Achtung: Der nachfolgende Beitrag ist mittlerweile veraltet!
Aktuellere Informationen erhalten Sie in unserem Beitrag zum Thema "Verkauf von PKW".
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie und das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit haben sich auf wesentliche Eckpunkte für die Novelle der Pkw-Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung geeinigt. Diese Eckpunkte geben unter anderem die künftige Einordnung von Neufahrzeugen in die farbige Effizienzskala vor, die mit der Verordnung erstmals in Deutschland eingeführt werden soll.
Die Ermittlung der Energieeffizienz der Fahrzeuge erfolgt auf der Grundlage der CO2-Emissionen unter Berücksichtigung der Masse des Fahrzeugs.
Wesentlicher Gedanke bei der Einigung über diese Eckpunkte war, dass der Verbraucher die deutliche Information über die Effizienz der auf dem deutschen Markt angebotenen Neufahrzeuge in allen Fahrzeugsegmenten erhält. Damit werden Anreize für die Herstellung effizienterer Fahrzeuge nicht nur für größere Fahrzeuge gesetzt, sondern auch für den Bereich kleinerer Fahrzeuge; diese stellen den Massenmarkt mit dem Schwergewicht des CO2-Ausstoßes dar.
Quelle: PM des BMWi
Tipp: Sie haben Fragen zu dem Beitrag? Diskutieren Sie hierzu gerne mit uns in der Unternehmergruppe der IT-Recht Kanzlei auf Facebook.
Link kopieren
Als PDF exportieren
Per E-Mail verschicken
Zum Facebook-Account der Kanzlei
Zum Instagram-Account der Kanzlei
0 Kommentare