AG München: Welcher Streitwert wird bei Versendung unerwünschter Werbe-E-Mails (Spam) an Private angesetzt?
Hinweis: Interessante weiterführende Informationen zum Thema hat die IT-Recht Kanzlei in ihrem Beitrag "Werbung mit Newsletter und Fax" veröffentlicht.
Das Amtsgericht München (Beschluss vom 19.05.2010, Az.: 223 C 12372/10) hatte im Rahmen des Erlasses einer einstweiligen Verfügung den Streitwert auf 5.000,- Euro festgesetzt. Hierbei wurde ein Privater mittels gewerblicher Werbe-E-Mails wiederholt angeschrieben, obwohl der betroffene Private den Versender bereits mehrmals aufgefordert hatte eine weitere Versendung von Werbe-E-Mails zu unterlassen. Grundsätzlich gilt: Wer als gewerblicher Händler unerwünschte Werbe-E-Mails an Private versendet oder versenden lässt, riskiert eine kostenpflichtige Abmahnung zu erhalten.
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