Wertersatz für eine nicht (mehr) vorhandene oder kaputte Originalverpackung im Widerrufsfall?
EU-Verordnung über entwaldungsfreie Landwirtschaftsprodukte: Neue Rechtspflichten für alle Marktakteure ab Dezember 2024
(05.03.2024, 10:51 Uhr)
EU-Verordnung über entwaldungsfreie Landwirtschaftsprodukte: Neue Rechtspflichten für alle Marktakteure ab Dezember 2024
Frage des Tages: Geoblocking von Nicht-EU-Nutzern auf Internetpräsenzen zulässig?
(26.02.2024, 07:46 Uhr)
Frage des Tages: Geoblocking von Nicht-EU-Nutzern auf Internetpräsenzen zulässig?
LG Berlin: Textilkennzeichnung auf finaler Bestellseite verpflichtend
(13.02.2024, 10:07 Uhr)
LG Berlin: Textilkennzeichnung auf finaler Bestellseite verpflichtend
Webshop-Betreiber nicht identisch mit Verkäufer – Was ist aus rechtlicher Sicht zu beachten?
(02.10.2023, 09:09 Uhr)
Webshop-Betreiber nicht identisch mit Verkäufer – Was ist aus rechtlicher Sicht zu beachten?
Gestaltung des Online-Shops: In welchen Fällen ist eine Checkbox erforderlich?
(21.08.2023, 07:39 Uhr)
Gestaltung des Online-Shops: In welchen Fällen ist eine Checkbox erforderlich?
Kommentar
verfassen
Ihre Meinung zu unserem Beitrag.
* mit Sternchen gekennzeichnete Felder sind Pflichtfelder
speichern

Vielen Dank für Ihren Kommentar

Wir werden diesen nach einer kurzen Prüfung
so schnell wie möglich freigeben.
Ihre IT-Recht Kanzlei
Vielen Dank!

Ihr Kommentar konnte nicht gespeichert werden!

Bitte versuchen Sie es zu einem späteren Zeitpunkt noch einmal.
Ihre IT-Recht Kanzlei
Vielen Dank!

Kontakt:

IT-Recht Kanzlei

Alter Messeplatz 2
80339 München

Tel.: +49 (0)89 / 130 1433 - 0
Fax: +49 (0)89 / 130 1433 - 60

E-Mail: info@it-recht-kanzlei.de

© 2004-2024 · IT-Recht Kanzlei