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LG Braunschweig: 6 wettbewerbsrechtliche Verstöße = 30.000 Euro Streitwert

31.05.2010, 08:21 Uhr | Lesezeit: 2 min
LG Braunschweig: 6 wettbewerbsrechtliche Verstöße = 30.000 Euro Streitwert

Das Landgericht Braunschweig setzte kürzlich im Rahmen eines einstweiligen Verfügungsverfahrens (Az. 22 O 656/10) einen Streitwert von 30.000 Euro fest. Der Antragsgegner hatte sich sechs wettbewerbsrechtliche Fehltritte erlaubt.

So untersagte das Landgericht Braunschweig dem Antragsgegner, im geschäftlichen Verkehr zu Zwecken des Wettbewerbs bei Fernsabsatzverträgen gegenüber Verbrauchern auf der Handelsplattform Waren aus dem Sortiment KFZ-Zubehör zu veröffentlichen oder zu unterhalten,

  • und dabei wie folgt zu belehren: "24 Monate Garantie", ohne über Inhalt der Garantie und alle wesentlichen Angaben, die für die Geltendmachung der Garantie erforderlich sind aufzuklären, insbesondere die Dauer und den räumlichen Geltungsbereich des Garantieschutzes sowie Namen und Anschrift des Garantiegebers sowie Namen und ANschrift des Garantiegebers anzugeben und darauf hinzuwesien, dass die gesetzlichen Rechte des Verbrauchers durch die Garantie nicht eingeschränkt werden.
  • in den AGB bei eBay folgende Klausel zu verwenden: "Der Käuger hat jede Warenlieferung unverzüglich nach deren Ablieferung zu untersuchen und Sachmängel, die bei einer ordnungsgemäßen Untersuchung erkennbar sind, unverzüglich innerhalb von 24 Stunden, schriftlich unter Angabe der konkrete Beanstandungen (Fehler, Transportschaden, Mengenabweichungen, Falschlieferung etc.) mitzuteilen. Anderenfalls gilt die Warenlieferung als genehmigt."
  • in den AGB bei eBay folgende Klausel zu verwenden: "Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn die Veräuferin sie schriftlich bestätigt."
  • in den AGB bei eBay folgende Klausel zu verwenden: "Die Verkäuferin ist zu Teillieferungen oder Teilleistungen jederzeit berechtigt."
  • in den AGB Bei eBay folgende Klausel zu verwenden: "Die von der Verkäuferin genannten Termine und Fristen sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde."
  • in den AGB bei eBay folgende Klausel zu verwenden: Die angegebenen Preise sind unverbindliche Richtpreise."

 

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