Laut LG Bochum ist die Aussage "2% Rabatt bei Überweisung" wettbewerbswidrig, wenn die Bezahlung per Überweisung sowohl als Vorkasse als auch auf Rechnung erfolgen kann, der Rabatt aber nur für die Bezahlung per Vorkasse gewährt wird (vgl. Beschluss des LG Bochum vom 03.05.2010, Az. I-13 O 62/10). Dies rechtfertige auch gleich einen Streitwert i.H.v. 15.000 Euro...
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