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LG Bochum: Aussage "2% Rabatt bei Überweisung" kann wettbewerbswidrig sein

20.05.2010, 08:05 Uhr | Lesezeit: 1 min
LG Bochum: Aussage "2% Rabatt bei Überweisung" kann wettbewerbswidrig sein

Laut LG Bochum ist die Aussage "2% Rabatt bei Überweisung" wettbewerbswidrig, wenn die Bezahlung per Überweisung sowohl als Vorkasse als auch auf Rechnung erfolgen kann, der Rabatt aber nur für die Bezahlung per Vorkasse gewährt wird (vgl. Beschluss des LG Bochum vom 03.05.2010, Az. I-13 O 62/10). Dies rechtfertige auch gleich einen Streitwert i.H.v. 15.000 Euro...

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